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Hypothekentilgungsrechner

Berechnen Sie, wie Sie Ihre Hypothek schneller tilgen können

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Tilgungsanalyse

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So nutzen Sie diesen Tilgungsrechner

  1. Geben Sie den aktuellen Restbetrag (€) ein – die heute noch offene Restschuld, nicht den ursprünglichen Darlehensbetrag. Sie finden den Wert auf einer aktuellen Zinsbescheinigung, im Onlinebanking Ihrer Bank oder im jährlichen Kontoauszug Ihres Annuitätendarlehens.
  2. Tragen Sie den Zinssatz (%) Ihres aktuellen Darlehensvertrags ein. Bei laufender Zinsbindung verwenden Sie den fest vereinbarten Sollzins, nicht den effektiven Jahreszins.
  3. Geben Sie Ihre aktuelle Monatsrate (€) ein – nur die Annuität aus Tilgung und Zinsen, ohne Bewirtschaftungskosten, Grundsteuer oder Wohngebäudeversicherung. Die Annuität steht auf Ihrer Darlehensabrechnung.
  4. Tragen Sie eine monatliche Sonderzahlung (€) ein, um eine laufende Erhöhung der Tilgung zu testen, und/oder eine einmalige Sonderzahlung (€) für eine Einmalleistung wie Weihnachtsgeld, Bonus oder ein Erbe.
  5. Klicken Sie auf „Tilgung berechnen“, um das aktuelle Tilgungsdatum, das neue Tilgungsdatum, die Zeitersparnis und die gesamte Zinsersparnis zu sehen.

Beispiele

Grundfall: 5 % Sondertilgung pro Jahr auf ein laufendes Annuitätendarlehen

Eine Familie hat ein Annuitätendarlehen über ursprünglich 300.000 € bei 3,8 % Sollzins mit 2 % Anfangstilgung. Die Restschuld liegt heute bei 280.000 €, die Monatsrate beträgt 1.450 €. Der Vertrag erlaubt eine jährliche Sondertilgung von 5 % der ursprünglichen Darlehenssumme, also 15.000 € pro Jahr (rund 1.250 € pro Monat als Äquivalent).

ErgebnisOhne Sondertilgung läuft das Darlehen rechnerisch noch rund 28 Jahre und kostet etwa 207.000 € Restzinsen. Mit der vertraglich erlaubten Sondertilgung von 15.000 € pro Jahr (umgerechnet 1.250 € pro Monat) ist die Restschuld nach knapp 13 Jahren getilgt – die Zinsersparnis liegt bei rund 118.000 €.

Sondertilgungen werden zu 100 % auf die Restschuld angerechnet, sobald die Bank sie verbucht. Da der Sollzins jeden Monat auf der neuen, niedrigeren Restschuld neu berechnet wird, sinkt der Zinsanteil der Annuität – und der Tilgungsanteil steigt automatisch. Wichtig: Prüfen Sie im Darlehensvertrag, ob 5 % vom ursprünglichen oder vom aktuellen Saldo gelten und bis zu welchem Stichtag pro Jahr gezahlt werden muss.

Mittlerer Fall: Tilgungssatzwechsel auf höhere Anfangstilgung

Ein Paar hat vor drei Jahren ein Darlehen über 400.000 € zu 3,5 % mit nur 1,5 % Anfangstilgung aufgenommen, weil das Einkommen damals knapp war. Die Restschuld beträgt jetzt 384.500 €, die Annuität 1.667 € pro Monat. Inzwischen ist das Haushaltseinkommen gestiegen, und der Vertrag erlaubt zwei Tilgungssatzwechsel kostenlos. Sie heben die Tilgung von 1,5 % auf 3,5 % – die Annuität steigt rechnerisch um rund 670 € pro Monat.

ErgebnisMit der ursprünglichen 1,5-%-Tilgung wäre das Darlehen erst nach rund 39 weiteren Jahren getilgt. Nach dem Tilgungssatzwechsel auf 3,5 % verkürzt sich die Restlaufzeit auf rund 20 Jahre – eine Ersparnis von etwa 19 Jahren und rund 165.000 € an Zinsen, allerdings bei einer um 670 € höheren Monatsrate.

