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Abschreibungsrechner

Berechnen Sie die Abschreibung von Vermögenswerten nach verschiedenen Methoden mit vollständigen Abschreibungsplänen und steuerlichen Hinweisen

Abschreibungsformeln

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Degressiv
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Digitale Abschreibung
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Vermögensabschreibung verstehen

Abschreibung ist eine buchhalterische Methode, bei der die Anschaffungskosten eines materiellen Vermögensgegenstands über seine Nutzungsdauer verteilt werden. Sie spiegelt den schrittweisen Wertverzehr eines Vermögensgegenstands durch Alterung, Verschleiß oder technische Überalterung wider. Ein fundiertes Verständnis der Abschreibung ist unverzichtbar für eine korrekte Finanzberichterstattung, Steuerplanung und unternehmerische Entscheidungsfindung.

Wenn ein Unternehmen Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude oder andere langfristige Vermögensgegenstände anschafft, darf es die gesamten Kosten nicht im Anschaffungsjahr abziehen. Stattdessen werden die Kosten durch Abschreibungsaufwand über mehrere Jahre verteilt. Dieses Prinzip der sachlichen Abgrenzung stellt sicher, dass Aufwand und Ertrag zeitlich übereinstimmen.

Abschreibungen wirken sich sowohl auf die Gewinn- und Verlustrechnung (als Aufwand, der den Gewinn mindert) als auch auf die Bilanz (als kumulierte Abschreibung, die den Vermögenswert reduziert) aus. Es handelt sich um einen nicht zahlungswirksamen Aufwand, d. h. kein tatsächlicher Geldabfluss entsteht, jedoch ergeben sich steuerliche Vorteile.

Abschreibungsmethoden im Vergleich

📏

Linear

Gleiche Abschreibung in jedem Jahr. Einfachste Methode, geeignet für Vermögensgegenstände mit gleichmäßigem Nutzenverlauf.

📉

Degressiv

Höhere Abschreibung zu Beginn, später geringer. Geeignet für Vermögensgegenstände mit raschem anfänglichem Wertverlust.

Doppelt-degressiv

Beschleunigte Methode mit dem doppelten linearen Satz. Häufig für steuerliche Zwecke genutzt.

🔢

Digitale Abschreibung

Beschleunigte Methode mit gleichmäßig sinkender Abschreibung. Ausgewogener Mittelweg.

Übliche Nutzungsdauern von Vermögensgegenständen (IRS-Richtlinien)

Die IRS stellt Richtlinien für die Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen im Rahmen des Modified Accelerated Cost Recovery System (MACRS) bereit. Diese Abschreibungszeiträume beeinflussen, wie schnell Vermögensgegenstände für steuerliche Zwecke abgeschrieben werden können.

VermögensartMACRS-KlasseNutzungsdauerTypische Beispiele
Kraftfahrzeuge 5 Jahre 5 Jahre Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Computer
Büroausstattung 5 Jahre 5 Jahre Computer, Drucker, Telefone
Büromöbel 7 Jahre 7 Jahre Schreibtische, Stühle, Schränke
Schwere Maschinen 7 Jahre 7 Jahre Fertigungsanlagen
Grundstücksverbesserungen 15 Jahre 15 Jahre Parkplätze, Begrünung
Wohnimmobilien (Vermietung) 27,5 Jahre 27,5 Jahre Mietshäuser, Wohnungen
Gewerbeimmobilien 39 Jahre 39 Jahre Bürogebäude, Lagerhallen
Gastronomieausstattung 7 Jahre 7 Jahre Küchengeräte, Einrichtungen

Die richtige Methode wählen

📊

Für die Finanzberichterstattung

Die lineare Methode ist bei der GAAP-Berichterstattung am weitesten verbreitet. Sie ermöglicht eine gleichmäßige und vorhersehbare Aufwandserfassung über alle Perioden.

💰

Für steuerliche Vorteile

Beschleunigte Methoden (MACRS, degressiv) maximieren die Abzüge in frühen Jahren und bieten einen besseren Zeitwert der Steuerersparnisse.

🚗

Für Fahrzeuge und Technologie

Degressive Methoden verwenden. Diese Vermögensgegenstände verlieren in den ersten Jahren durch Verschleiß und Veralterung schnell an Wert.

