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Reifengrößenrechner

Reifenmaße berechnen und verschiedene Reifengrößen vergleichen.

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Beispiele

Größenvergleich 205/55 R16 zu 225/45 R17 (Reifen-Upgrade)

Eine Fahrerin möchte vom serienmäßigen 205/55 R16 auf 225/45 R17 in Plus-1-Bauweise umsteigen und muss vor dem Felgenkauf prüfen, ob der Außendurchmesser passt, der Tacho noch innerhalb der StVZO-Toleranz liegt und die neue Kombination ABE-fähig ist.

ErgebnisDer serienmäßige 205/55 R16 hat einen Außendurchmesser von rund 631 mm; der geplante 225/45 R17 kommt auf etwa 634 mm — eine Abweichung von nur +0,5 %, also voll innerhalb der zulässigen Bandbreite.

Anwendung der Formel D = 2 × Reifenbreite × (Querschnitt/100) + Felgendurchmesser (in mm umgerechnet). Für 205/55 R16: Flankenhöhe = 205 × 0,55 = 112,75 mm; D = 2 × 112,75 + 16 × 25,4 = 225,5 + 406,4 = 631,9 mm. Für 225/45 R17: Flankenhöhe = 225 × 0,45 = 101,25 mm; D = 2 × 101,25 + 17 × 25,4 = 202,5 + 431,8 = 634,3 mm. Bei echten 100 km/h zeigt der Tacho mit der neuen Größe ca. 99,6 km/h an — gut innerhalb der nach § 57 StVZO geforderten Toleranz (Tacho darf nie weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen, maximal v/10 + 4 km/h darüber). Trotzdem gilt: Ist die Größe 225/45 R17 nicht in den Fahrzeugpapieren (Feld 15 der Zulassungsbescheinigung Teil I) oder in der ABE der Felge mit Verwendungsbereich für den konkreten Fahrzeugtyp eingetragen, ist nach § 19 StVZO eine Einzelabnahme beim TÜV/DEKRA und ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.

Häufig gestellte Fragen

Wie liest man eine Reifenbezeichnung wie 225/45 R17 94H richtig?

Die ECE-genormte Reifenbezeichnung wird von links nach rechts gelesen: 225 ist die Reifenbreite (Nennquerschnittsbreite) in Millimetern, 45 das Querschnittsverhältnis in Prozent — die Flankenhöhe beträgt also 45 % von 225 mm = 101 mm. R steht für Radialbauweise (seit den 1980ern Standard, alternativ D für Diagonal). 17 ist der Felgendurchmesser in Zoll. 94 ist der Lastindex (Tragfähigkeitskennzahl) — laut ETRTO-Tabelle entspricht 94 einer maximalen Tragfähigkeit von 670 kg pro Reifen. H ist der Geschwindigkeitsindex und bedeutet zugelassen bis 210 km/h. Auf der Flanke stehen außerdem das DOT-Datum (vierstellige Produktionswoche/-jahr), die ECE-Genehmigungsnummer (E1, E2 ...) und die Kennzeichnungen M+S sowie 3PMSF für Winterreifen.

Welche Reifengrößen darf ich laut Fahrzeugschein und ABE überhaupt fahren?

Eine Reifen-/Felgenkombination ist nur dann ohne weitere Eintragung zulässig, wenn sie entweder im Feld 15 (bzw. 20–23) der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist, in der CoC-Bescheinigung des Fahrzeugs steht oder in der ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis) der Felge mit dem konkreten Fahrzeugtyp und der gewünschten Reifengröße aufgeführt ist. ABEs für Felgen enthalten oft Auflagen (z. B. Bördelung der Kotflügelkante, Beschränkung auf bestimmte Reifenmarken oder Lastindizes) — diese Auflagen müssen erfüllt und das ABE-Dokument im Fahrzeug mitgeführt werden. Liegt keine ABE für die Kombination vor, ist eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO beim TÜV oder DEKRA und ein anschließender Eintrag durch die Zulassungsstelle erforderlich. Ohne diese Schritte erlischt nach § 19 Abs. 2 StVZO die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs — Konsequenz: Bußgeld, Punkte und Probleme mit der Kfz-Haftpflicht-/Kaskoversicherung im Schadenfall.

Wann besteht in Deutschland Winterreifenpflicht und welche Kennzeichnung ist Pflicht?

