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Gehaltsrechner

Rechnen Sie zwischen Stunden-, Wochen-, Zwei-Wochen-, Halbmonats-, Monats- und Jahresgehalt um.

Gehaltsumrechnungsformeln

Stundenlohn zu Jahresgehalt
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Monatsgehalt zu Jahresgehalt
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Eingabe als

Gehaltsumrechnungen verstehen

Beim Vergleich von Jobangeboten oder bei der Finanzplanung ist es wichtig zu verstehen, wie sich Gehälter über verschiedene Zahlungszeiträume hinweg umrechnen lassen. Unser Gehaltsrechner wandelt sofort zwischen stündlicher, täglicher, wöchentlicher, zweiwöchentlicher, halbmonatlicher, monatlicher und jährlicher Vergütung um.

Ob Sie als Stundenarbeiter Ihr Jahreseinkommen berechnen oder als Angestellter Ihren Stundenlohn ermitteln möchten – dieses Werkzeug macht Gehaltsvergleiche einfach und präzise.

💰

Beliebiger Zahlungszeitraum

Umrechnung zwischen 7 verschiedenen Zahlungszeitraum-Formaten.

⏱️

Individuelle Stunden

Anpassung für Teilzeit- oder Überstundenregelungen.

📊

Übersichtliche Darstellung

Alle Umrechnungen auf einen Blick für einen einfachen Vergleich.

🎯

Präzise Berechnung

Berücksichtigt Wochen pro Jahr und Arbeitstage pro Woche.

Vergleich der Zahlungszeiträume

Verschiedene Unternehmen verwenden unterschiedliche Zahlungsrhythmen. So vergleichen sie sich bei einem entsprechenden Jahresgehalt von 52.000 €.

ZahlungszeitraumHäufigkeitBetragGehaltsauszahlungen/Jahr
Stündlich Pro Stunde 25,00 € 2.080 Stunden
Täglich Pro Tag 200,00 € 260 Tage
Wöchentlich Jede Woche 1.000,00 € 52 Auszahlungen
Zweiwöchentlich Alle 2 Wochen 2.000,00 € 26 Auszahlungen
Halbmonatlich Zweimal im Monat 2.166,67 € 24 Auszahlungen
Monatlich Einmal im Monat 4.333,33 € 12 Auszahlungen

Zweiwöchentlich vs. halbmonatlich

Diese zwei Zahlungsrhythmen werden oft verwechselt, funktionieren aber ganz unterschiedlich.

📅

Zweiwöchentliche Auszahlung

Auszahlung alle zwei Wochen (26 Auszahlungen/Jahr). Zweimal im Jahr erhalten Sie drei Gehaltsauszahlungen in einem Monat. Üblich bei Stundenarbeitern.

📆

Halbmonatliche Auszahlung

Auszahlung zweimal im Monat an festen Terminen, z. B. 1. und 15. (24 Auszahlungen/Jahr). Jede Auszahlung ist etwas höher. Üblich bei Angestellten mit Festgehalt.

💵

Auswirkung auf das Budget

Zweiwöchentliche Auszahlung bringt zwei Monate mit einer zusätzlichen Gehaltszahlung. Halbmonatliche Auszahlung ermöglicht eine gleichmäßige monatliche Budgetplanung.

🧮

Umrechnungstipp

Zur Umrechnung von zweiwöchentlich auf halbmonatlich: mit 26 multiplizieren, durch 24 dividieren. Eine zweiwöchentliche Zahlung von 2.000 € entspricht 2.166,67 € halbmonatlich.

Jobangebote bewerten

Beim Vergleich von Jobangeboten sollten Sie alle Gehälter auf denselben Zeitraum (in der Regel jährlich) umrechnen und die Gesamtvergütung berücksichtigen.

💰

Grundgehalt

Für den Vergleich auf das Jahresgehalt umrechnen. Beachten Sie: Ein Job mit 30 €/Stunde bei 40 Stunden/Woche ergibt 62.400 € jährlich, nicht 60.000 € (52 Wochen, nicht 50).