🏢

Für Gebäude

Für Immobilien ist die lineare Methode vorgeschrieben. Gebäude werden langsam und gleichmäßig über Jahrzehnte abgeschrieben.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Abschreibung und Amortisation?

Abschreibung gilt für materielle Vermögensgegenstände (Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge). Amortisation gilt für immaterielle Vermögensgegenstände (Patente, Urheberrechte, Firmenwert). Beide Methoden verteilen die Kosten über die Nutzungsdauer, verwenden jedoch unterschiedliche Begriffe.

Kann Grund und Boden abgeschrieben werden?

Nein. Grund und Boden ist nicht abschreibungsfähig, da er eine unbegrenzte Nutzungsdauer hat und weder verschleißt noch veraltet. Nur Grundstücksverbesserungen (Parkplätze, Begrünung) können abgeschrieben werden.

Was ist der Restwert?

Der Restwert (oder Liquidationswert) ist der geschätzte Wert eines Vermögensgegenstands am Ende seiner Nutzungsdauer. Er wird von den Anschaffungskosten abgezogen, um den abschreibungsfähigen Betrag zu ermitteln. Viele Unternehmen setzen aus Vereinfachungsgründen den Restwert auf null.

Kann ich die Abschreibungsmethode wechseln?

Ein Methodenwechsel erfordert eine Begründung und kann für steuerliche Zwecke eine IRS-Genehmigung notwendig machen. Bei der Finanzberichterstattung müssen Änderungen offengelegt werden und können unter bestimmten Rechnungslegungsstandards eine Anpassung früherer Perioden erfordern.

So nutzen Sie diesen Abschreibungsrechner

  1. Tragen Sie die Anschaffungskosten (€) ein – der gesamte aktivierungspflichtige Kaufpreis nach § 255 Abs. 1 HGB einschließlich Anschaffungsnebenkosten (Fracht, Montage, Aufstellung, nicht abzugsfähige Umsatzsteuer). Vorsteuer wird bei Regelversteuerung nicht aktiviert.
  2. Tragen Sie den Restwert (€) ein – Ihre realistische Schätzung, was das Wirtschaftsgut am Ende der Nutzungsdauer noch wert ist. Nach den AfA-Tabellen des BMF wird der Restwert in der Praxis häufig mit 0 € angesetzt, sofern kein nennenswerter Verwertungserlös zu erwarten ist (z. B. Maschinen mit Schrottwert).
  3. Tragen Sie die Nutzungsdauer (Jahre) ein – wie lange Sie das Wirtschaftsgut betrieblich nutzen. Orientieren Sie sich an den amtlichen AfA-Tabellen des BMF (z. B. Pkw 6 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Computer/Notebooks 1 Jahr seit BMF-Schreiben 2021, Maschinen je nach Branche 5–14 Jahre).
  4. Wählen Sie die Abschreibungsmethode: Linear (§ 7 Abs. 1 EStG – Standardfall) für gleichmäßige AfA, Doppelt-degressiv für eine starke Beschleunigung (in Deutschland nur in zeitlich befristeten Konjunkturprogrammen zulässig, z. B. 2020–2022 mit 25 % bzw. das Zweifache der linearen AfA), Degressiv mit eigenem Satz oder Digitale Abschreibung für eine gleichmäßig sinkende Kurve.
  5. Bei Wahl der degressiven Methode den Satz festlegen (in Deutschland aktuell linear vorgeschrieben, historisch maximal das 2,5-fache der linearen AfA bzw. 25 %). Anschließend „Abschreibung berechnen“ klicken – Sie erhalten den vollständigen Plan mit jährlichem AfA-Betrag, kumulierter AfA und Restbuchwert.

Beispiele

Linearer Pkw vs. degressive Variante: 45.000 € Firmenwagen über 6 Jahre

Eine GmbH in München kauft einen Firmen-Pkw für 45.000 € netto. Nach der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Pkw 6 Jahre. Der Geschäftsführer wählt die lineare AfA nach § 7 Abs. 1 EStG; ein nennenswerter Restwert wird nicht angesetzt.