Deutschland kennt eine situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kfz nur mit für winterliche Witterungsverhältnisse geeigneten Reifen gefahren werden. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt ausschließlich das Alpine-Symbol (3PMSF — Schneeflocke im Bergpiktogramm) als rechtsverbindlicher Winterreifen-Nachweis; reine M+S-Reifen, die nach dem 31.12.2017 produziert wurden, sind seitdem nicht mehr ausreichend. Verstöße werden mit 60 € Bußgeld (Fahrer) bzw. 75 € (Halter) und je einem Punkt in Flensburg geahndet, bei Behinderung anderer steigt das Bußgeld bis 120 €. Eine pauschale „O bis O“-Regel (Oktober bis Ostern) ist nur eine Faustregel, keine Gesetzesvorschrift.

Wie wirkt sich eine andere Reifengröße auf den Tacho aus?

Der Tacho ist auf den Abrollumfang des Serienreifens kalibriert. Ein kleinerer Außendurchmesser (z. B. kürzere Flanke) lässt den Tacho zu viel anzeigen, ein größerer Durchmesser zu wenig. § 57 StVZO gibt die Toleranz klar vor: Der Tachometer darf nie weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen, und die Anzeige darf maximal um v/10 + 4 km/h zu hoch sein (bei 100 km/h also höchstens 114 km/h). Die prozentuale Abweichung lässt sich überschlagen mit (D_neu − D_serie) / D_serie × 100. Bleibt der neue Außendurchmesser innerhalb von ±2 % zum Originalmaß, ist die StVZO-Anforderung praktisch immer eingehalten; über ±3 % kann der Tacho die untere Grenze unterschreiten und das Fahrzeug fährt mit „zu langsamem“ Tacho — formal ein Mangel bei der Hauptuntersuchung.

Was bedeuten Lastindex (LI) und Geschwindigkeitsindex (GSY) und warum sind sie verbindlich?

Lastindex und Geschwindigkeitsindex stehen direkt hinter der Größe, z. B. 225/45 R17 94H. Der Lastindex 94 entspricht laut ETRTO-Norm 670 kg Tragfähigkeit pro Reifen bei zulässigem Reifenfülldruck. Der Geschwindigkeitsindex (T = 190, H = 210, V = 240, W = 270, Y = 300 km/h) gibt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit an. Beide Werte sind in den Fahrzeugpapieren als Mindestwerte hinterlegt — Ersatzreifen dürfen diese nie unterschreiten. Eine Ausnahme gilt für M+S/3PMSF-Winterreifen: Hier darf der Geschwindigkeitsindex niedriger sein als in den Papieren, sofern ein entsprechender Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers angebracht ist und die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird (§ 36 Abs. 2a StVZO). Eine Unterschreitung des Lastindex ist dagegen nie zulässig — sie kann zum Reifenversagen unter Last führen.

Wann ist eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO nötig und was kostet sie?

Eine Einzelabnahme (umgangssprachlich „TÜV-Eintragung“) ist immer dann erforderlich, wenn eine Reifen-/Felgenkombination weder in der Zulassungsbescheinigung noch in der ABE der Felge für das konkrete Fahrzeug abgedeckt ist — etwa bei Sondergrößen, Plus-2-Umbauten ohne Eintrag oder Felgen mit Teilegutachten statt ABE. Der Prüfingenieur prüft Freigängigkeit zu Kotflügel und Federbein, korrekte Lastindizes, Tachoabweichung und gegebenenfalls Bremsenfreigang. Kosten: bei ABE-Felgen mit erfüllten Auflagen meist keine Abnahme nötig, bei Teilegutachten typischerweise 50–120 €, bei freier Einzelabnahme 80–200 € zuzüglich Kosten der anschließenden Eintragung bei der Zulassungsstelle. Ohne diesen Eintrag in die Fahrzeugpapiere erlischt die Betriebserlaubnis.

Wie alt darf ein Reifen sein, bevor er getauscht werden muss?

Die DOT-Nummer auf der Reifenflanke gibt das Produktionsdatum vierstellig an (z. B. „2324“ = 23. Kalenderwoche 2024). Reifen altern auch ohne Nutzung durch Aushärtung des Gummis. Empfehlungen des ADAC und der deutschen Reifenhersteller: Sommerreifen spätestens nach 6–8 Jahren ersetzen, Winterreifen nach maximal 6 Jahren — unabhängig vom optischen Zustand und der Profiltiefe. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm (§ 36 Abs. 2 StVZO), praxisgerecht sind aber 3 mm bei Sommer- und 4 mm bei Winterreifen. Ältere Reifen verlieren spürbar Grip auf nasser Fahrbahn, weil das Gummi nicht mehr ausreichend elastisch ist — was insbesondere bei Reservereifen oft übersehen wird.

Quellen

Profi-Tipps

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