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Stundenlohn-Jahresgehalt-Rechner

Rechnen Sie Ihren Stundenlohn in ein Jahresgehalt und weitere Zeiträume um.

Gehaltsumrechnungsformeln

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Wöchentlich
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So nutzen Sie den Stundenlohn-Jahresgehalt-Rechner

  1. Geben Sie Ihren Stundenlohn (€) in das erste Feld ein. Verwenden Sie den Bruttostundenlohn vor Steuern und Sozialabgaben, den Ihr Arbeitgeber im Arbeitsvertrag nennt, nicht den Nettobetrag auf Ihrem Konto.
  2. Tragen Sie Ihre Stunden pro Woche im zweiten Feld ein. Standard sind 40 Stunden in Vollzeit; nutzen Sie Ihre tatsächlich vereinbarten Wochenstunden (zum Beispiel 35 nach IG-Metall-Tarif, 30, 25 oder 20 bei Teilzeit).
  3. Setzen Sie Wochen pro Jahr. Belassen Sie es bei 52, wenn Ihr gesamter Urlaub bezahlt ist (in Deutschland Standard durch BUrlG), oder reduzieren Sie den Wert (zum Beispiel auf 50) bei unbezahltem Sonderurlaub oder Sabbatical.
  4. Klicken Sie auf Gehalt berechnen, um Ihr jährliches, monatliches, zweiwöchentliches und wöchentliches Bruttoeinkommen zu sehen.
  5. Wiederholen Sie die Berechnung mit unterschiedlichen Wochenstunden, um zu sehen, wie sich Teilzeit, eine 4-Tage-Woche oder erwartete Überstunden auf Ihr Jahresbrutto auswirken.

Beispiele

Mindestlohn 12,82 €/h in Vollzeit

Eine Vollzeitkraft erhält den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde (Stand 2025), arbeitet 40 Stunden pro Woche und nimmt ihren gesamten gesetzlichen Urlaub bezahlt.

ErgebnisJahresbrutto rund 26.665,60 €. Monatlich etwa 2.222 €. Zweiwöchentlich rund 1.025,60 €. Wöchentlich 512,80 €. Insgesamt 2.080 bezahlte Stunden.

Der Rechner berechnet 12,82 € × 40 × 52 = 26.665,60 €. Wöchentlich ergibt sich aus Stundenlohn × Wochenstunden (12,82 € × 40 = 512,80 €) und monatlich aus Jahr ÷ 12 (26.665,60 € ÷ 12 ≈ 2.222,13 €). Das entspricht in etwa dem unteren Ende der Bruttogehälter, die das Statistische Bundesamt im Niedriglohnsektor erfasst, und liegt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von rund 4.479 €/Monat im Jahr 2023 (Destatis).

Facharbeiter nach IG-Metall-Tarif, 22 €/h und 35-Stunden-Woche

Ein Facharbeiter in der westdeutschen Metall- und Elektroindustrie verdient 22 € pro Stunde bei einer tariflichen 35-Stunden-Woche und 30 Tagen bezahltem Urlaub.

ErgebnisJahresbrutto 40.040 €. Monatlich rund 3.336,67 €. Zweiwöchentlich 1.540 €. Wöchentlich 770 €. Insgesamt 1.820 bezahlte Stunden.

Setzen Sie Stunden pro Woche auf 35 statt 40: 22 € × 35 × 52 = 40.040 €. Die 35-Stunden-Woche ist nach dem Manteltarifvertrag der IG Metall in den westdeutschen Tarifbezirken bindend; Tarifbeschäftigte erreichen mit niedrigerem Stundenlohn ein vergleichbares Jahresgehalt wie nicht tarifgebundene 40-Stunden-Beschäftigte mit höherem Stundensatz. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Schichtzulagen kommen hier noch obendrauf und sind im Rechner nicht enthalten.

Freiberufler mit 80 €/h und 32 fakturierbaren Stunden

Eine selbstständige IT-Beraterin stellt 80 € pro Stunde in Rechnung und kommt durchschnittlich auf 32 fakturierbare Stunden pro Woche; zwei Wochen im Jahr fallen für Urlaub und Akquise unbezahlt aus.

ErgebnisJahresumsatz 128.000 €. Monatlich rund 10.666,67 €. Zweiwöchentlich 5.120 €. Wöchentlich 2.560 €. Insgesamt 1.600 fakturierte Stunden.

Reduzieren Sie Wochen pro Jahr auf 50, um die zwei unbezahlten Wochen abzubilden: 80 € × 32 × 50 = 128.000 €. Dies ist der Bruttoumsatz, nicht der Gewinn — Einkommensteuer, Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, freiwillige Kranken- und Rentenversicherung sowie Betriebsausgaben mindern den verfügbaren Betrag erheblich. Der Unterschied zur 52-Wochen-Rechnung (133.120 €) zeigt, was die zwei unbezahlten Wochen kosten — eine nützliche Kennzahl bei der Honorarverhandlung.