🏥

Wert der Sozialleistungen

Eine Krankenversicherung kann jährlich 5.000–20.000 € wert sein. Ein niedrigeres Gehalt mit besseren Sozialleistungen kann insgesamt mehr wert sein.

🏦

Betriebliche Altersvorsorge

Ein Arbeitgeberzuschuss zur Altersvorsorge ist ein echter Mehrwert. Ein Zuschuss von 4 % bei einem Gehalt von 60.000 € entspricht 2.400 €/Jahr – berücksichtigen Sie dies im Vergleich.

🚗

Pendelkosten

Ein längerer Arbeitsweg kostet Geld (Kraftstoff, Parkgebühren, Fahrzeugverschleiß) und Zeit. Ein Gehaltsunterschied von 5.000 € deckt möglicherweise keinen 30 Minuten längeren Arbeitsweg ab.

📈

Aufstiegsmöglichkeiten

Ein niedrigeres Einstiegsgehalt mit schnellerem Aufstieg kann über 5 Jahre mehr einbringen als ein höheres Gehalt in einem Unternehmen ohne Perspektive.

⚖️

Work-Life-Balance

Ein Job mit 70.000 € und 60 Stunden/Woche zahlt 22,44 €/Stunde. Ein Job mit 55.000 € bei 40 Stunden zahlt 26,44 €/Stunde – und gibt Ihnen 20 Stunden Freizeit zurück.

Den tatsächlichen Stundenlohn verstehen

Ihr tatsächlicher Stundenlohn berücksichtigt die gesamte berufsbezogene Zeit, nicht nur die Bürostunden.

Effektiver Stundenlohn für Angestellte

Ein Gehalt von 60.000 € bei 50-Stunden-Wochen ergibt 23,08 €/Stunde, nicht 28,85 €. Berechnen Sie bei der Ermittlung Ihres tatsächlichen Stundenlohns auch unbezahlte Überstunden.

🚌

Pendelzeit

Zählen Sie auch die Pendelzeit zur Arbeitszeit, fügt ein Arbeitsweg von 45 Minuten je Strecke 7,5 Stunden/Woche hinzu. Aus 28,85 €/Stunde werden dann 24,25 €/Stunde.

👔

Berufsbedingte Ausgaben

Berufskleidung, Mittagessen, Parkgebühren und andere berufsbedingte Kosten verringern Ihren effektiven Stundenlohn. Verfolgen Sie diese Ausgaben.

🏠

Wert des Homeoffice

Homeoffice eliminiert Pendelzeit und -kosten. Eine Gehaltskürzung von 5.000 € für eine Homeoffice-Stelle kann Ihren effektiven Stundenlohn tatsächlich erhöhen.

Häufig gestellte Fragen

Wie rechne ich Stundenlohn in Jahresgehalt um?

Stundenlohn mit Stunden pro Woche und dann mit 52 Wochen multiplizieren. Beispiel: 25 €/Stunde × 40 Stunden × 52 Wochen = 52.000 € jährlich. Für Teilzeit oder abweichende Arbeitszeiten die Stunden pro Woche entsprechend anpassen.

Was ist der Unterschied zwischen zweiwöchentlicher und halbmonatlicher Zahlung?

Zweiwöchentlich bedeutet alle zwei Wochen (26 Zahlungsperioden/Jahr), halbmonatlich bedeutet zweimal pro Monat an festen Terminen (24 Zahlungsperioden/Jahr). Zweiwöchentliche Zahlungen sind kleiner, aber es gibt zwei zusätzliche pro Jahr.

Wie viele Arbeitsstunden hat ein Jahr?

Die Standardvollzeitstelle umfasst 2.080 Stunden (40 Stunden × 52 Wochen). Mit Urlaub und Feiertagen können die tatsächlichen Arbeitsstunden 1.920–2.000 betragen. Manche verwenden 2.000 für einfachere Berechnungen.

Sollte ich Jobs nach Stundenlohn oder Jahresgehalt vergleichen?

