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Restaurant-ROPBO-Rechner

Berechnen Sie den ROPBO (Return on Payroll, Benefits & Occupancy), um die Personaleffizienz Ihres Restaurants zu messen.

ROPBO-Formeln

ROPBO
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Beispiele

À-la-carte-Restaurant in Berlin vor Verlängerung des Pachtvertrags

Ein inhabergeführtes À-la-carte-Restaurant in Berlin-Mitte erzielt 960.000 € Jahresnettoumsatz (ohne USt). Der Wareneinsatz für Speisen und Getränke liegt bei 288.000 € (30 %), die Personalkosten inklusive Lohnnebenkosten bei 326.400 € (34 %), sonstige Betriebskosten (Energie, GEMA, Versicherungen, Reinigung, Marketing) bei 144.000 € (15 %). Pacht und Nebenkosten sind noch nicht eingerechnet, weil die Eigentümerin vor der Pachtvertragsverlängerung wissen will, welche Pachtbelastung der Standort verträgt.

ErgebnisRohgewinn = 960.000 € − 288.000 € = 672.000 €. ROPBO = 672.000 € − 326.400 € − 144.000 € = 201.600 €. ROPBO-Marge = 201.600 € / 960.000 € = 21,0 %.

Eine ROPBO-Marge von 21,0 % liegt im DEHOGA-Korridor für die Vollservice-Gastronomie (rund 18–22 %). Mit 201.600 € zur Deckung von Pacht, Abschreibung und Gewinn kann der Betrieb eine Pachtbelastung von 6–8 % vom Umsatz (57.600–76.800 € jährlich, also 4.800–6.400 € netto pro Monat) tragen und gleichzeitig eine Nettorendite von 8–10 % erreichen. Liegt die geforderte Pacht über 80.000 € netto p. a. (über 8,3 % Pachtbelastung), beginnt die Marge zu erodieren – DEHOGA und IHK warnen einhellig, dass eine Pachtbelastung jenseits 10 % des Nettoumsatzes nur bei ungewöhnlich hohem ROPBO (z. B. umsatzstarke Bars) tragfähig ist. Die USt (19 % vor Ort, 7 % außer Haus) wirkt sich nicht auf den ROPBO aus, weil alle Werte netto kalkuliert werden.

Häufig gestellte Fragen

Was misst der ROPBO bei einem Restaurant in Deutschland?

ROPBO steht für Restaurant Operating Profit Before Occupancy – also der operative Gewinn vor Pacht und Nebenkosten. Er berechnet sich aus Nettoumsatz minus Wareneinsatz, Personalkosten und sonstigen Betriebskosten, jedoch vor Pacht, Hausgeld, Grundsteuer und Gebäudeversicherung. Die Kennzahl isoliert, wie viel Gewinn der reine Restaurantbetrieb erwirtschaftet – getrennt von der Immobilienentscheidung. In der deutschen BWA entspricht dies in etwa dem Rohergebnis II vor Raumkosten.

Worin unterscheidet sich der ROPBO vom EBIT oder vom Jahresüberschuss?

Der Jahresüberschuss ist das Ergebnis nach allen Aufwendungen inklusive Pacht, Zinsen und Steuern. Das EBIT liegt nach Raumkosten und Abschreibungen, aber vor Zinsen und Steuern. Der ROPBO sitzt eine Stufe früher in der GuV: Er beantwortet, was die ,vier Wände' verdienen, bevor der Verpächter bezahlt wird. Genau das ist die richtige Zahl, um Standorte zu vergleichen oder zu entscheiden, welche Pacht ein Objekt überhaupt trägt.

Welche ROPBO-Margen sind nach DEHOGA-Benchmarks typisch?

Der DEHOGA-Branchenbericht und IHK-Gastronomie-Kennzahlen weisen folgende Durchschnittswerte aus: rund 25 % für Schnellrestaurants und Bars, 22–24 % für Systemgastronomie, Cafés und Imbisse, 20–21 % für klassische À-la-carte-Restaurants, 18 % für Sterne- und Spitzengastronomie. Höherpreisige Konzepte tragen mehr Personalkosten bei gleichzeitig geringerem Tischumsatz, weshalb die ROPBO-Marge komprimiert. Vergleichen Sie immer mit Ihrem Segment, nie mit dem branchenweiten Durchschnitt.

Wie hoch darf die Pachtbelastung (Pacht/Miete in % vom Umsatz) sein?

DEHOGA und IHK empfehlen eine Pachtbelastung von 6–10 % vom Nettoumsatz als Richtwert für die Vollservice-Gastronomie. Liegt die ROPBO-Marge bei 22 % und die Pachtbelastung bei 8 %, verbleiben 14 % für Abschreibung, Zinsen, Steuern und Gewinn. Eine Pachtbelastung über 10 % ist nur bei ungewöhnlich hoher ROPBO-Marge tragfähig – etwa bei umsatzstarken Bars in Innenstadtlagen oder Systemgastronomie mit niedriger Personalquote. In der gehobenen Gastronomie sollte die Pachtbelastung unter 8 % bleiben.

Wie wirkt sich der unterschiedliche USt-Satz (19 % vs. 7 %) auf den ROPBO aus?

Der ROPBO wird auf Basis von Nettowerten (ohne Umsatzsteuer) berechnet. Daher beeinflusst der USt-Satz die Kennzahl direkt nicht. Indirekt spielt er aber eine Rolle: Nach § 12 UStG fallen 19 % für vor Ort verzehrte Speisen und Getränke an, 7 % für Speisen außer Haus (Lieferung, To-go). Wenn sich der Außerhaus-Anteil verändert, ändert sich der Bruttoumsatz pro Bestellung bei gleichem Nettoertrag. Achten Sie darauf, alle Eingaben konsistent netto zu erfassen, sonst verfälscht die USt das Ergebnis.

Wann ist der ROPBO als Kennzahl ungeeignet?

Der ROPBO führt in die Irre bei Ghost Kitchens, reinen Lieferkonzepten und Verträgen mit Umsatzpacht oder Staffelpacht, weil dort die Grenze zwischen Pacht und Betriebskosten verschwimmt. Er unterschätzt zudem das Risiko, wenn Inhaberstunden nicht im Lohnaufwand stehen (verdeckte Personalkosten) oder wenn Instandhaltung aktiviert statt aufwandswirksam gebucht wird. Im Familienbetrieb sollte ein kalkulatorischer Unternehmerlohn ergänzt werden, sonst sieht der ROPBO zu gut aus.

Wie oft sollte ich den ROPBO berechnen?

Verfolgen Sie den ROPBO monatlich gegen die Vorjahreswerte – idealerweise mit den BWA-Daten Ihres Steuerberaters. Jahresvergleiche überdecken Saisonalität (Biergarten-Sommer, Weihnachtsgeschäft) und schleichendes Personalkostenwachstum durch Mindestlohn-Anpassungen. Eine rollierende 13-Monats-Sicht zeigt Trends, bevor sie das Jahresergebnis erreichen. Destatis veröffentlicht die Umsatzentwicklung im Gastgewerbe monatlich – ein nützlicher externer Vergleich.

Quellen

Profi-Tipps

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