So funktioniert es

Der Rechner multipliziert Ihren Stundenlohn mit den Stunden pro Woche und den Wochen pro Jahr und gibt das Jahresbrutto aus. Der Standardwert von 40 × 52 = 2.080 Stunden entspricht dem typischen Arbeitsjahr für Vollzeitbeschäftigte in Deutschland, wenn die regelmäßige Arbeitszeit nicht tariflich verkürzt ist.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG, § 3) erlaubt grundsätzlich eine werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden, also 48 Stunden pro Sechs-Tage-Woche; vorübergehend sind bis zu zehn Stunden täglich zulässig, wenn der Durchschnitt von acht Stunden im Halbjahr nicht überschritten wird. In der Praxis liegt die vertragliche Wochenarbeitszeit deutlich darunter: Tarifverträge der IG Metall sehen in den westdeutschen Bezirken 35 Stunden vor, im öffentlichen Dienst (TVöD Bund) 39 Stunden, in Ostdeutschland teils 38 Stunden. Stellen Sie Stunden pro Woche entsprechend Ihrem Arbeitsvertrag ein.

Die abgeleiteten Zeiträume ergeben sich aus dem Jahresbetrag: Wochenlohn ist Stundenlohn × Wochenstunden, Zweiwochenlohn ist Wochenlohn × 2, und Monatslohn ist Jahresbrutto ÷ 12. In Deutschland zahlen Arbeitgeber das Gehalt überwiegend monatlich (12 Auszahlungen pro Jahr); zweiwöchentliche Lohnzahlungen sind dagegen unüblich und werden hier nur zum Vergleich ausgegeben.

Alle Ergebnisse sind Bruttowerte. Lohnsteuer (gestaffelt von 14 % bis 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag für Spitzenverdiener), Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Lohnsteuer in den jeweiligen Bundesländern) sowie der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (zusammen rund 20-21 % vom Brutto, bestehend aus Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) verringern das Netto typischerweise um 30 % bis 45 %. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Zuschläge nach § 3b EStG für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie 13./14. Monatsgehälter sind im Standardrechner nicht enthalten und müssen separat addiert werden.

Wann Sie diesen Rechner verwenden sollten

  • Stellenangebot mit Monatsgehalt mit dem aktuellen Stundenlohn vergleichen. Rechnen Sie Ihren aktuellen Stundenlohn in das Jahresbrutto um, damit Sie ihn direkt mit dem Jahresgehalt im neuen Vertrag vergleichen können — bei realistischen Wochenstunden für beide Stellen.
  • Haushaltsbudget nach einem neuen Stundenjob planen. Sehen Sie monatliche, zweiwöchentliche und wöchentliche Beträge, um Ihr Haushaltsbudget an Ihren tatsächlichen Auszahlungsrhythmus anzupassen.
  • Honorare für Freiberufler oder Selbstständige kalkulieren. Rechnen Sie rückwärts von einem Ziel-Jahresumsatz: Wer 80.000 € pro Jahr erzielen möchte und etwa 1.500 fakturierbare Stunden (ungefähr 30 Stunden × 50 Wochen) ansetzt, muss rund 53 € pro Stunde berechnen — vor Sozialabgaben, Steuern und Betriebsausgaben.
  • Auswirkungen einer Arbeitszeitänderung einschätzen. Probieren Sie Stundenwerte von 32, 30, 25 oder 20 Wochenstunden aus, um zu sehen, wie eine Reduzierung auf Teilzeit, eine 4-Tage-Woche oder Elternzeit Ihr Jahresbrutto beeinflusst, bevor Sie sich festlegen.
  • Mindestlohn oder existenzsichernde Lohnniveaus prüfen. Rechnen Sie den gesetzlichen Mindestlohn (12,82 €/h ab 2025) oder einen Zielbetrag in ein Jahresbrutto um, um zu sehen, ob ein 40-Stunden-Job auf diesem Niveau Ihre Lebenshaltungskosten deckt.
  • Gehaltserhöhung oder Gegenangebot verhandeln. Übersetzen Sie eine Forderung von 2 € mehr pro Stunde in das Jahresäquivalent von 4.160 € (40 × 52), um Ihre Forderung in der für den Arbeitgeber wirksamsten Einheit zu formulieren.