Für den fairsten Vergleich auf den Stundenlohn umrechnen, besonders wenn die Arbeitsstunden unterschiedlich sind. Ein Job mit 70.000 € bei 50 Stunden/Woche (26,92 €/Stunde) zahlt weniger pro Stunde als 60.000 € bei 40 Stunden (28,85 €/Stunde).

Wie berücksichtige ich unbezahlten Urlaub?

Reduzieren Sie die Wochen pro Jahr ausgehend von 52. Zwei Wochen unbezahlter Urlaub bedeuten 50 bezahlte Wochen. Stundenlohn: 25 € × 40 × 50 = 50.000 €, nicht 52.000 €.

Ist Festgehalt oder Stundenlohn besser?

Keines ist grundsätzlich besser. Festgehalt bietet Planbarkeit und oft bessere Sozialleistungen. Stundenlohn garantiert Überstundenvergütung für zusätzliche Stunden. Die Wahl hängt von Ihrem Arbeitsmuster und den Praktiken des Arbeitgebers ab.

So nutzen Sie diesen Gehaltsrechner

  1. Wählen Sie einen Zahlungszeitraum über die Schnellauswahl 'Eingabe als' oder das Dropdown – Stündlich, Täglich, Wöchentlich, Zweiwöchentlich, Halbmonatlich, Monatlich oder Jährlich.
  2. Geben Sie den Betrag in Euro für diesen Zeitraum ein – beispielsweise 55000 für ein Jahresbruttogehalt von 55.000 € (etwa Facharbeiter im Tarif) oder 18 für einen Stundenlohn von 18 €.
  3. Bestätigen Sie Stunden pro Woche (Standard 40, Tarifverträge oft 35–38) und Tage pro Woche (Standard 5) – passen Sie diese Werte für Teilzeit, 4-Tage-Woche oder Schichtdienst an.
  4. Setzen Sie Wochen pro Jahr je nach Urlaubs- und Feiertagsanspruch: 52 für vollbezahlten Urlaub (gesetzlicher Mindesturlaub 24 Werktage), 48–50 bei unbezahlter Auszeit oder Elternzeit-Anteil.
  5. Klicken Sie auf Berechnen, um eine vollständige Bruttoübersicht über alle acht Zahlungszeiträume zu erhalten – inklusive Pro-Minute- und Pro-Sekunde-Verdienst. Hinweis: Alle Werte sind Bruttobeträge vor Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Beispiele

Berufseinsteiger: 45.000 € Bruttojahresgehalt, Steuerklasse I

Eine Hochschulabsolventin tritt eine Stelle als Junior-Projektmanagerin in Hamburg an. Das Bruttojahresgehalt beträgt 45.000 € bei einer 40-Stunden-Woche und 30 Urlaubstagen. Sie möchte die Vergütung über alle Zahlungsperioden hinweg sehen, bevor sie das Angebot mit einem zweiten vergleicht.

ErgebnisStündlich rund 21,63 €, täglich 173,08 €, wöchentlich 865,38 €, zweiwöchentlich 1.730,77 €, halbmonatlich 1.875,00 €, monatlich 3.750,00 €, vierteljährlich 11.250,00 € und jährlich 45.000,00 €. Alle Beträge sind brutto. Nach Lohnsteuer (Steuerklasse I, konfessionslos) und Sozialabgaben (KV/PV/RV/AV) verbleiben typischerweise rund 2.500 € netto im Monat – nutzen Sie dafür den Brutto-Netto-Rechner.

Der Rechner teilt 45.000 € durch 2.080 Stunden pro Jahr (40 × 52) für den Stundenlohn, durch 52 für die Woche, durch 26 für die Zweiwochenperiode und durch 12 für den Monat. Beachten Sie: In Deutschland wird ein Monatsgehalt traditionell als 12-tel des Jahresgehalts gezahlt; Sonderzahlungen wie das 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld werden in tarifgebundenen Branchen (z. B. IG Metall, IG BCE) separat ausgewiesen und kommen on top.