ErgebnisAbschreibungsbetrag 45.000 €. Jährliche AfA 7.500 €/Jahr über 6 Jahre. Restbuchwert nach Jahr 6 = 0 €. Bei zwischenzeitlich wieder eingeführter degressiver AfA von 25 % (vgl. § 7 Abs. 2 EStG i. V. m. Konjunkturpaketen) wären im ersten Jahr 11.250 € AfA möglich – steuerlicher Vorzieheffekt rund 3.750 € gegenüber linear.

Der Rechner zieht den Restwert (0 €) von den Anschaffungskosten (45.000 €) ab und teilt die 45.000 € Abschreibungsbasis durch die 6 Jahre Nutzungsdauer: 45.000 € / 6 = 7.500 € pro Jahr. Im Zugangsjahr ist die AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG monatsgenau zu berechnen (1/12 pro Monat) – bei Anschaffung im Juli also nur 6/12 × 7.500 € = 3.750 €.

Maschinen-AfA nach BMF-Tabelle: 120.000 € CNC-Fräse über 8 Jahre

Ein mittelständischer Maschinenbauer in Baden-Württemberg investiert 120.000 € (netto, ohne Vorsteuer) in eine neue CNC-Fräsmaschine. Nach der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Maschinenbau“ beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 8 Jahre. Der Restwert wird mit 6.000 € angesetzt (geschätzter Verwertungserlös am Ende der Nutzung). Der Unternehmer schreibt linear nach § 7 Abs. 1 EStG ab.

ErgebnisAbschreibungsbasis 114.000 €. Jährliche AfA 14.250 €/Jahr über 8 Jahre. Endbuchwert nach Jahr 8 entspricht dem Restwert von 6.000 €. Über die gesamte Laufzeit ergibt sich eine kumulierte AfA von 114.000 €.

Anschaffungskosten 120.000 € − Restwert 6.000 € = 114.000 € Abschreibungsvolumen. Geteilt durch 8 Jahre Nutzungsdauer ergibt sich eine konstante Jahres-AfA von 14.250 €. Wichtig: Bei Anschaffung unterjährig ist die AfA im Zugangs- und Abgangsjahr zeitanteilig (pro rata temporis) anzusetzen. Eine zusätzliche Leistungs-AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG wäre möglich, wenn die jährliche Leistung der Maschine stark schwankt (z. B. nach gefertigten Stück).

Software/immaterielle Wirtschaftsgüter: 24.000 € ERP-Lizenz über 3 Jahre

Eine GmbH in Hamburg erwirbt eine ERP-Software-Lizenz im Wert von 24.000 € (zeitlich unbefristet). Software gilt nach § 5 Abs. 2 EStG als immaterielles Wirtschaftsgut und ist bei entgeltlichem Erwerb zu aktivieren. Nach AfA-Tabelle bzw. BMF-Schreiben vom 22.02.2022 zu „digitalen Wirtschaftsgütern“ wird Standard-Anwendungssoftware in der Regel über 3 Jahre linear abgeschrieben (für Computer-Hardware und Betriebs-/Anwendersoftware ist auch eine Sofortabschreibung in 1 Jahr zulässig).

ErgebnisAbschreibungsbasis 24.000 € (kein Restwert bei Software üblich). Jährliche AfA 8.000 €/Jahr über 3 Jahre. Endbuchwert nach Jahr 3 = 0 €. Alternativ: Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr nach BMF-Schreiben (Nutzungsdauer 1 Jahr) – dann werden die vollen 24.000 € im Zugangsjahr aufwandswirksam.

Die Software wird mit den vollen 24.000 € netto aktiviert (Vorsteuerabzug bleibt unberührt). Bei 3 Jahren Nutzungsdauer und Anschaffung am 01.04. ist im Zugangsjahr eine zeitanteilige AfA von 9/12 × 8.000 € = 6.000 € anzusetzen; die verbleibenden 18.000 € verteilen sich auf die Folgejahre. Hinweis: Bei GWG (selbständig nutzbar, ≤ 800 € netto) oder Sammelposten (250 € < AK ≤ 1.000 €, Auflösung über 5 Jahre) gelten Sonderregeln nach § 6 Abs. 2 / 2a EStG.