Ein Tilgungssatzwechsel ist die wirkungsvollste Stellschraube, wenn Sie dauerhaft mehr leisten können: Im Gegensatz zur Sondertilgung erhöht er die monatliche Annuität für den Rest der Zinsbindung und wirkt daher 12-mal pro Jahr. Viele neuere Verträge erlauben zwei bis drei Tilgungswechsel kostenfrei – ein Anruf bei der Bank genügt. Achten Sie auf eine Bandbreite von oft 1 %–10 % im Vertrag.

Sonderfall: 50.000 € Erbe als Einmaltilgung nach 10 Jahren

Ein Eigentümer hat vor zwölf Jahren ein Darlehen über 250.000 € zu 4,2 % mit 2 % Anfangstilgung abgeschlossen. Die Zinsbindung lief 10 Jahre und ist abgelaufen – damit besteht nach § 489 BGB jederzeit ein Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die Restschuld beträgt 178.400 €, die aktuelle Annuität 1.292 € pro Monat. Aus einem Erbe stehen 50.000 € zur Verfügung.

ErgebnisDie Einmaltilgung senkt die Restschuld sofort auf 128.400 €. Bei gleichbleibender Annuität von 1.292 € ist das Darlehen statt nach rund 16 Jahren bereits nach rund 10 Jahren abgelöst – eine Zeitersparnis von etwa 6 Jahren und rund 30.000 € weniger Zinsen über die Restlaufzeit.

Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist seit Vollauszahlung greift § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB: Sie können das Darlehen ganz oder teilweise mit sechs Monaten Frist kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB. Diese 10-Jahres-Regel gilt unabhängig davon, ob die Zinsbindung 15 oder 20 Jahre vereinbart wurde. Sprechen Sie mit der Bank, ob die 50.000 € als Teilkündigung oder als reguläre Sondertilgung verbucht werden – die wirtschaftliche Wirkung ist identisch, die Formulare unterscheiden sich aber.

So funktioniert es

Aus der aktuellen Restschuld BB, dem Monatszinssatz r=Jahreszins/12r = \text{Jahreszins}/12 und einer Rate PMT=aktuelle Rate+SondertilgungPMT = \text{aktuelle Rate} + \text{Sondertilgung} löst der Rechner die Anzahl der Monate nn mit n=ln(PMT/(PMTBr))ln(1+r)n = \frac{\ln(PMT / (PMT - B \cdot r))}{\ln(1 + r)}. In der Praxis simuliert das Widget den Tilgungsplan Monat für Monat – das ist genauer, sobald Einmaltilgungen oder Rundungen am Laufzeitende auftreten.

Jeden Monat ergibt sich der Zinsanteil aus Restschuld mal Monatszins. Alles, was über diesen Zinsbetrag hinaus gezahlt wird, geht in die Tilgung. Zusätzliche Tilgungsleistungen verringern den Zinsanteil im Folgemonat – sie wirken also wie ein Zinseszinseffekt, und je früher sie gezahlt werden, desto mehr Gesamtzinsen entfallen.

Eine einmalige Sondertilgung wird vor Beginn der Simulation von der Restschuld abgezogen – genau so, wie eine deutsche Bank eine Sondertilgung im Annuitätendarlehen verbucht. Die monatliche Rate bleibt gleich, dafür endet das Darlehen früher (statt dass die Rate sinkt).

Da der Rechner mit Ihrer aktuellen Restschuld und Ihrer aktuellen Rate arbeitet, funktioniert er für jede Phase Ihres Darlehens. Sie müssen weder den ursprünglichen Darlehensbetrag noch das Auszahlungsdatum eingeben – nur, was Sie heute schulden und zahlen.

