Gibt es in Deutschland überhaupt ein 401(k)?
Nein, das 401(k) ist ein US-spezifisches Arbeitgebermodell, das in dieser Form in Deutschland nicht existiert. Die funktional nächsten Entsprechungen sind die betriebliche Altersvorsorge (bAV) per Entgeltumwandlung sowie privat geförderte Verträge wie Riester und Rürup. Wer rein renditeorientiert vorsorgen möchte, nutzt ergänzend einen freien ETF-Sparplan ohne staatliche Förderung.
Welche bAV-Durchführungswege gibt es?
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) kennt fünf Wege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Direktversicherung und Pensionskasse sind in mittelständischen Betrieben am häufigsten; Pensionsfonds erlauben höhere Aktienquoten und damit potenziell höhere Renditen. Welche Form Ihr Arbeitgeber anbietet, regeln Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag.
Wie hoch ist der bAV-Pflichtzuschuss des Arbeitgebers?
Seit 1. Januar 2022 muss der Arbeitgeber bei jeder Entgeltumwandlung mindestens 15 % des umgewandelten Beitrags als Zuschuss leisten (§ 1a Abs. 1a BetrAVG), sofern er Sozialversicherungsbeiträge einspart. Viele Tarifverträge sehen 20 %–30 % vor. Der Zuschuss ist zusätzlich zum eigenen Beitrag und reduziert den Nettoaufwand spürbar.
Wie wirkt sich Entgeltumwandlung steuerlich aus?
Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West (2026 voraussichtlich rund 7.728 € jährlich) sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei; bis 4 % der BBG sind sie zusätzlich sozialabgabenfrei. Das senkt das zu versteuernde Einkommen und gleichzeitig die Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Auszahlungsphase ist die Rente jedoch voll steuer- und teilweise KV-/PV-pflichtig (nachgelagerte Besteuerung).
Wer profitiert am meisten von Riester?
Riester lohnt sich vor allem für Geringverdiener mit Kindern und für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit 175 € Grundzulage plus 300 € pro Kind (ab Geburtsjahr 2008) kann die Förderquote bei niedrigen Eigenbeiträgen über 50 % liegen. Bei kinderlosen Spitzenverdienern überwiegt meist der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG bis maximal 2.100 € jährlich.
Für wen ist die Rürup-Rente sinnvoll?
Rürup richtet sich primär an Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener ohne Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung oder bAV. Beiträge sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgabe absetzbar (bis 29.343 € Ledige bzw. 58.686 € Verheiratete in 2026 nach § 10 EStG). Im Gegenzug ist Rürup nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar im Ansparzeitraum und wird in der Auszahlungsphase voll besteuert.
Wie wird die Auszahlung im Ruhestand besteuert?
bAV-Renten werden voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Riester- und Rürup-Renten sind 2026 ebenfalls zu nahezu 100 % steuerpflichtig (Rentenkohorten-Anpassung). Auf bAV-Leistungen werden zudem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner fällig, oberhalb eines Freibetrags von voraussichtlich 187,25 € monatlich (2026). Der persönliche Grenzsteuersatz im Alter ist oft niedriger als im Berufsleben, was den Steuervorteil teilweise erhält.
Welche Rolle spielt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Die BBG (2026 voraussichtlich West rund 96.600 € jährlich, Ost rund 96.600 € durch Angleichung) ist die Obergrenze für Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für die bAV-Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG sind 8 % dieser BBG das jährliche Steuerfrei-Limit. Wer darüber hinaus per Entgeltumwandlung spart, kann das tun, verliert aber die volle Steuerbefreiung.
Wie hoch sollte ich privat zusätzlich vorsorgen?
Die gesetzliche Rente liegt aktuell bei etwa 48 % des Durchschnittsbruttoentgelts (Nettorente vor Steuern). Im Ruhestand werden grob 80 % des letzten Nettoeinkommens benötigt. Die Versorgungslücke beträgt typischerweise 20 %–40 % des Bruttoeinkommens und sollte über bAV, Riester, Rürup oder ETF geschlossen werden. Faustregel: 10 %–15 % des Bruttoeinkommens zusätzlich zur gesetzlichen Rente.
Lohnt sich ein ETF-Sparplan im Vergleich zu geförderten Produkten?
Ein freier ETF-Sparplan bietet hohe Flexibilität, niedrige Kosten (oft 0,1 %–0,2 % p. a.) und potenziell höhere Renditen als klassische Versicherungstarife. Dem gegenüber stehen Abgeltungsteuer (25 % plus Soli, plus ggf. Kirchensteuer) auf Erträge und der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Person und Jahr. Bei langen Anlagehorizonten und hoher Aktienquote schlägt der ETF-Sparplan klassische bAV/Riester-Verträge oft trotz fehlender Förderung.
Was ist die 4-%-Regel und gilt sie auch in Deutschland?
Die Regel stammt aus der US-Trinity-Studie und besagt, dass eine Entnahme von 4 % des Anlagekapitals im ersten Ruhestandsjahr (inflationsangepasst in Folgejahren) historisch mit hoher Wahrscheinlichkeit 30 Jahre durchhält. Sie funktioniert grundsätzlich auch in Deutschland, sollte aber wegen niedrigerer realer Anleihenrenditen und höherer Inflation auf 3,0 %–3,5 % konservativ angepasst werden. Sie ist eine Planungsorientierung, kein Garantieversprechen.
Wann sollte ich mit der Altersvorsorge beginnen?
So früh wie möglich – idealerweise mit dem ersten Gehalt nach Berufseintritt. Wer mit 25 statt mit 35 startet, hat bei gleichem Monatsbeitrag und 5 % Rendite oft das doppelte Endkapital. Auch kleine Beträge von 50 €–100 € monatlich sind ein sinnvoller Einstieg, weil der Zinseszinseffekt linear mit der Laufzeit, aber exponentiell mit der Zeit wirkt.