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Hypotheken-Umfinanzierungsrechner

Vergleichen Sie Ihre aktuelle Hypothek mit einem umfinanzierten Darlehen, um zu prüfen, ob ein Wechsel finanziell sinnvoll ist. Berechnen Sie monatliche Einsparungen, Gesamtzinsen und Ihren Amortisationspunkt.

Umfinanzierungsformeln

Monatliche Rate

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Amortisationspunkt

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Gesamtzinsen

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Current Mortgage

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New Loan

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Wann lohnt sich eine Umfinanzierung?

Eine Hypothek umzufinanzieren bedeutet, das bestehende Immobiliendarlehen durch ein neues zu ersetzen, meistens um einen niedrigeren Zinssatz oder andere Konditionen zu erhalten. Es ist jedoch nicht immer die richtige Entscheidung, weshalb es sich lohnt, die Zahlen zuerst zu prüfen.

Als Faustregel gilt: Eine Umfinanzierung ist sinnvoll, wenn Sie Ihren Zinssatz um mindestens 0,5–1 % senken können, lange genug in Ihrem Haus bleiben wollen, um den Amortisationspunkt zu überschreiten, und die Abschlusskosten im Verhältnis zur Ersparnis vertretbar sind.

📉

Zinssatz senken

Bereits 0,5 % weniger Zinsen können über die Laufzeit Tausende einsparen

💵

Monatliche Rate senken

Mehr Spielraum im Monatsbudget für andere finanzielle Ziele

Laufzeit ändern

Von 30 auf 15 Jahre wechseln, um schneller schuldenfrei zu werden

🏠

Kapital freisetzen

Eigenkapital für Renovierungen oder Schuldenabbau nutzen

Den Amortisationspunkt verstehen

Der Amortisationspunkt ist wahrscheinlich die wichtigste Zahl bei der Entscheidung für eine Umfinanzierung. Er gibt an, wie viele Monate es dauert, bis Ihre monatlichen Ersparnisse die vorab gezahlten Abschlusskosten wieder eingeholt haben.

Betragen Ihre Abschlusskosten beispielsweise 4.000 USD und Sie sparen 200 USD pro Monat, liegt Ihr Amortisationspunkt bei 20 Monaten. Wenn Sie planen, vor Ablauf dieser 20 Monate zu verkaufen oder umzuziehen, würde die Umfinanzierung Sie tatsächlich Geld kosten.

Die meisten Finanzberater empfehlen eine Umfinanzierung nur dann, wenn Sie mindestens 2–3 Jahre nach dem Amortisationspunkt im Haus bleiben. Das gibt Ihnen einen sicheren Puffer und stellt sicher, dass die Ersparnisse spürbar sind.

Häufige Fehler bei der Umfinanzierung

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Laufzeit auf 30 Jahre zurücksetzen

Wenn Sie 10 Jahre in einer 30-jährigen Hypothek stecken und auf eine neue 30-jährige Laufzeit umfinanzieren, zahlen Sie insgesamt 40 Jahre lang Zinsen. Prüfen Sie eine kürzere Laufzeit, wenn Sie sich leicht höhere Raten leisten können.

💰

Abschlusskosten ignorieren

Abschlusskosten betragen in der Regel 2–5 % des Darlehensbetrags. Eine Umfinanzierung ohne Abschlusskosten bedeutet meist, dass diese in einen höheren Zinssatz eingerechnet werden, was langfristig teurer sein kann.

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Nur auf den Zinssatz schauen

Ein niedrigerer Zinssatz bedeutet nicht immer ein besseres Angebot. Berücksichtigen Sie auch die Laufzeit, die Abschlusskosten und wie lange Sie das Darlehen voraussichtlich behalten, bevor Sie Angebote vergleichen.

🏦

Keine Angebote vergleichen

Die Zinssätze können sich zwischen Kreditgebern um 0,5 % oder mehr unterscheiden. Holen Sie mindestens 3–4 Angebote ein und scheuen Sie sich nicht zu verhandeln. Jeder Kreditgeber möchte Ihr Geschäft.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Hypothek-Umfinanzierung?

Abschlusskosten bei einer Umfinanzierung liegen in der Regel zwischen 2 % und 5 % des Darlehensbetrags. Bei einem Darlehen von 300.000 USD wären das 6.000 bis 15.000 USD. Diese Kosten umfassen Schätzgebühren, Titelversicherung, Bearbeitungsgebühren und weitere Ausgaben. Einige Kreditgeber bieten Optionen ohne Abschlusskosten an, aber dabei ist der Zinssatz in der Regel leicht erhöht.