Wann dieser Rechner sinnvoll ist

  • Wie hoch die monatliche Sondertilgung sein sollte. Testen Sie 50 €, 100 €, 200 € und 500 € im Vergleich. Den größten Teil der Zinsersparnis bringen die ersten paar Hundert Euro – danach nimmt der Grenznutzen deutlich ab.
  • Wie ein Geldsegen am besten eingesetzt wird. Geben Sie Weihnachtsgeld, Bonus, Steuererstattung oder Erbe als einmalige Sondertilgung ein und vergleichen Sie die Zinsersparnis mit der erwarteten Nettorendite einer Anlage – etwa in einem ETF-Sparplan – über denselben Zeitraum.
  • Vergleich Sondertilgung gegen Tilgungssatzwechsel. Rechnen Sie die jährliche Sondertilgung (z. B. 5 % der ursprünglichen Darlehenssumme) in eine monatliche Größe um und vergleichen Sie sie mit einem Tilgungssatzwechsel auf eine höhere Anfangstilgung. Der Wechsel wirkt 12-mal pro Jahr, ist aber dauerhaft.
  • Anschlussfinanzierung gegen Sondertilgung abwägen. Schätzen Sie die neue Rate nach einer Anschlussfinanzierung oder Umschuldung und vergleichen Sie sie mit dem Effekt aggressiver Sondertilgungen im bestehenden Vertrag. Wenn die Vorfälligkeitsentschädigung hoch ist, kann reines Sondertilgen besser sein als ein Wechsel.
  • Planung auf ein Zieldatum für die Tilgung. Wenn Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt schuldenfrei sein möchten – etwa zum Renteneintritt – passen Sie die Sondertilgung so lange an, bis das neue Tilgungsdatum mit Ihrem Ziel übereinstimmt.
  • Wirkung des 10-Jahres-Kündigungsrechts prüfen. Wenn Ihr Darlehen seit zehn Jahren ausgezahlt ist, können Sie nach § 489 BGB mit sechs Monaten Frist ablösen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Geben Sie eine geplante Teilablöse als Einmalzahlung ein und sehen Sie, wie viel früher Sie schuldenfrei sind.

Typische Fehler

  • FehlerEingabe der Gesamtbelastung inklusive Nebenkosten statt nur der Annuität.
    LösungTragen Sie nur Tilgung und Zinsen ein. Wohngebäudeversicherung, Grundsteuer, Hausgeld oder Restschuldversicherung gehören nicht in die Annuität und beeinflussen den Tilgungsplan nicht. Ihre jährliche Darlehensabrechnung weist die reine Annuität separat aus.
  • FehlerEingabe der ursprünglichen Darlehenssumme statt der aktuellen Restschuld.
    LösungDie aktuelle Restschuld entnehmen Sie der jüngsten Zinsbescheinigung oder dem Onlinebanking Ihrer Bank. Wer den Auszahlungsbetrag verwendet, überschätzt die noch zu zahlenden Zinsen erheblich.
  • FehlerSondertilgung ohne ausdrücklichen Verwendungszweck überweisen.
    LösungGeben Sie im Verwendungszweck der Überweisung „Sondertilgung Darlehen Nr. ...“ an, sonst kann die Bank die Zahlung als Vorauszahlung der nächsten Annuität verbuchen. Viele Banken bieten dafür ein eigenes Formular oder einen Button im Onlinebanking.
  • FehlerVorfälligkeitsentschädigung nicht beachten.
    LösungInnerhalb der Zinsbindung darf die Bank nach § 502 BGB eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn Sie vorzeitig ablösen. Sondertilgungen im vertraglich vereinbarten Rahmen sind dagegen kostenfrei. Erst nach Ablauf von 10 Jahren ab Vollauszahlung entfällt die Entschädigung gemäß § 489 BGB komplett.
  • FehlerSondertilgung mit Bruttorendite einer Geldanlage vergleichen.
    LösungDie Tilgung eines Darlehens zu 4 % ist eine garantierte, abgabenfreie „Rendite“ von 4 %. Eine Anlage muss erst Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer überwinden, um diesen Wert netto zu erreichen. Vergleichen Sie Nettorenditen, nicht Bruttozahlen.
  • FehlerRücklagen für Reparaturen und Notfälle aufgeben, um schneller zu tilgen.
    LösungHalten Sie 3–6 Monatsausgaben als Tagesgeldreserve liquide, bevor Sie aggressiv sondertilgen. Bei einer Immobilie kommen Instandhaltungs- und Modernisierungskosten dazu – ein leeres Konto und eine Heizung, die ersetzt werden muss, sind teurer als jede Zinsersparnis.

Häufig gestellte Fragen

Darf meine Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?

