Wie rechne ich einen Stundenlohn in ein Jahresbruttogehalt um?
Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit den Wochenstunden und dann mit 52. Beispiel: 18 €/h × 40 h × 52 = 37.440 € Jahresbrutto. Bei tariflicher 35-Stunden-Woche: 18 € × 35 × 52 = 32.760 €. Beachten Sie den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 €/h (Stand 2026) als absolute Untergrenze, in einzelnen Branchen (Bau, Pflege, Gebäudereinigung) gelten höhere Branchenmindestlöhne.
Sind die berechneten Werte brutto oder netto?
Alle Ergebnisse sind Bruttowerte vor Lohnsteuer und Sozialabgaben. In Deutschland reduzieren Lohnsteuer (Steuerklasse I–VI, progressiv 14–45 %), Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer über Freigrenze), Kirchensteuer (8 % BY/BW, sonst 9 %) sowie Sozialabgaben für Kranken- (KV), Pflege- (PV), Renten- (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV) das Brutto typischerweise um 35–45 %. Für die Nettoberechnung nutzen Sie den separaten Brutto-Netto-Rechner.
Was bedeuten die Steuerklassen I bis VI?
Steuerklasse I gilt für Ledige, Geschiedene und Verwitwete nach Trauerjahr. II für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag. III für verheiratete Hauptverdiener (Partner in V) oder Verwitwete im Sterbejahr. IV für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (paritätisch), optional mit Faktor. V für den geringer verdienenden Partner in der Kombination III/V. VI für Zweit- und Nebenjobs ohne Freibeträge. Die Wahl beeinflusst die monatliche Lohnsteuer – die jährliche Gesamtsteuer ist über den Splittingtarif (bei Ehepaaren) am Jahresende immer gleich.
Ist Weihnachtsgeld oder das 13. Monatsgehalt im Jahresbrutto enthalten?
Das hängt vom Vertrag ab. Bei tarifgebundenen Stellen (IG Metall, ver.di, IG BCE) wird Weihnachtsgeld meist als prozentualer Anteil eines Monatsentgelts (z. B. 25–80 %) separat ausgewiesen. Bei AT-Verträgen ist häufig ein 13. Monatsgehalt vereinbart und im Jahresbrutto enthalten. Prüfen Sie immer, ob '50.000 € Jahresbrutto' inklusive oder zuzüglich Sonderzahlungen gemeint sind – sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.
Was ist der Unterschied zwischen Tariflohn und außertariflichem (AT-) Gehalt?
Tariflohn wird nach einem Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft (IG Metall, ver.di, IG BCE etc.) und Arbeitgeberverband festgelegt. Er bietet Sicherheit, definierte Entgeltgruppen, häufig Sonderzahlungen, kürzere Arbeitszeiten (35–38 Stunden) und festere Überstundenregelungen. AT-Gehälter (außertariflich) liegen oberhalb der höchsten Tarifstufe und sind individuell verhandelbar – meist mit mehr Brutto, aber häufig mit 40-Stunden-Woche und mit dem Gehalt abgegoltenen Überstunden. Leitende Angestellte sind oft AT.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 12,82 € brutto pro Stunde (Stand 2026, Mindestlohnkommission). Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Jahresbrutto von rund 26.665 €. Branchenmindestlöhne (Bau, Pflege, Gebäudereinigung, Zeitarbeit) können höher liegen und werden über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärt. Die Einhaltung kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls.
Wie wirken sich Überstunden auf den Stundenlohn aus?
Bei Stundenarbeitern erhöhen bezahlte Überstunden das Jahresbrutto entsprechend; im Tarifvertrag sind oft Zuschläge (25 % für die ersten Überstunden, höher für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit) vorgesehen. Bei AT-Angestellten sind Überstunden meist mit dem Gehalt abgegolten – das senkt den effektiven Stundenlohn. Beispiel: 60.000 €/Jahr bei 40 h/Woche = 28,85 €/h; bei tatsächlich 50 h/Woche nur 23,08 €/h. Tragen Sie die echte Stundenzahl ein, um den realen Wert zu sehen.
Was sind Beitragsbemessungsgrenzen und wirken sich diese auf den Brutto-Rechner aus?
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) deckeln Sozialabgaben nach oben. 2026 voraussichtlich: KV/PV bei rund 66.000 €/Jahr bundeseinheitlich, RV/AV bei rund 96.600 €/Jahr (West) und 96.000 €/Jahr (Ost) – jährlich von der Deutschen Rentenversicherung angepasst. Auf diesen Bruttorechner haben sie keinen Einfluss (er zeigt nur Brutto); für die Nettoberechnung sind sie aber relevant, da das Netto oberhalb der BBG überproportional steigt.
Wie kalkuliere ich einen Stundensatz für Freiberufler?
Gehen Sie vom Zielbrutto aus und reduzieren Sie die abrechenbaren Stunden realistisch: 30–35 Stunden pro Woche statt 40 (Akquise, Buchhaltung, Pausen) und 44–48 Wochen statt 52 (Urlaub, Krankheit, Weiterbildung). Aus 70.000 € Zielbrutto bei 30 h × 46 Wochen = 1.380 abrechenbare Stunden ergibt sich rund 50,72 €/h netto Stundensatz. Aufschläge von 30–50 % für Krankenversicherung (KV-Eigenanteil), Altersvorsorge, Steuerrücklagen und Umsatzsteuer sind üblich – ein Bruttohonorar von 70–80 €/h ist dann realistisch.
Was bedeutet die 35-Stunden-Woche der IG Metall für den Stundenlohn?
In den westdeutschen IG-Metall-Tarifgebieten gilt die 35-Stunden-Woche, in einigen ostdeutschen Bezirken die 38-Stunden-Woche. Bei gleichem Tarifentgelt liegt der Stundenlohn im Westen damit rund 8 % höher als im Osten. Beispiel: 55.000 €/Jahr bei 35 h × 52 = 1.820 h ergibt 30,22 €/h; bei 38 h × 52 = 1.976 h nur 27,83 €/h. Aktuelle Tariftabellen finden Sie auf igmetall.de unter 'Tarifrechner' nach Tarifgebiet und Entgeltgruppe.
Was ist ein Minijob und wie passt er in die Berechnung?
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen bis zur Geringfügigkeitsgrenze (an den Mindestlohn gekoppelt, 2026 voraussichtlich rund 556 €/Monat bei 12,82 €/h). Der Verdienst ist für die Arbeitnehmer steuer- und in der Regel sozialversicherungsfrei (Ausnahme: 3,6 % RV-Eigenanteil, kann formlos abgewählt werden). Tragen Sie den Stundenlohn (mindestens 12,82 €) und die Wochenstunden ein – beachten Sie, dass mehrere Minijobs zusammengerechnet werden. Bei Überschreiten greift der Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten Beiträgen.
Berücksichtigt dieser Rechner Lohnsteuer oder Sozialabgaben?
Nein. Dieser Rechner ist ein reines Brutto-Werkzeug für die Umrechnung zwischen Zahlungszeiträumen. Für die Berechnung des Nettos inklusive Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Sozialabgaben (KV, PV, RV, AV) verwenden Sie den separaten Brutto-Netto-Rechner. Für die offizielle Steuerermittlung dient der Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen (bmf-steuerrechner.de).