Facharbeiter Tarif: 55.000 € Jahresbrutto mit 35-Stunden-Woche

Ein Industriemechaniker im IG-Metall-Tarif (Bayern, Tarifgruppe E8) verdient ein tarifliches Jahresentgelt von rund 55.000 € brutto inklusive tariflichem Urlaubsgeld, aber ohne Weihnachtsgeld. Die Wochenarbeitszeit beträgt 35 Stunden, der Jahresurlaub 30 Werktage. Er möchte den Stundenlohn und das Monatsbrutto berechnen, um Schichtzuschläge einordnen zu können.

ErgebnisStündlich rund 30,22 €, täglich 211,54 €, wöchentlich 1.057,69 €, zweiwöchentlich 2.115,38 €, halbmonatlich 2.291,67 €, monatlich 4.583,33 €, vierteljährlich 13.750,00 € und jährlich 55.000,00 €. Bei 1.820 Jahresarbeitsstunden (35 × 52) ergibt sich der höhere Stundenlohn gegenüber einer 40-Stunden-Stelle bei gleichem Jahresgehalt. Weihnachtsgeld nach IG-Metall-Tarif (häufig 25–55 % des Monatsentgelts, je nach Betriebszugehörigkeit) wäre hier zusätzlich anzusetzen.

Der Rechner berechnet 55.000 € ÷ 1.820 Stunden = 30,22 €/Stunde. Im IG-Metall-Tarif sind 35 Stunden in den westdeutschen Tarifgebieten Standard, in ostdeutschen Bezirken 38 Stunden – das gleiche Tarifentgelt bedeutet im Westen einen rund 8 % höheren Stundenlohn. Mindestlohn 2026: 12,82 € pro Stunde (gesetzlich), Tariflöhne liegen in der Metall- und Elektroindustrie deutlich darüber. Für die korrekte tarifliche Berechnung sind Tarifvertrag, Tarifgebiet und Entgeltgruppe entscheidend (siehe IG Metall Tarifrechner).

Leitende Angestellte: 90.000 € Jahresbrutto AT-Vertrag

Eine Abteilungsleiterin in einem mittelständischen Maschinenbauunternehmen erhält einen außertariflichen (AT-) Vertrag mit 90.000 € Jahresbrutto plus 13. Monatsgehalt von 7.000 €. Sie arbeitet 40 Stunden pro Woche und hat 30 Urlaubstage. Für die Verhandlung über ein konkurrierendes Angebot will sie wissen, wie sich das volle Paket (97.000 € inklusive 13. Gehalt) auf die einzelnen Zeiträume verteilt.

ErgebnisStündlich rund 46,63 €, täglich 373,08 €, wöchentlich 1.865,38 €, zweiwöchentlich 3.730,77 €, halbmonatlich 4.041,67 €, monatlich 8.083,33 €, vierteljährlich 24.250,00 € und jährlich 97.000,00 €. Das 13. Monatsgehalt wird in deutschen AT-Verträgen meist im November ausgezahlt und führt in dem Monat zu einer höheren Bruttozahlung – die Lohnsteuer ist hier nach dem Jahres- oder Monatsverfahren (sonstiger Bezug) abzurechnen und kann temporär höher ausfallen.

Bei AT-Verträgen entfallen tarifliche Schutzregeln wie feste Überstundenvergütung – Mehrarbeit gilt häufig als mit dem Gehalt abgegolten. Die Beitragsbemessungsgrenze (RV/AV 2026 voraussichtlich rund 96.600 €/Jahr West) deckelt einen Teil der Sozialabgaben, sodass die Steuer- und Abgabenlast oberhalb dieser Grenze sinkt. Mit Steuerklasse III (Hauptverdiener mit Partner in V) liegt das Netto deutlich höher als in IV/IV – dieser Rechner zeigt nur Bruttowerte; nutzen Sie für die Nettoberechnung den separaten Brutto-Netto-Rechner.