Wie lange dauert eine Umfinanzierung?

Die meisten Umfinanzierungen dauern von der Antragstellung bis zum Abschluss 30–45 Tage, können aber manchmal auf 60 Tage ausgedehnt werden. Der Zeitplan hängt von der Auslastung des Kreditgebers, der Schnelligkeit der Dokumenteneinreichung und etwaigen Problemen bei der Bewertung oder Titelprüfung ab.

Schadet eine Umfinanzierung meiner Kreditwürdigkeit?

Eine Umfinanzierungsanfrage löst eine harte Kreditanfrage aus, die Ihre Bonität vorübergehend um etwa 5–10 Punkte senkt. Wenn Sie mehrere Kreditgeber innerhalb von 14–45 Tagen anfragen, zählen die Kreditauskunfteien dies in der Regel als eine einzige Anfrage. Ihre Bonität sollte sich innerhalb weniger Monate erholen.

Kann ich bei schlechter Bonität umfinanzieren?

Es ist möglich, aber schwieriger. FHA-Streamline-Refinanzierungen können funktionieren, wenn Sie bereits ein FHA-Darlehen haben. Für konventionelle Darlehen verlangen die meisten Kreditgeber eine Bonität von mindestens 620. Bei niedrigeren Werten werden Ihnen wahrscheinlich höhere Zinssätze angeboten, was den Vorteil der Umfinanzierung zunichtemachen kann.

Sollte ich umfinanzieren, wenn ich in einigen Jahren umziehen möchte?

Das hängt von Ihrem Amortisationspunkt ab. Liegt der Amortisationspunkt bei 18 Monaten und Sie planen in 3 Jahren umzuziehen, profitieren Sie noch 18 Monate von niedrigeren Raten. Liegt der Amortisationspunkt bei 3 Jahren und Sie ziehen in 2 Jahren um, würden Sie Geld verlieren. Vergleichen Sie den Amortisationszeitraum stets mit Ihren Umzugsplänen.

So nutzen Sie diesen Umfinanzierungsrechner

  1. Geben Sie den aktuellen Darlehenssaldo (€) ein – die verbleibende Restschuld aus Ihrem letzten Kontoauszug oder dem Tilgungsplan, nicht die ursprüngliche Darlehenssumme.
  2. Tragen Sie den aktuellen Sollzins (%) und die verbleibenden Monate der laufenden Zinsbindung ein – beide finden Sie im Tilgungsplan oder im Darlehensvertrag.
  3. Geben Sie den neuen Sollzins (%) ein, den Sie von der Bank oder über einen Vermittler wie Interhyp oder Dr. Klein erhalten haben, sowie die neue Laufzeit in Monaten (z. B. 120 Monate für 10 Jahre Sollzinsbindung).
  4. Erfassen Sie die Abschlusskosten (€) – dazu zählen ggf. Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB, Grundschuldabtretungs- oder Treuhandgebühren (i. d. R. 0,1–0,3 %), Notar- und Schätzkosten sowie Vermittlerprovisionen.
  5. Klicken Sie auf „Umfinanzierung berechnen“, um neue Monatsrate, monatliche Ersparnis, Amortisationspunkt in Monaten und Gesamtkostendifferenz über die Bindungsfrist zu sehen.

Beispiele

Forward-Darlehen 36 Monate vor Ende der Zinsbindung

Ein Ehepaar in Stuttgart hat noch 36 Monate Zinsbindung auf einem Annuitätendarlehen über 220.000 € Restschuld zu 3,9 % Sollzins. Sie sichern sich heute per Forward-Darlehen einen neuen 10-jährigen Zinssatz von 3,1 %. Der Forward-Aufschlag beträgt 0,03 % je Monat (rund 1,08 % auf 36 Monate), in den 3,1 % bereits eingerechnet.

ErgebnisAktuelle Annuität rund 1.295 €/Monat (3,9 % Zins + 3 % Tilgung). Neue Annuität nach Ablauf der heutigen Bindung rund 1.117 €/Monat – monatliche Ersparnis ca. 178 €. Mit etwa 800 € Bereitstellungsgebühren und Grundbuchkosten liegt der Amortisationspunkt bei rund 5 Monaten nach Start des Forward-Darlehens.

