Ist die Mehrwertsteuer dasselbe wie die US-amerikanische Sales Tax?
Nein. Die Sales Tax wird in den USA nur beim Endverkauf an Verbraucher erhoben und auf bundesstaatlicher oder kommunaler Ebene verwaltet. Die Mehrwertsteuer wird hingegen auf jeder Stufe der Produktion und des Vertriebs erhoben, wobei Unternehmen die auf Eingangsleistungen gezahlte Vorsteuer abziehen können, sodass im Ergebnis nur die jeweils zugefügte Wertschöpfung besteuert wird. Die MwSt. erfasst mehr Transaktionen und ist im Allgemeinen schwerer zu hinterziehen.
Können Touristen die MwSt. auf Einkäufe in Deutschland zurückerhalten?
Ja, wenn die Ware nachweislich aus der EU ausgeführt wird. Touristen aus Drittländern (z. B. USA, Schweiz) können sich die deutsche Umsatzsteuer auf Einkäufe ab in der Regel 50,01 € pro Geschäft erstatten lassen. Dazu muss der Händler ein Ausfuhr- und Abnehmernachweisformular ausfüllen, das beim Verlassen der EU vom Zoll abgestempelt wird. Dienstleistungen, Lebensmittel zum Sofortverzehr und Hotelübernachtungen sind in der Regel ausgeschlossen.
Wie rechne ich die Umsatzsteuer rückwärts aus einem Bruttopreis?
Den Bruttopreis durch (1 + MwSt.-Satz als Dezimalzahl) dividieren. Bei 19 % deutscher USt.: 119 € / 1,19 = 100 € netto, MwSt. ist 119 € − 100 € = 19 €. Bei 7 % ermäßigtem Satz: 107 € / 1,07 = 100 € netto und 7 € MwSt. Den Bruttobetrag direkt mit dem Satz zu multiplizieren überschätzt die enthaltene Steuer.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer-Anmeldeschwelle in Deutschland?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit von der Umsatzsteuer, sofern der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird (Stand 2024). Ein Verzicht auf die Regelung („Option zur Regelbesteuerung“) bindet das Unternehmen für fünf Jahre. Wer die Schwellen übersteigt, ist ab dem Folgejahr regelbesteuerungspflichtig und muss USt. ausweisen und abführen.
Welche Lieferungen und Leistungen unterliegen dem ermäßigten Satz von 7 %?
Der ermäßigte Satz von 7 % ist in § 12 Abs. 2 UStG und Anlage 2 geregelt. Er gilt unter anderem für Lebensmittel (ausgenommen Getränke und Restaurationsleistungen), Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (auch E-Books seit 2020), Personenbeförderung im Nahverkehr (unter 50 km), die kurzfristige Vermietung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen sowie kulturelle Leistungen wie Theater, Museum und Konzerte.
Unterliegen Dienstleistungen der Mehrwertsteuer?
In der Regel ja, zum Regelsteuersatz von 19 %, mit einigen Ausnahmen zum ermäßigten Satz (Personenbeförderung, kurzfristige Beherbergung, kulturelle Leistungen) und Befreiungen (Heilbehandlungen durch Ärzte, Bildung durch anerkannte Träger, Bank- und Versicherungsumsätze, Vermietung von Wohnraum). Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen entscheiden die Ortsbestimmungen nach §§ 3a–3g UStG, in welchem Land die Steuer geschuldet wird – häufig greift Reverse-Charge zugunsten des unternehmerischen Empfängers.
Was ist der Unterschied zwischen steuerfrei und nullbesteuert?
Steuerfreie Umsätze sind in § 4 UStG abschließend aufgezählt (z. B. Heilbehandlungen, Vermietung von Wohnraum, Finanzdienstleistungen). Hier wird keine USt. erhoben, und der Unternehmer kann grundsätzlich auch keine Vorsteuer auf dazugehörige Eingangsleistungen abziehen (§ 15 Abs. 2 UStG). Nullbesteuerte Umsätze – z. B. innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen – werden mit 0 % besteuert, der Vorsteuerabzug bleibt jedoch erhalten. Wirtschaftlich bedeutet das einen großen Unterschied.
Wie funktioniert das OSS-Verfahren beim grenzüberschreitenden Online-Handel?
Seit dem 1. Juli 2021 müssen deutsche Online-Händler bei Fernverkäufen an EU-Verbraucher den Steuersatz des Empfängerlandes anwenden, sobald der EU-weite Gesamtumsatz aus Fernverkäufen und elektronischen Dienstleistungen 10.000 € im Kalenderjahr überschreitet. Über das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) lassen sich diese Umsätze quartalsweise zentral melden, ohne in jedem EU-Mitgliedstaat eine separate Registrierung vornehmen zu müssen.
Was bedeutet Reverse-Charge und wann gilt es?
Beim Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) geht die Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger über. Dies gilt vor allem für grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU, Bauleistungen zwischen Bauunternehmern sowie bestimmte Lieferungen wie Schrott, Mobiltelefone und Tablet-Computer ab 5.000 €. Auf der Rechnung wird keine USt. ausgewiesen, sondern der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ aufgenommen. Der Empfänger meldet die Steuer in seiner Voranmeldung an und kann sie im selben Zuge als Vorsteuer abziehen, sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Was ist die USt-IdNr. und wer braucht sie?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine EU-weit eindeutige Kennung, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag vergibt. Sie wird für innergemeinschaftliche Lieferungen, den Erwerb von Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten und das OSS-Verfahren benötigt. Für rein nationale Umsätze reicht die Steuernummer des Finanzamts. Die Gültigkeit der USt-IdNr. eines Geschäftspartners lässt sich über das MIAS-Bestätigungsverfahren beim BZSt prüfen – ein wichtiger Beleg für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen.
Welche Pflichtangaben muss eine ordnungsgemäße Rechnung enthalten?
Nach § 14 Abs. 4 UStG muss eine Rechnung u. a. enthalten: vollständigen Namen und Anschrift von leistendem Unternehmer und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung/Leistung, Liefer- oder Leistungszeitpunkt, nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt, anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto genügen reduzierte Angaben (§ 33 UStDV).
Verarbeitet der Rechner ermäßigte und nullbesteuerte Sätze?
Ja. Das Feld MwSt.-Satz (%) akzeptiert Werte von 0 bis 50. Sie können 7 für den deutschen ermäßigten Satz, 19 für den Regelsatz, 0 für innergemeinschaftliche Lieferungen oder Ausfuhrlieferungen, 5 für den UK-Ermäßigungssatz oder 20 für den UK-Standardsatz eingeben. Die Länder-Voreinstellungen laden gängige Normalsätze als Startwert; passen Sie den Wert an, wenn das Produkt oder die Dienstleistung einem anderen Satz unterliegt.