So funktioniert die Berechnung

Der Rechner wandelt zunächst den eingegebenen Betrag und Zahlungszeitraum in eine äquivalente Jahressumme um und teilt diese dann auf alle acht Zeiträume auf. Die Umrechnung nutzt Stunden pro Woche und Wochen pro Jahr zur Berechnung der Jahresstunden: Stunden pro Jahr=Stunden pro Woche×Wochen pro Jahr\text{Stunden pro Jahr} = \text{Stunden pro Woche} \times \text{Wochen pro Jahr}, was bei der Standard-Einstellung 40 × 52 = 2.080 Stunden ergibt. Tariflich übliche 35- bis 38-Stunden-Wochen führen zu 1.820 bis 1.976 Jahresstunden.

Von Stündlich: Jahr = Stundenlohn × Stunden pro Jahr. Von Täglich: Jahr = Tageslohn × Tage pro Woche × Wochen pro Jahr. Von Wöchentlich: Jahr = Wochenlohn × Wochen pro Jahr. Von Zweiwöchentlich: Jahr = Zweiwochenlohn × 26 (52 Wochen ÷ 2 = 26 Perioden). Von Halbmonatlich: Jahr = Halbmonatslohn × 24. Von Monatlich: Jahr = Monatsgehalt × 12. In Deutschland ist die Monatszahlung Standard; zweiwöchentliche und halbmonatliche Zahlungen sind selten und vorrangig aus US-amerikanischen Job-Angeboten relevant.

Sobald die Jahressumme bekannt ist, ergeben sich alle Ausgaben durch Division: Stündlich = Jahr ÷ Stunden pro Jahr, Täglich = Jahr ÷ (Tage pro Woche × Wochen pro Jahr), Wöchentlich = Jahr ÷ Wochen pro Jahr, Zweiwöchentlich = Jahr ÷ 26, Halbmonatlich = Jahr ÷ 24, Monatlich = Jahr ÷ 12, Vierteljährlich = Jahr ÷ 4.

Wichtig für den deutschen Kontext: Alle Beträge sind Bruttowerte (vor Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben für KV, PV, RV und AV). Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sind separat zu addieren – sie sind im 12-tel-Brutto nicht enthalten. Tarifgebundene Beschäftigte sollten Tarifvertrag, Tarifgebiet und Entgeltgruppe prüfen (z. B. IG Metall, ver.di, IG BCE).

Wann dieser Rechner sinnvoll ist

  • Jobangebote vergleichen. Rechnen Sie alle Angebote auf den gleichen Zeitraum um – üblicherweise auf das Jahresbrutto. Ein Stundenlohn von 22 € bei 40 Stunden × 52 Wochen ergibt 45.760 €, nicht die oft zitierten 'rund 44.000 €'. Beachten Sie tarifgebundene vs. AT-Verträge: AT bietet meist mehr Brutto, aber häufig keine festen Überstundenvergütungen.
  • Tarif- und AT-Gehalt nebeneinander stellen. Tariflich gebundene Stellen bringen oft 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Sonderzahlungen und festere Arbeitszeitregelungen. Addieren Sie alle Bestandteile zum Jahresbrutto, um eine faire Vergleichsbasis zu einem AT-Vertrag zu erhalten. IG Metall, ver.di und IG BCE veröffentlichen aktuelle Tariftabellen pro Tarifgebiet.
  • Stundenlohn gegen Mindestlohn prüfen. Setzen Sie Stundenlohn und Wochenstunden ein, um zu prüfen, ob Ihr Brutto den gesetzlichen Mindestlohn (12,82 € pro Stunde ab 2026) übersteigt. Branchenmindestlöhne in Bau, Pflege oder Gebäudereinigung liegen häufig darüber – siehe Zoll und BMAS.
  • Freiberufler- und Honorarsatz kalkulieren. Arbeiten Sie vom Zieleinkommen rückwärts: Reduzieren Sie Wochen pro Jahr (z. B. 46 statt 52 für Urlaub, Krankheit und akquise-bedingte Leerzeiten) und Stunden pro Woche (oft nur 25–30 abrechenbare Stunden bei Freiberuflern). Berücksichtigen Sie zusätzlich, dass Freiberufler die volle Krankenversicherung selbst tragen und Rücklagen für Steuer und Altersvorsorge bilden müssen.
  • Teilzeit-, Eltern- oder Pflegezeit planen. Reduzieren Sie Stunden pro Woche auf 20, 25 oder 30, um zu sehen, wie sich Brutto und Stundenlohn ändern. Wichtig für Elterngeldberechnungen und für die Entscheidung über Teilzeitanträge nach BEEG oder Brückenteilzeit.