Der Rechner setzt M = P · r(1+r)^n / ((1+r)^n − 1) für beide Szenarien an. Beim Forward-Darlehen sichern Sie sich heute den künftigen Zinssatz – bezahlt wird der Aufschlag implizit über einen leicht höheren Sollzins. Banken bieten Forward-Darlehen typisch 6 bis 60 Monate im Voraus an; bei steigendem Zinsumfeld lohnt sich das Lock-in, bei fallenden Zinsen riskieren Sie, über Marktniveau abzuschließen. Eine Abnahmepflicht besteht nach Vertragsschluss, andernfalls drohen Nichtabnahmeentschädigungen.

Anschlussfinanzierung: Sparkasse vs. Interhyp

Hauseigentümer in Hamburg, Restschuld 310.000 € bei Ende der 10-jährigen Zinsbindung in 2 Monaten. Hausbank (Sparkasse) bietet 3,75 % für 10 Jahre an, ein Vergleichsangebot über Interhyp liegt bei 3,35 % für 10 Jahre, beide bei 2,5 % anfänglicher Tilgung. Wechselkosten zum neuen Anbieter (Grundschuldabtretung, Notargebühren) ca. 750 €.

ErgebnisSparkasse-Annuität rund 1.937 €/Monat. Interhyp-Annuität rund 1.834 €/Monat – monatliche Ersparnis ca. 103 €. Bei 750 € Wechselkosten liegt der Amortisationspunkt bei knapp 8 Monaten. Über 10 Jahre Bindung summiert sich der Vorteil auf rund 11.600 €, nach Abzug der Wechselkosten etwa 10.850 € Nettoersparnis.

Bei der Anschlussfinanzierung dürfen Sie ohne Vorfälligkeitsentschädigung wechseln, weil die Zinsbindung regulär endet (§ 489 BGB findet hier nicht einmal Anwendung). Die Grundschuld kann an die neue Bank abgetreten werden – das spart Notarkosten gegenüber einer Neueintragung. Vergleichsplattformen wie Interhyp oder Dr. Klein bündeln Konditionen von 400+ Banken; ein Unterschied von 0,4 % Sollzins entspricht hier rund 1.240 € weniger Zinslast pro Jahr.

Umschuldung mit § 489 BGB 10-Jahres-Kündigungsrecht

Eine Eigentümerin in Leipzig hat ein Darlehen mit 15 Jahren Sollzinsbindung zu 4,2 % aufgenommen und ist nun im 11. Jahr (Restschuld 175.000 €). Da die Zinsbindung mehr als 10 Jahre nach Vollauszahlung läuft, darf sie nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit 6 Monaten Kündigungsfrist kosten- und entschädigungsfrei aussteigen. Ein neuer Anbieter offeriert 3,25 % für 10 Jahre.

ErgebnisAktuelle Annuität rund 1.046 €/Monat. Neue Annuität rund 967 €/Monat – monatliche Ersparnis ca. 79 €. Mit 600 € Wechselkosten ist der Amortisationspunkt nach 8 Monaten erreicht. Vorfälligkeitsentschädigung fällt dank § 489 BGB nicht an – über die verbleibenden 48 Monate der alten Bindung summiert sich die Ersparnis auf rund 3.200 € netto.

Das 10-Jahres-Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB beginnt 10 Jahre nach vollständiger Auszahlung des Darlehens, nicht nach Vertragsabschluss. Die Kündigung muss schriftlich mit 6 Monaten Frist erfolgen. Anders als bei einer Vorfälligkeit nach § 502 BGB fällt keine Entschädigung an, weshalb sich der Wechsel besonders bei deutlich gesunkenem Zinsniveau lohnt. Achten Sie auf den genauen Auszahlungszeitpunkt – bei Teilauszahlungen läuft die Frist erst ab Vollauszahlung.

So funktioniert die Berechnung

Der Rechner ermittelt zwei Zahlungsströme: Ihr aktuelles Darlehen ab heute und das geplante neue Darlehen. Beide nutzen die klassische Annuitätenformel M = P · r(1+r)^n / ((1+r)^n − 1), wobei P die Restschuld ist, r der monatliche Sollzins (Jahreszins ÷ 12) und n die Anzahl der verbleibenden oder neuen Monatsraten. Die Differenz beider M-Werte ergibt die monatliche Ersparnis.

Der Amortisationspunkt ist der klarste Maßstab. Abschlusskosten geteilt durch monatliche Ersparnis (Abschlusskosten ÷ Monatliche Ersparnis) zeigt, wie viele Monate Sie im neuen Darlehen bleiben müssen, um die Wechselkosten wieder hereinzuholen. Erst danach schlägt die Umfinanzierung Ihr altes Darlehen tatsächlich.