Innerhalb der Zinsbindung ja: Nach § 502 BGB darf die Bank den Schaden aus der vorzeitigen Ablösung in Rechnung stellen, gedeckelt auf 1 % bzw. 0,5 % der vorzeitig zurückgezahlten Summe (abhängig von der Restlaufzeit). Sondertilgungen im vertraglich vereinbarten Rahmen – meist 5 % p. a. der ursprünglichen Darlehenssumme – sind ausgenommen. Nach 10 Jahren ab Vollauszahlung können Sie nach § 489 BGB jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.

Wie stelle ich sicher, dass meine Sondertilgung wirklich die Restschuld senkt?

Nutzen Sie das Onlinebanking Ihrer Bank – die meisten Institute (z. B. ING, DKB, Sparkassen, Volksbanken) haben eine eigene Funktion „Sondertilgung“. Bei Überweisung schreiben Sie im Verwendungszweck explizit „Sondertilgung Darlehen Nr. XXX“. Prüfen Sie auf der nächsten Zinsbescheinigung, ob die Restschuld um den vollen Betrag gesunken ist. Eine fälschliche Verbuchung als Vorauszahlung können Sie schriftlich korrigieren lassen.

Sondertilgung oder ETF-Sparplan – was lohnt sich mehr?

Vergleichen Sie immer Nettorenditen. Eine Sondertilgung bei 4 % Sollzins ergibt eine garantierte, steuerfreie Rendite von 4 %. Ein ETF muss dazu bei rund 25 % Abgeltungsteuer plus Soli rund 5,4 % brutto erwirtschaften. Liegt Ihr Sollzins unter 2 % und der Anlagehorizont über 10 Jahre, ist breit gestreutes Investieren statistisch im Vorteil. Bei Sollzinsen über 4 % oder kurzer Restlaufzeit ist die Sondertilgung meist überlegen – plus den Vorteil der Schuldenfreiheit.

Was ist ein Tilgungssatzwechsel und was bringt er?

Viele moderne Darlehensverträge erlauben zwei oder drei kostenlose Wechsel des Tilgungssatzes innerhalb der Zinsbindung – typischerweise zwischen 1 % und 10 % p. a. Damit erhöhen oder senken Sie dauerhaft Ihre Annuität. Anders als eine einmalige Sondertilgung wirkt der Wechsel jeden Monat. Wer von 2 % auf 4 % Anfangstilgung wechselt, halbiert die Restlaufzeit eines 30-jährigen Darlehens praktisch.

Kann ich nach 10 Jahren wirklich kostenlos kündigen?

Ja. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gibt Verbrauchern bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen das Recht, nach 10 Jahren ab Vollauszahlung mit sechs Monaten Kündigungsfrist ganz oder teilweise zu kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum der vollständigen Auszahlung, nicht mit Vertragsabschluss. Das Recht ist auch bei längerer Zinsbindung (z. B. 15 oder 20 Jahre) gegeben.

Wie funktioniert die Anschlussfinanzierung am Ende der Zinsbindung?

Etwa drei Jahre vor Ablauf der Zinsbindung dürfen Sie ein Forward-Darlehen zu heute fixierten Konditionen abschließen. Drei bis sechs Monate vorher sollten Sie zusätzlich Konditionen Ihrer Hausbank, einer Direktbank und eines Vermittlers (z. B. Interhyp, Dr. Klein) vergleichen. Ein Wechsel ist meist günstig: Die Bank kann auf Ihren Wunsch hin die Restschuld per Treuhandauftrag direkt an die neue Bank überweisen, eine Grundschuldabtretung kostet typischerweise 0,2 %–0,3 % der Restschuld.

Kann ich Hypothekenzinsen steuerlich absetzen?

Bei der selbstgenutzten Immobilie nein – Schuldzinsen sind nicht steuerlich absetzbar. Bei vermieteten Immobilien hingegen sind die Schuldzinsen in voller Höhe Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 9 EStG) und mindern die Steuerlast direkt. Bei gemischter Nutzung wird der vermietete Anteil entsprechend aufgeteilt. Sondertilgungen senken den jährlichen Zinsabzug bei Vermietung also auch die steuerliche Wirkung.

Warum ist mein Ablösebetrag höher als die Restschuld?