Häufige Fehler

  • FehlerBrutto mit Netto verwechseln.
    LösungDieser Rechner zeigt ausschließlich Bruttowerte. In Deutschland reduzieren Lohnsteuer (14–45 % progressiv), Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer über der Freigrenze), Kirchensteuer (8 % in BY/BW, sonst 9 %) sowie Sozialabgaben (KV 7,3 % + halber Zusatzbeitrag, PV 1,7–2,3 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %) das Brutto typischerweise um 35–45 %. Für die Nettoberechnung nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner.
  • FehlerSonderzahlungen wie 13. Gehalt oder Weihnachtsgeld in das 12-tel-Brutto einrechnen.
    LösungWenn ein Vertrag '50.000 € Jahresbrutto + 13. Gehalt' nennt, beträgt das Monatsbrutto 50.000 € ÷ 12 = 4.166,67 € und das 13. Monatsgehalt (typisch 1 weiteres Monatsgehalt) wird zusätzlich gezahlt. Tragen Sie für den Vergleich entweder das Jahresbrutto inklusive aller Sonderzahlungen ein oder vergleichen Sie nur die 12-tel-Beträge konsequent.
  • FehlerTarifvertragliche 35-Stunden-Woche mit AT-40-Stunden-Woche bei gleichem Bruttogehalt gleichsetzen.
    LösungBei gleichem Jahresbrutto bedeutet eine 35-Stunden-Woche einen um rund 14 % höheren Stundenlohn als eine 40-Stunden-Woche. Setzen Sie Stunden pro Woche korrekt – ein IG-Metall-Tarifvertrag mit 35 h und 55.000 € ergibt 30,22 €/h; ein AT-Vertrag mit 40 h und 55.000 € ergibt nur 26,44 €/h.
  • FehlerStundenlohn ohne Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestlohns prüfen.
    LösungSeit 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 € pro Stunde. Wer beispielsweise einen vermeintlichen 11 €/h-Job annimmt, verstößt gegen das Mindestlohngesetz – der Arbeitgeber haftet auf die Differenz, der Zoll kann Bußgelder verhängen. In bestimmten Branchen (Bau, Pflege, Gebäudereinigung) gelten höhere Branchenmindestlöhne (AEntG/TVTM).
  • FehlerVergessen, unbezahlten Urlaub oder Elternzeit-Anteile vom Jahres-Brutto abzuziehen.
    LösungBei 4 Wochen unbezahlter Auszeit setzen Sie Wochen pro Jahr auf 48 statt 52. Aus 50.000 € werden so 46.154 € effektives Jahresbrutto. Für Elternzeit gilt: Das gezahlte Elterngeld (BEEG, 65 % des Netto, max. 1.800 €) ersetzt nur einen Teil des Gehalts und ist hier nicht enthalten.

Häufig gestellte Fragen

Wie rechne ich einen Stundenlohn in ein Jahresbruttogehalt um?

Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit den Wochenstunden und dann mit 52. Beispiel: 18 €/h × 40 h × 52 = 37.440 € Jahresbrutto. Bei tariflicher 35-Stunden-Woche: 18 € × 35 × 52 = 32.760 €. Beachten Sie den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 €/h (Stand 2026) als absolute Untergrenze, in einzelnen Branchen (Bau, Pflege, Gebäudereinigung) gelten höhere Branchenmindestlöhne.

Sind die berechneten Werte brutto oder netto?