Die Gesamtkostenbetrachtung addiert zwei Werte: Aktuelle Gesamtkosten = aktuelle Rate mal Restmonate. Neue Gesamtkosten = neue Rate mal neue Laufzeit plus Abschlusskosten. Die Differenz ist die Gesamtersparnis (nach Kosten) – negativ, wenn Sie auf die gesamte Laufzeit Geld verlieren, selbst wenn die Monatsrate günstig aussieht.

Der Rechner berücksichtigt keine bereits gezahlten Zinsen des alten Darlehens (Sunk Cost), keine steuerliche Behandlung bei vermieteten Immobilien (Werbungskostenabzug nach § 9 EStG) und keine Risikoprämien bei verändertem Beleihungsauslauf. Bei Wechsel innerhalb der laufenden Zinsbindung müssen Sie zusätzlich die Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB einplanen – fragen Sie Ihre Bank nach einer schriftlichen Berechnung.

Wann dieser Rechner sinnvoll ist

  • Anschlussfinanzierung am Ende der Zinsbindung. 3 bis 6 Monate vor Ablauf der Sollzinsbindung lohnt der Vergleich. Liegt das Marktzinsniveau unter Ihrem alten Satz, sparen Sie ohne Vorfälligkeitsentschädigung – die Bank ist gesetzlich nicht zur Verlängerung verpflichtet.
  • Forward-Darlehen vorab sichern. Bis zu 60 Monate vor Bindungsende können Sie sich heutige Zinsen für später sichern. Tragen Sie den höheren Forward-Satz ein, um zu sehen, ob der Aufschlag (typisch 0,01–0,04 %/Monat) gegenüber dem erwarteten Marktanstieg lohnt.
  • Umschuldung mit § 489 BGB. Wenn Ihr Darlehen mehr als 10 Jahre läuft und die Bindung noch nicht abgelaufen ist, dürfen Sie mit 6 Monaten Frist entschädigungsfrei kündigen. Der Rechner zeigt, ob ein Wechsel sich bei einem aktuell günstigeren Zins lohnt.
  • Wechsel innerhalb der Zinsbindung. Hier fällt Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB an. Tragen Sie die Bankberechnung in die Abschlusskosten ein, um zu sehen, ob der niedrigere Zins den Schadensersatz übersteigt – oft erst ab 1,0 %+ Zinsdifferenz lohnenswert.
  • Vergleich zwischen Hausbank und Vermittler. Sparkasse oder Volksbank vs. Interhyp, Dr. Klein, Hüttig & Rompf. Geben Sie beide Angebote ein, halten Sie Restschuld und Laufzeit konstant und wählen Sie den Anbieter mit der besten Gesamtersparnis.
  • Tilgungssatz erhöhen. Bei der Anschlussfinanzierung können Sie eine höhere anfängliche Tilgung (z. B. 3–4 % statt 2 %) wählen, um schneller schuldenfrei zu werden. Der Rechner zeigt die höhere Monatsrate sowie die deutlich kürzere Restlaufzeit.