So berechnet der Rechner die einzelnen Methoden

Jede Methode beginnt mit der Abschreibungsbasis: Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Restwert. Diese Größe entspricht dem gesamten Wertverzehr, der über die Nutzungsdauer in Aufwand umgewandelt wird. Bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 EStG teilt der Rechner diese Basis durch die Nutzungsdauer in Jahren und verbucht jedes Jahr den gleichen Betrag.

Degressive Methoden überspringen den Restwertabzug zunächst und multiplizieren stattdessen den aktuellen Buchwert mit einem festen Satz. Die doppelt-degressive Variante verwendet 2 / Nutzungsdauer; bei der allgemein-degressiven Variante können Sie den Satz selbst festlegen (in Deutschland historisch maximal das 2,5-fache der linearen AfA bzw. 25 %, aktuell nicht zulässig; in Konjunkturphasen 2009–2010 und 2020–2022 zeitlich befristet wieder eingeführt). Die jährliche AfA wird jedes Jahr kleiner, weil die Bemessungsgrundlage (Buchwert) sinkt.

Die digitale (arithmetisch-degressive) Methode nutzt die Abschreibungsbasis und gewichtet sie mit einem Bruch: Zähler sind die noch verbleibenden Restjahre (n, n−1, n−2, …, 1), Nenner ist die Summe der Jahre n(n+1)/2. Der Rechner setzt für alle Methoden eine harte Untergrenze beim Restwert: Würde der Endbuchwert eines Jahres unter den Restwert fallen, wird die AfA dieses Jahres reduziert, sodass der Buchwert exakt auf dem Restwert landet – die folgenden Zeilen entfallen. Achtung: Im deutschen Steuerrecht ist im Anschaffungs- und Abgangsjahr nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG zwingend zeitanteilig (pro rata temporis, 1/12 je angefangenem Monat) abzuschreiben; dieser Rechner liefert Jahresbeträge ohne diese Monatsanpassung.

Wann Sie diesen Rechner einsetzen sollten

  • Planung einer Investition. Vor der Unterschrift unter den Liefervertrag für Maschinen, Fahrzeuge oder Betriebs- und Geschäftsausstattung lohnt es sich, die jährliche AfA und damit den Effekt auf das EBITDA und die Steuerlast zu simulieren – speziell bei Sondersituationen wie GWG (≤ 800 € netto) oder Sammelposten (250 € < AK ≤ 1.000 €).
  • Vergleich der Abschreibungsstrategien. Schalten Sie zwischen linear und degressiv um, um den Vorzieheffekt der beschleunigten Methode in den ersten Jahren mit dem konstanten Pfad der linearen AfA zu vergleichen. In Deutschland ist degressive AfA aktuell nur in zeitlich befristeten Sonderregelungen zulässig – der Vergleich hilft, einen Investitionszeitpunkt innerhalb solcher Förderfenster zu wählen.
  • Aufbau eines Anlagenspiegels. Nutzen Sie die jahresweisen Spalten AfA, kumulierte AfA und Restbuchwert, um den Anlagenspiegel nach § 268 Abs. 2 HGB zu skizzieren oder die Buchungen für die laufende Buchhaltung (Konto 4830 „Abschreibungen auf Sachanlagen“ im SKR 04) vorzubereiten.
  • Schätzung von Veräußerungsgewinn oder -verlust. Bei geplantem Verkauf vor Ende der Nutzungsdauer zeigt der Plan den Restbuchwert im Veräußerungsjahr. Liegt der Verkaufspreis über dem Buchwert, entsteht ein Veräußerungsgewinn (steuerpflichtig nach § 6b EStG ggf. übertragbar); liegt er darunter, ein außerordentlicher Aufwand.
  • Leasing-vs.-Kauf-Analyse. Bei der Entscheidung zwischen Kauf, Operating-Leasing und Finanzierungsleasing liefert der Abschreibungsplan zusammen mit dem Unternehmenssteuersatz (KSt 15 % + SolZ 5,5 % auf KSt + GewSt) die Nachsteuerkosten der Eigentumsvariante – für einen fairen Vergleich mit Leasingraten.