Alle Ergebnisse sind Bruttowerte vor Lohnsteuer und Sozialabgaben. In Deutschland reduzieren Lohnsteuer (Steuerklasse I–VI, progressiv 14–45 %), Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer über Freigrenze), Kirchensteuer (8 % BY/BW, sonst 9 %) sowie Sozialabgaben für Kranken- (KV), Pflege- (PV), Renten- (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV) das Brutto typischerweise um 35–45 %. Für die Nettoberechnung nutzen Sie den separaten Brutto-Netto-Rechner.

Was bedeuten die Steuerklassen I bis VI?

Steuerklasse I gilt für Ledige, Geschiedene und Verwitwete nach Trauerjahr. II für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag. III für verheiratete Hauptverdiener (Partner in V) oder Verwitwete im Sterbejahr. IV für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (paritätisch), optional mit Faktor. V für den geringer verdienenden Partner in der Kombination III/V. VI für Zweit- und Nebenjobs ohne Freibeträge. Die Wahl beeinflusst die monatliche Lohnsteuer – die jährliche Gesamtsteuer ist über den Splittingtarif (bei Ehepaaren) am Jahresende immer gleich.

Ist Weihnachtsgeld oder das 13. Monatsgehalt im Jahresbrutto enthalten?

Das hängt vom Vertrag ab. Bei tarifgebundenen Stellen (IG Metall, ver.di, IG BCE) wird Weihnachtsgeld meist als prozentualer Anteil eines Monatsentgelts (z. B. 25–80 %) separat ausgewiesen. Bei AT-Verträgen ist häufig ein 13. Monatsgehalt vereinbart und im Jahresbrutto enthalten. Prüfen Sie immer, ob '50.000 € Jahresbrutto' inklusive oder zuzüglich Sonderzahlungen gemeint sind – sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.

Was ist der Unterschied zwischen Tariflohn und außertariflichem (AT-) Gehalt?

Tariflohn wird nach einem Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft (IG Metall, ver.di, IG BCE etc.) und Arbeitgeberverband festgelegt. Er bietet Sicherheit, definierte Entgeltgruppen, häufig Sonderzahlungen, kürzere Arbeitszeiten (35–38 Stunden) und festere Überstundenregelungen. AT-Gehälter (außertariflich) liegen oberhalb der höchsten Tarifstufe und sind individuell verhandelbar – meist mit mehr Brutto, aber häufig mit 40-Stunden-Woche und mit dem Gehalt abgegoltenen Überstunden. Leitende Angestellte sind oft AT.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 12,82 € brutto pro Stunde (Stand 2026, Mindestlohnkommission). Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Jahresbrutto von rund 26.665 €. Branchenmindestlöhne (Bau, Pflege, Gebäudereinigung, Zeitarbeit) können höher liegen und werden über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärt. Die Einhaltung kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls.

Wie wirken sich Überstunden auf den Stundenlohn aus?

Bei Stundenarbeitern erhöhen bezahlte Überstunden das Jahresbrutto entsprechend; im Tarifvertrag sind oft Zuschläge (25 % für die ersten Überstunden, höher für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit) vorgesehen. Bei AT-Angestellten sind Überstunden meist mit dem Gehalt abgegolten – das senkt den effektiven Stundenlohn. Beispiel: 60.000 €/Jahr bei 40 h/Woche = 28,85 €/h; bei tatsächlich 50 h/Woche nur 23,08 €/h. Tragen Sie die echte Stundenzahl ein, um den realen Wert zu sehen.

Was sind Beitragsbemessungsgrenzen und wirken sich diese auf den Brutto-Rechner aus?

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) deckeln Sozialabgaben nach oben. 2026 voraussichtlich: KV/PV bei rund 66.000 €/Jahr bundeseinheitlich, RV/AV bei rund 96.600 €/Jahr (West) und 96.000 €/Jahr (Ost) – jährlich von der Deutschen Rentenversicherung angepasst. Auf diesen Bruttorechner haben sie keinen Einfluss (er zeigt nur Brutto); für die Nettoberechnung sind sie aber relevant, da das Netto oberhalb der BBG überproportional steigt.