Häufige Fehler

  • FehlerNur Sollzins statt Effektivzins vergleichen.
    LösungDer Effektivzins (gemäß § 6 PAngV) berücksichtigt Bearbeitungsentgelte, Bereitstellungszinsen und Disagio. Zwei Angebote mit identischem Sollzins können stark unterschiedliche Effektivzinsen haben – vergleichen Sie immer Effektivzins gegen Effektivzins.
  • FehlerVorfälligkeitsentschädigung nicht einkalkulieren.
    LösungBeim Wechsel innerhalb der Zinsbindung verlangt die Bank Schadensersatz nach § 502 BGB. Die Höhe richtet sich nach dem entgangenen Zinsgewinn (Aktiv-Aktiv- oder Aktiv-Passiv-Methode) und kann 5–10 % der Restschuld betragen. Lassen Sie die VFE schriftlich berechnen und tragen Sie sie in „Abschlusskosten“ ein.
  • Fehler§ 489 BGB Kündigungsrecht übersehen.
    LösungBei Darlehen mit mehr als 10 Jahren Laufzeit (gerechnet ab Vollauszahlung) dürfen Sie nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit 6 Monaten Frist entschädigungsfrei kündigen. Das gilt unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung – viele Verbraucher kennen dieses Recht nicht und zahlen unnötig VFE.
  • FehlerForward-Darlehen ohne Marktanalyse abschließen.
    LösungDer Forward-Aufschlag von 0,01–0,04 % pro Vorlaufmonat ist bei stabilen oder fallenden Zinsen verlorenes Geld. Beobachten Sie die Pfandbriefrendite (z. B. 10-jähriger Hypothekenpfandbrief) und entscheiden Sie nur, wenn Sie steigende Zinsen erwarten.
  • FehlerRestschuld der Anschlussfinanzierung ignorieren.
    LösungWenn nach Ende der neuen Zinsbindung erneut eine Restschuld bleibt, droht das nächste Zinsänderungsrisiko. Wählen Sie bei niedrigen Zinsen eine längere Bindung (15–20 Jahre) oder erhöhen Sie die anfängliche Tilgung auf mindestens 3 %, damit Sie das Darlehen bis zum Renteneintritt tilgen können.
  • FehlerBereitstellungszinsen unterschätzen.
    LösungBanken berechnen ab dem 4. oder 6. Monat nach Zusage typischerweise 3 % p. a. (0,25 %/Monat) auf nicht abgerufene Darlehensanteile. Bei Forward-Darlehen mit langen Vorlaufzeiten und gestaffelten Auszahlungen können sich diese Kosten erheblich summieren – verhandeln Sie eine bereitstellungszinsfreie Zeit von mindestens 12 Monaten.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird der Amortisationspunkt berechnet?

Amortisation = Abschlusskosten ÷ monatliche Ersparnis. Zahlen Sie 1.500 € Wechselkosten, um Ihre Rate um 150 € pro Monat zu senken, beträgt der Amortisationspunkt 1.500 ÷ 150 = 10 Monate. Ab dann ist jeder weitere Monat im Darlehen Nettoersparnis. Wer vorher verkauft oder erneut umschuldet, verliert effektiv Geld.

Wann lohnt sich eine Anschlussfinanzierung tatsächlich?

Drei Bedingungen sollten erfüllt sein: Der neue Sollzins liegt mindestens 0,3–0,5 % unter Ihrem aktuellen, Sie planen länger als den Amortisationszeitraum im Haus zu bleiben, und Ihr Beleihungsauslauf qualifiziert für die beste Konditionsstufe (typisch unter 60 % bzw. 80 %). Bei Anschlussfinanzierung am regulären Bindungsende ist der Wechsel meist günstig, weil keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Was ist ein Forward-Darlehen?

Ein Forward-Darlehen sichert Ihnen heute den Zinssatz für eine Anschlussfinanzierung, die erst 6 bis 60 Monate später startet. Die Bank verlangt dafür einen Forward-Aufschlag von typisch 0,01–0,04 % pro Vorlaufmonat. Bei steigenden Marktzinsen schützt das vor Zinsschock, bei fallenden Zinsen riskieren Sie, über Marktniveau abzuschließen. Nach Vertragsschluss besteht Abnahmepflicht.

Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB?

Wenn Sie ein Darlehen vor Ende der Zinsbindung kündigen, darf die Bank den ihr entgangenen Zinsgewinn als Schadensersatz verlangen (§ 502 BGB). Die Berechnung erfolgt nach Aktiv-Aktiv- oder Aktiv-Passiv-Methode und kann 5–10 % der Restschuld erreichen. Bei Immobilienverkauf ist die Kündigung nur möglich, wenn die Bank zustimmt oder ein berechtigtes Interesse vorliegt. Die VFE muss schriftlich nachvollziehbar dargestellt werden.

Was besagt das 10-Jahres-Kündigungsrecht nach § 489 BGB?

Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB können Sie jedes Immobiliendarlehen mit fester Zinsbindung 10 Jahre nach vollständiger Auszahlung mit einer Frist von 6 Monaten kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das gilt auch bei längeren Zinsbindungen (z. B. 15 oder 20 Jahre). Maßgeblich ist der Tag der Vollauszahlung, nicht der Vertragsabschluss. Das Recht kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Wie unterscheidet sich Anschlussfinanzierung von Umschuldung?

Bei der Anschlussfinanzierung endet Ihre Zinsbindung regulär und Sie schließen einen neuen Vertrag ab – wahlweise bei der bisherigen Bank (Prolongation) oder bei einem neuen Anbieter (Umschuldung). Eine Umschuldung im engeren Sinn meint den Wechsel zu einem anderen Kreditgeber, oft verbunden mit einer Grundschuldabtretung. Innerhalb der laufenden Zinsbindung ist beides nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung (oder via § 489 BGB) möglich.