Häufige Fehler

  • FehlerGrund und Boden in die Abschreibungsbasis eines Gebäudes einrechnen.
    LösungGrund und Boden ist nach § 7 Abs. 4 EStG nicht abschreibungsfähig. Der Kaufpreis muss auf Grundstücksanteil und Gebäudeanteil aufgeteilt werden (Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse oder die Arbeitshilfe der Finanzverwaltung „Kaufpreisaufteilung“ liefern eine belastbare Quote). Nur der Gebäudeanteil gehört in das Feld Anschaffungskosten.
  • FehlerNutzungsdauer frei schätzen, statt die AfA-Tabellen des BMF zu verwenden.
    LösungDie amtlichen AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) geben für jede Wirtschaftsgüter-Kategorie eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vor (z. B. Pkw 6 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Maschinen je nach Branche 5–14 Jahre). Abweichungen müssen sachlich begründet sein – die Tabellen sind nicht bindend, aber Maßstab für eine plausible AfA.
  • FehlerDen Restwert standardmäßig auf null setzen, obwohl noch ein Verwertungserlös zu erwarten ist.
    LösungBei Maschinen und Pkw ist nach R 7.3 EStR ein wesentlicher Schrott- oder Veräußerungswert zu berücksichtigen. Faustregel: rund 10–20 % der AK für gut handelbare Gebrauchtgüter, nahe 0 % für Software und schnell veraltende Technik. Ein zu niedriger Restwert verzerrt die jährliche AfA nach oben.
  • FehlerVergessen, dass degressive Methoden rechnerisch nie exakt am Restwert landen.
    LösungOhne Untergrenze überschreitet die degressive AfA den Restwert und führt zu negativen Buchwerten. In Deutschland ist nach § 7 Abs. 3 EStG der Übergang von der degressiven zur linearen AfA jederzeit zulässig – und in der Regel sinnvoll, sobald die lineare Rest-AfA höher ist. Dieser Rechner setzt die Restwertgrenze automatisch.
  • FehlerErhaltungsaufwand fälschlich aktivieren und über die Nutzungsdauer abschreiben.
    LösungNach R 21.1 EStR sind reine Erhaltungsaufwendungen (Reparaturen, Wartung, Austausch defekter Teile) sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Nur Anschaffungs-, Herstellungs- oder nachträgliche Herstellungskosten (Erweiterung, wesentliche Verbesserung) gehören in die Abschreibungsbasis. Bei Gebäuden ist die 15 %-Grenze in den ersten 3 Jahren nach Anschaffung (anschaffungsnaher Herstellungsaufwand, § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) zu beachten.
  • FehlerAfA ab Vertragsunterzeichnung beginnen lassen, statt ab Inbetriebnahme.
    LösungDie AfA beginnt nach H 7.4 EStH mit der Anschaffung, d. h. mit dem Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (in der Regel Lieferung und Übergabe), nicht mit Bestellung oder Rechnungsdatum. Im Anschaffungs- und Abgangsjahr ist gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG zwingend pro rata temporis (1/12 je angefangenem Monat) abzuschreiben – die Jahresbeträge dieses Rechners sind vor dieser Monatskürzung.
  • FehlerGWG-Regelungen und den Sammelposten ignorieren.
    LösungBewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Netto-AK bis 800 € können nach § 6 Abs. 2 EStG als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort vollständig abgeschrieben werden. Alternativ können Sie für AK zwischen 250,01 € und 1.000 € einen Sammelposten bilden, der nach § 6 Abs. 2a EStG zwingend über 5 Jahre linear abzuschreiben ist (Poolabschreibung). Beide Sonderwege werden in diesem Rechner nicht abgebildet.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Abschreibung (AfA) und Amortisation?

In Deutschland wird sprachlich nicht streng zwischen den Begriffen getrennt – beides heißt steuerrechtlich „Absetzung für Abnutzung“ (AfA, § 7 EStG). International ist die Trennung üblich: „Depreciation“ für materielle Wirtschaftsgüter (Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge) und „Amortization“ für immaterielle (Software-Lizenzen, Patente, entgeltlich erworbener Firmenwert nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG mit 15 Jahren Nutzungsdauer).

Kann man Grund und Boden abschreiben?