Wie kalkuliere ich einen Stundensatz für Freiberufler?

Gehen Sie vom Zielbrutto aus und reduzieren Sie die abrechenbaren Stunden realistisch: 30–35 Stunden pro Woche statt 40 (Akquise, Buchhaltung, Pausen) und 44–48 Wochen statt 52 (Urlaub, Krankheit, Weiterbildung). Aus 70.000 € Zielbrutto bei 30 h × 46 Wochen = 1.380 abrechenbare Stunden ergibt sich rund 50,72 €/h netto Stundensatz. Aufschläge von 30–50 % für Krankenversicherung (KV-Eigenanteil), Altersvorsorge, Steuerrücklagen und Umsatzsteuer sind üblich – ein Bruttohonorar von 70–80 €/h ist dann realistisch.

Was bedeutet die 35-Stunden-Woche der IG Metall für den Stundenlohn?

In den westdeutschen IG-Metall-Tarifgebieten gilt die 35-Stunden-Woche, in einigen ostdeutschen Bezirken die 38-Stunden-Woche. Bei gleichem Tarifentgelt liegt der Stundenlohn im Westen damit rund 8 % höher als im Osten. Beispiel: 55.000 €/Jahr bei 35 h × 52 = 1.820 h ergibt 30,22 €/h; bei 38 h × 52 = 1.976 h nur 27,83 €/h. Aktuelle Tariftabellen finden Sie auf igmetall.de unter 'Tarifrechner' nach Tarifgebiet und Entgeltgruppe.

Was ist ein Minijob und wie passt er in die Berechnung?

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen bis zur Geringfügigkeitsgrenze (an den Mindestlohn gekoppelt, 2026 voraussichtlich rund 556 €/Monat bei 12,82 €/h). Der Verdienst ist für die Arbeitnehmer steuer- und in der Regel sozialversicherungsfrei (Ausnahme: 3,6 % RV-Eigenanteil, kann formlos abgewählt werden). Tragen Sie den Stundenlohn (mindestens 12,82 €) und die Wochenstunden ein – beachten Sie, dass mehrere Minijobs zusammengerechnet werden. Bei Überschreiten greift der Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten Beiträgen.

Berücksichtigt dieser Rechner Lohnsteuer oder Sozialabgaben?

Nein. Dieser Rechner ist ein reines Brutto-Werkzeug für die Umrechnung zwischen Zahlungszeiträumen. Für die Berechnung des Nettos inklusive Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Sozialabgaben (KV, PV, RV, AV) verwenden Sie den separaten Brutto-Netto-Rechner. Für die offizielle Steuerermittlung dient der Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen (bmf-steuerrechner.de).

Quellen

Methodik

Der Rechner normiert jede Eingabe zunächst auf ein Jahresbrutto, indem Stunden pro Woche, Tage pro Woche und Wochen pro Jahr berücksichtigt werden, und teilt diesen Jahreswert anschließend auf acht Standard-Zahlungszeiträume auf. Verwendet werden Stunden pro Jahr = Stunden pro Woche × Wochen pro Jahr (2.080 bei 40 × 52, 1.820 bei tariflichen 35 × 52), 26 zweiwöchentliche Perioden, 24 halbmonatliche Perioden, 12 monatliche Perioden und 4 Quartale. Alle Werte sind Bruttobeträge in Euro vor Lohnsteuer (Steuerklassen I–VI, progressiver Einkommensteuertarif § 32a EStG mit Eingangssteuersatz 14 % und Spitzensteuersatz 45 %), Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer über Freigrenze), Kirchensteuer (8 % BY/BW, sonst 9 %) und Sozialabgaben (KV, PV, RV, AV) – für die Nettoberechnung ist ein separater Brutto-Netto-Rechner erforderlich. Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld müssen vom Nutzer ggf. ins Jahresbrutto einbezogen werden. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 12,82 €/h ab 2026 und ist als Untergrenze für Stundenlöhne zu beachten; branchenspezifische Mindestlöhne (AEntG) können darüber liegen.

Profi-Tipps

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