Welche Wechselkosten fallen typischerweise an?

Beim Wechsel zu einer neuen Bank entstehen meist 0,1–0,3 % der Darlehenssumme an Grundschuldabtretungskosten (Notar und Grundbuchamt), ggf. Schätz- und Bearbeitungsgebühren der neuen Bank sowie Bereitstellungszinsen, wenn das Darlehen nicht sofort abgerufen wird. Bei 300.000 € Restschuld sind das insgesamt rund 300–900 €. Eine Neueintragung der Grundschuld ist deutlich teurer und meist vermeidbar.

Wie schadet eine Umfinanzierung meiner Schufa?

Eine Bonitätsanfrage über Vermittler erfolgt in der Regel als „Anfrage Kreditkonditionen“, die schufaneutral ist. Erst der Vertragsabschluss erzeugt einen scoredrelevanten Eintrag. Wenn Sie mehrere Angebote innerhalb von 14 Tagen vergleichen, werden diese typisch als ein Vorgang gewertet. Achten Sie darauf, dass Vermittler oder Vergleichsportale die Anfrage als „konditionsneutral“ markieren.

Sollte ich die alte Grundschuld abtreten oder eine neue eintragen lassen?

Die Abtretung der bestehenden Grundschuld an die neue Bank ist meist die günstigere Option – typische Kosten 0,1–0,3 % der Darlehenssumme. Eine Neueintragung kostet hingegen 0,8–1,0 % (Notar plus Grundbuchamt). Die Abtretung ist Standard bei seriösen Anschlussfinanzierungen; bestehen Sie aktiv darauf, da manche Banken den teureren Weg vorschlagen.

Lohnt sich der Wechsel innerhalb der Zinsbindung trotz Vorfälligkeitsentschädigung?

Faustregel: Erst ab einer Zinsdifferenz von 1,0 % und mehr lohnt sich der Wechsel trotz VFE. Lassen Sie zwei Berechnungen erstellen – die VFE Ihrer aktuellen Bank und das Konditionsangebot der neuen Bank über die Restlaufzeit der alten Bindung. Tragen Sie die VFE als „Abschlusskosten“ in den Rechner ein, um den realistischen Amortisationspunkt zu sehen.

Welche Rolle spielt der Beleihungsauslauf bei der Anschlussfinanzierung?

Der Beleihungsauslauf (Restschuld ÷ Beleihungswert) entscheidet über Ihre Konditionsstufe. Nach 10–15 Jahren Tilgung ist Ihr Beleihungsauslauf typisch deutlich gesunken – oft unter 60 %. Banken bieten dann ihre besten Konditionen. Lassen Sie den Beleihungswert ggf. neu schätzen, falls die Immobilie an Wert gewonnen hat – das kann 0,1–0,3 % Sollzinsvorteil bedeuten.

Kann ich die monatliche Rate bei der Anschlussfinanzierung anpassen?

Ja, mit dem neuen Vertrag legen Sie Sollzins, Laufzeit und Tilgungssatz neu fest. Üblich ist eine anfängliche Tilgung von 2–4 %. Höhere Tilgung bedeutet höhere Rate, aber schnellere Schuldenfreiheit. Vereinbaren Sie zudem das Recht auf kostenfreie Sondertilgung (typisch 5 % p. a.) und einen Tilgungssatzwechsel – beides bietet Flexibilität bei verändertem Einkommen.

Quellen

Methodik

Der Rechner ermittelt die aktuelle Monatsrate aus Restschuld, aktuellem Sollzins und verbleibenden Monaten sowie die neue Monatsrate aus derselben Restschuld, neuem Sollzins und neuer Laufzeit über die Annuitätenformel M = P · r(1+r)^n / ((1+r)^n − 1) mit r als monatlichem Sollzins. Die monatliche Ersparnis ist die Differenz beider Raten; der Amortisationspunkt ist Abschlusskosten geteilt durch monatliche Ersparnis; die Gesamtersparnis vergleicht die kumulierten Zahlungsströme inklusive Abschlusskosten über die jeweilige Restlaufzeit. Für Wechsel innerhalb der Zinsbindung sollte die Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB in den Abschlusskosten erfasst werden; bei Anschlussfinanzierung am Bindungsende oder Nutzung des § 489 BGB Kündigungsrechts entfällt sie.

Profi-Tipps

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