Wie hoch ist der durchschnittliche Krankenstand in Deutschland?
Laut Destatis und den großen Krankenkassen (TK, AOK, DAK, Barmer) bewegt sich der durchschnittliche Krankenstand in Deutschland zwischen 5 % und 7 %. Für 2023 und 2024 berichteten mehrere Kassen Rekordwerte um die 6 %, getrieben durch Atemwegsinfekte und psychische Erkrankungen. Branchen wie Gesundheits- und Sozialwesen, öffentliche Verwaltung sowie verarbeitendes Gewerbe liegen typischerweise über dem Durchschnitt, IT- und Beratungsbranchen darunter. Werte unter 4 % gelten als sehr niedrig, Werte über 7 % als auffällig hoch und sollten analysiert werden.
Wie berechnet man die Krankheitsquote korrekt?
Die Krankheitsquote ergibt sich aus krankheitsbedingten Fehltagen geteilt durch die Soll-Arbeitstage, multipliziert mit 100. Beispiel: 7.150 Krankheitstage bei 110.000 Soll-Arbeitstagen ergeben 6,5 %. Wichtig: Nur tatsächlich krankheitsbedingte Fehlzeiten mit AU-Bescheinigung zählen in die Quote, nicht Urlaub, unbezahlte Freistellungen oder Elternzeit. Manche Unternehmen berechnen zusätzlich eine Anwesenheitsquote (100 % minus Krankheitsquote) und differenzieren nach Kurzzeit- (bis 3 Tage), Mittelzeit- (4-42 Tage) und Langzeiterkrankungen (über 42 Tage).
Wie lange zahlt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheitsfall. Voraussetzung ist ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens vier Wochen und eine Arbeitsunfähigkeit ohne eigenes Verschulden. Ab dem 43. Tag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Lohnfortzahlung in Form von Krankengeld (in der Regel 70 % des Bruttolohns, höchstens 90 % des Nettolohns). Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt der Sechs-Wochen-Anspruch erneut.
Wann ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vorgeschrieben?
Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn ein Beschäftigter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Das BEM ist ein ergebnisoffenes, strukturiertes Verfahren mit dem Ziel, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Die Teilnahme des Mitarbeiters ist freiwillig. Wird das BEM bei einer späteren krankheitsbedingten Kündigung nicht nachweislich angeboten, kann diese vor dem Arbeitsgericht unwirksam sein.
Ab wann muss eine AU-Bescheinigung vorgelegt werden?
Nach § 5 EFZG muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber spätestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Viele Arbeitgeber verlangen jedoch per Arbeitsvertrag bereits ab dem ersten Krankheitstag eine AU – das ist rechtlich zulässig. Seit Januar 2023 wird die AU für gesetzlich Versicherte als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt; der Arbeitgeber ruft sie elektronisch ab. Der Mitarbeiter muss die Erkrankung weiterhin am ersten Tag unverzüglich melden.
Welche Branchen haben die höchsten Fehlzeiten in Deutschland?
Auswertungen der Krankenkassen und des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen zeigen seit Jahren die höchsten Krankenstände in der öffentlichen Verwaltung, im Gesundheits- und Sozialwesen, in der Pflege sowie im verarbeitenden Gewerbe – häufig 6-8 %. Die niedrigsten Werte finden sich in der Informations- und Kommunikationsbranche sowie bei wissensintensiven Dienstleistungen, oft unter 4 %. Ursachen sind körperliche Belastung, Schichtarbeit, hohe Infektionsexposition und der Altersdurchschnitt der Belegschaft. Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten Sie Ihre Quote stets gegen den Branchenwert nach Wirtschaftszweig (WZ-Code) benchmarken, nicht gegen den Gesamtdurchschnitt.
Wie oft sollte die Fehlzeitenquote ausgewertet werden?
Üblich ist eine monatliche Auswertung für das operative Personalcontrolling, ergänzt um Quartals- und Jahresberichte für die Geschäftsführung. Viele Unternehmen nutzen zusätzlich einen rollierenden 12-Monats-Wert, um saisonale Effekte (Erkältungswelle im Winter, Pollenflug im Frühjahr) zu glätten. Achten Sie auf die getrennte Auswertung nach Kurz- und Langzeiterkrankungen: Ein einzelner Mitarbeiter mit einer 100-tägigen Erkrankung kann eine kleine Abteilung statistisch verzerren. Datenschutzrechtlich dürfen Auswertungen nur aggregiert erfolgen; Rückschlüsse auf einzelne Personen sind nach DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz nur in engen Grenzen zulässig.