Nein. Grund und Boden ist nach § 7 Abs. 4 EStG nicht abnutzbar und damit nicht abschreibungsfähig. Beim Erwerb einer bebauten Immobilie muss der Kaufpreis auf Grund-und-Boden-Anteil und Gebäudeanteil aufgeteilt werden – nur Letzterer wird mit 2 %, 2,5 % oder 3 % p. a. linear abgeschrieben (für vor 1925 errichtete Gebäude 2,5 %, für neue Mietwohngebäude ab 2023 nach § 7 Abs. 5a EStG bis zu 5 % degressiv).

Was bedeutet Restwert in der deutschen AfA-Praxis?

Der Restwert (oder Schrottwert) ist der geschätzte Verwertungserlös am Ende der Nutzungsdauer. In den AfA-Tabellen des BMF wird er für die meisten Wirtschaftsgüter mit 0 € angesetzt; nur bei werthaltigen Restbeständen (z. B. Buntmetalle, gut handelbare Pkw) ist ein nennenswerter Restwert anzusetzen. Er reduziert die jährliche AfA, indem er aus der Abschreibungsbasis herausgerechnet wird.

Darf ich die AfA-Methode wechseln?

Der Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist nach § 7 Abs. 3 EStG jederzeit zulässig und in der Regel sinnvoll, sobald die lineare Rest-AfA höher ist als die degressive. Umgekehrt – also ein Wechsel von der linearen zur degressiven AfA – ist nicht erlaubt. Bei Gebäuden ist ein Methodenwechsel grundsätzlich nicht möglich (Ausnahme: § 7 Abs. 5a EStG für neue Mietwohngebäude 2023–2026).

Welche Methode soll ich in Deutschland verwenden?

Standard ist die lineare AfA nach § 7 Abs. 1 EStG und für Gebäude nach § 7 Abs. 4 EStG. Degressive AfA ist nur zulässig, wenn das Steuerrecht sie aktuell erlaubt (befristete Konjunkturmaßnahmen, z. B. 2009–2010 und 2020–2022 mit 25 % bzw. dem 2,5-fachen der linearen AfA). Leistungs-AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG ist möglich, wenn die Nutzung stark schwankt (z. B. Bagger nach Betriebsstunden). Maßgeblich für die Nutzungsdauer sind die amtlichen AfA-Tabellen des BMF.

Was sind GWG und Sammelposten?

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche, abnutzbare, selbständig nutzbare Anlagegüter mit Netto-AK bis 800 €. Sie können nach § 6 Abs. 2 EStG im Anschaffungsjahr sofort vollständig abgeschrieben werden. Alternativ können Sie für AK zwischen 250,01 € und 1.000 € einen jahrgangsbezogenen Sammelposten bilden, der nach § 6 Abs. 2a EStG zwingend über 5 Jahre linear (jeweils 20 % p. a.) abzuschreiben ist. Die Wahl GWG-Sofortabschreibung oder Poolabschreibung ist pro Wirtschaftsjahr einheitlich zu treffen.

Was ist Sonderabschreibung nach § 7g EStG?

Kleine und mittlere Betriebe (Gewinngrenze 200.000 € im Vorjahr nach JStG 2020) können für neue oder gebrauchte bewegliche Anlagegüter zusätzlich zur regulären AfA eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % der Anschaffungskosten in den ersten 5 Jahren in Anspruch nehmen – frei verteilbar. Voraussetzung ist u. a. eine mindestens fast ausschließlich (90 %) betriebliche Nutzung im Zugangsjahr und im Folgejahr. Häufig wird sie mit einem Investitionsabzugsbetrag (IAB, bis zu 50 % der voraussichtlichen AK) nach § 7g Abs. 1–4 EStG kombiniert.

Wie funktioniert die degressive AfA in Deutschland?

Bei der degressiven AfA wird ein fester Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert angewandt – die jährliche AfA sinkt also Jahr für Jahr. Aktuell ist degressive AfA nur in befristeten Sonderregelungen zulässig (zuletzt für nach dem 31.03.2024 und vor dem 01.01.2025 angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter, § 7 Abs. 2 EStG i. d. F. Wachstumschancengesetz, max. 20 % bzw. das 2-fache der linearen AfA). Der Wechsel zur linearen AfA nach § 7 Abs. 3 EStG ist zulässig und meist sinnvoll, sobald die lineare Rest-AfA höher ist.