Ein Ablösebetrag enthält die Restschuld, die seit der letzten Ratenzahlung aufgelaufenen Stückzinsen bis zum Ablösestichtag, ggf. eine Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB, Bearbeitungs- und Grundbuchkosten sowie pro-rata-Beträge für Bewirtschaftungskonten. Fordern Sie immer einen schriftlichen Ablösebescheid mit konkretem Stichtag an, bevor Sie überweisen – sonst kann es bei verzögertem Eingang zu Nachforderungen kommen.

Sollte ich vor Renteneintritt schuldenfrei sein?

Die Verbraucherzentralen und viele Finanzberater empfehlen, mit Renteneintritt schuldenfrei zu sein, um die fixen Wohnkosten an das niedrigere Renteneinkommen anzupassen. Gegenargument: Bei sehr niedrigem Sollzins (unter 2 %) und solider Altersvorsorge kann eine laufende Hypothek vertretbar sein. Entscheidend sind Ihre Rentenhöhe, sonstige liquide Mittel und der psychologische Wert, mietfrei zu wohnen.

Wie genau ist das angezeigte Tilgungsdatum?

Die Simulation geht davon aus, dass Zinssatz und Annuität konstant bleiben und jede Sondertilgung pünktlich auf die Restschuld angerechnet wird. In der Realität kommen Anschlussfinanzierungen mit anderen Zinsen, Tilgungssatzwechsel, ausgelassene Monate und Verbuchungsverzögerungen dazu. Sehen Sie das Datum als belastbare Schätzung. Für exakte Zahlen fordern Sie bei Ihrer Bank einen aktualisierten Tilgungsplan an, der Ihre bisherigen Sondertilgungen enthält.

Verkürzt eine zusätzliche Monatsrate pro Jahr wirklich die Laufzeit deutlich?

Bei einem 30-jährigen Annuitätendarlehen zu marktüblichen Zinsen: ja. Eine zusätzliche Annuität pro Jahr (z. B. aus Weihnachtsgeld), die als Sondertilgung verbucht wird, verkürzt die Laufzeit typischerweise um 4–6 Jahre und spart 15–25 % der Gesamtzinsen. Der genaue Effekt hängt vom Sollzins, dem Tilgungsanfang und davon ab, wie schnell die Bank die Zahlung der Restschuld zuordnet.

Was ist der Unterschied zu einem normalen Hypothekenrechner?

Ein Standard-Hypothekenrechner dimensioniert ein neues Darlehen aus Kaufpreis, Eigenkapital und Zinsbindung – er beantwortet „Wie hoch wäre meine Rate?“. Dieser Tilgungsrechner geht vom heutigen Stand aus (aktuelle Restschuld, aktuelle Rate, Zinssatz) und beantwortet „Was passiert, wenn ich mehr zahle oder eine Einmalzahlung leiste?“. Nutzen Sie den Hypothekenrechner vor dem Kauf und diesen Rechner, sobald der Vertrag läuft.

Quellen

Methodik

Aus der aktuellen Restschuld B, dem Monatszinssatz r = Jahreszins / 12 und einer Monatsrate PMT (aktuelle Annuität plus Sondertilgung) simuliert der Rechner den Tilgungsplan Monat für Monat: Zins = B·r, Tilgungsanteil = PMT − Zins, B ← B − Tilgungsanteil. Eine einmalige Sondertilgung wird vor Beginn der Simulation von B abgezogen – analog zur Verbuchung einer Sondertilgung in einem deutschen Annuitätendarlehen. Die Anzahl der Monate, bis B null erreicht, ist die neue Tilgungsdauer; die Differenz zur Simulation ohne Sondertilgung ergibt Zeit- und Zinsersparnis. Bewirtschaftungskosten (Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Hausgeld, Restschuldversicherung) sind ausgenommen, weil sie den Tilgungsplan nicht beeinflussen. Rechtsrahmen: Sondertilgungen und Tilgungssatzwechsel im vereinbarten Umfang sind kostenfrei; eine vorzeitige Ablösung innerhalb der Zinsbindung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB auslösen; nach 10 Jahren ab Vollauszahlung gilt das Kündigungsrecht nach § 489 BGB ohne Entschädigung.

Profi-Tipps

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