Was passiert bei Verkauf eines abgeschriebenen Wirtschaftsguts?

Beim Verkauf wird ein Veräußerungsgewinn (Erlös > Restbuchwert) oder -verlust (Erlös < Restbuchwert) erfolgswirksam erfasst. Ein Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf bestimmter Anlagegüter (z. B. Grund und Boden, Gebäude) kann nach § 6b EStG auf eine Reinvestition übertragen werden („Rücklage für Ersatzbeschaffung“). Bei vermieteten Immobilien führt der Verkauf außerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist (§ 23 EStG) im Privatvermögen zu einem steuerfreien Veräußerungsgewinn; im Betriebsvermögen ist er stets steuerpflichtig.

Warum erreicht der Buchwert bei degressiver AfA nie genau null?

Mathematisch nähert sich die degressive Kurve dem Wert null nur asymptotisch, weil immer ein Prozentsatz vom verbleibenden Restbuchwert abgeschrieben wird. In der Praxis schreibt man die letzten Jahre linear weiter (§ 7 Abs. 3 EStG, Wechsel zur linearen AfA), oder der Rest wird im Jahr der außerplanmäßigen Abschreibung bzw. beim Verkauf vollständig ausgebucht. Dieser Rechner setzt automatisch die Restwertgrenze und beendet den Plan dort sauber.

Muss ich jedes Wirtschaftsgut aktivieren oder kann ich Kleinbeträge sofort als Aufwand buchen?

Bewegliche, abnutzbare, selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Netto-AK ≤ 250 € können nach R 6.13 EStR sofort als Aufwand gebucht werden (Konto 4985 SKR 04 „Werkzeuge und Kleingeräte“). Zwischen 250,01 € und 800 € haben Sie das GWG-Wahlrecht zur Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG). Zwischen 250,01 € und 1.000 € alternativ Sammelposten mit 5-Jahres-Auflösung (§ 6 Abs. 2a EStG). Wichtig: Diese Wahlrechte werden pro Wirtschaftsjahr einheitlich für alle entsprechenden Zugänge ausgeübt.

Wie lange muss ich die Abschreibungsunterlagen aufbewahren?

Anlagenverzeichnis, Inventarkarten und Anlagenspiegel gehören zu den Buchführungsunterlagen und unterliegen nach § 147 AO der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte – bei einem Wirtschaftsgut also faktisch ab dem Jahr nach vollständiger Abschreibung oder Veräußerung. Originalbelege (Rechnungen) bleiben zudem als „Buchungsunterlage“ ebenfalls 10 Jahre aufbewahrungspflichtig.

Quellen

Methodik

Der Rechner setzt vier Abschreibungsmethoden auf eine gemeinsame Abschreibungsbasis (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten − Restwert) an. Die lineare AfA nach § 7 Abs. 1 EStG teilt die Basis durch die Nutzungsdauer und verbucht jedes Jahr den gleichen Betrag. Die degressive AfA multipliziert den jeweiligen Restbuchwert mit (Satz ÷ 100 ÷ Nutzungsdauer); der Satz steht standardmäßig auf 150 % oder 200 % (doppelt-degressiv). Die digitale (arithmetisch-degressive) Abschreibung gewichtet die Basis mit dem Bruch (Restjahre ÷ n(n+1)/2). Alle Methoden setzen eine harte Untergrenze in Höhe des Restwerts: Würde der Endbuchwert eines Jahres unter den Restwert sinken, wird die AfA reduziert, sodass der Buchwert exakt auf dem Restwert landet, und der Plan wird beendet. Wichtige deutsche Spezifika außerhalb dieses Tools: pro-rata-temporis-Kürzung im Anschaffungs- und Abgangsjahr nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG (1/12 je angefangenem Monat), GWG-Sofortabschreibung bis 800 € (§ 6 Abs. 2 EStG), Sammelposten 250 €–1.000 € mit 5-Jahres-Auflösung (§ 6 Abs. 2a EStG) sowie Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. Maßgeblich für die Nutzungsdauer sind die amtlichen AfA-Tabellen des BMF.

Profi-Tipps

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