Häufige Fehler

  • FehlerWochen pro Jahr bei 52 belassen, obwohl Sie unbezahlten Urlaub nehmen.
    LösungReduzieren Sie den Wert auf 50 bei zwei unbezahlten Wochen, auf 48 bei vier. Der Standard 52 stimmt nur, wenn jede Woche bezahlt ist — was in Deutschland bei den mindestens 24 Werktagen bezahltem Urlaub nach BUrlG meist der Fall ist.
  • FehlerBrutto-Stundenlohn mit Netto-Monatsgehalt vergleichen (oder umgekehrt).
    LösungDieser Rechner liefert das Jahresbrutto. Rechnen Sie beide Seiten eines Vergleichs zuerst in Brutto um und ziehen Sie erst danach Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben ab, damit der Vergleich fair bleibt.
  • FehlerÜbersehen, dass außertarifliche Angestellte (AT) keine Überstundenvergütung erhalten.
    LösungEin AT-Gehalt von 75.000 € bei tatsächlich 50 Wochenstunden entspricht nur rund 28,85 €/h. Wenn Ihr aktueller Stundenjob 24 €/h zahlt plus Überstundenzuschlag, kann der Vergleich kippen, sobald Sie die echten Stunden einrechnen.
  • FehlerDas Ergebnis als Nettogehalt interpretieren.
    LösungDas Netto liegt typischerweise 30-45 % unter dem Brutto, nach Lohnsteuer (Stufentarif 14-45 %), Soli für Spitzenverdiener, ggf. Kirchensteuer und dem Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. Nutzen Sie einen Brutto-Netto-Rechner für eine realistische Auszahlung.
  • FehlerTarifliche Wochenarbeitszeit ignorieren.
    LösungWenn Sie unter einen Tarifvertrag fallen (z. B. IG Metall mit 35 Stunden in Westdeutschland, TVöD mit 39 Stunden im Bund), tragen Sie diese Wochenstunden ein — nicht die maximal zulässigen 48 nach ArbZG.
  • FehlerUrlaubs- und Weihnachtsgeld nicht berücksichtigen.
    LösungViele Tarifverträge sehen ein 13. oder 13,5. Monatsgehalt vor. Berechnen Sie zuerst das Jahresbrutto ohne Sonderzahlungen und addieren Sie diese anschließend separat — zum Beispiel 40.040 € + 50 % Urlaubsgeld auf das Monatsgehalt + volles Weihnachtsgeld.
  • FehlerÜberstunden nicht hinzurechnen, obwohl sie regelmäßig anfallen.
    LösungDer Rechner gibt nur die reguläre Arbeitszeit aus. Bei 80 Überstunden pro Jahr zu 25 €/h mit 25 % Zuschlag rechnen Sie 80 × 31,25 € = 2.500 € zusätzlich oben drauf. Steuerfrei sind nach § 3b EStG nur Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit innerhalb gesetzlicher Grenzen.

Häufig gestellte Fragen

Wie rechne ich meinen Stundenlohn ins Jahresgehalt um?

Multiplizieren Sie Ihren Stundenlohn mit den Wochenstunden und dann mit den Wochen pro Jahr. Für eine Standard-Vollzeitstelle vereinfacht sich die Formel zu Stundenlohn × 2.080. Beispiel: 25 €/h × 40 × 52 = 52.000 €/Jahr. Passen Sie Wochenstunden oder Jahreswochen an, wenn Ihr tatsächlicher Vertrag vom Standard 40 × 52 abweicht.

Was ist, wenn ich Teilzeit arbeite?

Tragen Sie Ihre tatsächlichen Wochenstunden ein — 20, 25, 30 oder 32 sind üblich — und die Rechnung skaliert linear. 20 €/h × 25 Stunden × 52 Wochen = 26.000 € Jahresbrutto. In Deutschland haben Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich die gleichen sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitkräfte, solange sie über der Geringfügigkeitsgrenze (520 €/Monat bei Minijob, Stand 2024/25) liegen.

Berücksichtigt dieser Rechner Steuern und Sozialabgaben?

Nein, er gibt das Bruttogehalt vor jeglichen Abzügen aus. Lohnsteuer (Stufentarif von 14 % bis 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag für höhere Einkommen), Kirchensteuer (8 oder 9 % der Lohnsteuer) und der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (zusammen rund 20-21 % vom Brutto) verringern das Netto typischerweise um 30 bis 45 %. Nutzen Sie einen separaten Brutto-Netto-Rechner für eine genaue Auszahlung.

Wie werden Überstunden behandelt?

Der Rechner gibt nur die reguläre Arbeitszeit ohne Überstunden aus. In Deutschland ist die Überstundenvergütung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt — typische Zuschläge liegen bei 25 % für Mehrarbeit, 50 % für Sonntagsarbeit, 100 % für Feiertage. Addieren Sie Überstunden separat: 80 Überstunden zu 25 €/h Basislohn mit 25 % Zuschlag = 80 × 31,25 € = 2.500 € zusätzlich zum Grundjahresgehalt.

Sind 40 oder 35 Wochenstunden Standard in Deutschland?

Beides ist üblich. 40 Stunden ist die gängige Vollzeit-Arbeitswoche für nicht tarifgebundene Beschäftigte und im öffentlichen Dienst der Länder. Die IG-Metall-Tarifverträge sehen in den westdeutschen Bezirken 35 Stunden vor, im TVöD Bund 39 Stunden, in Ostdeutschland teils 38-40 Stunden. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erlaubt grundsätzlich bis zu 48 Stunden bei einer Sechs-Tage-Woche, vorübergehend bis zu 60 Stunden, wenn der Halbjahresdurchschnitt von 48 Stunden eingehalten wird.

Wie vergleiche ich ein Stellenangebot mit Monatsgehalt mit meinem aktuellen Stundenlohn?

Rechnen Sie beides in ein Jahresbrutto bei realistischen Stunden um. Ein Gehalt von 60.000 € bei 40 Stunden/Woche entspricht etwa 28,85 €/h; dasselbe 60.000 € bei tatsächlich erwarteten 50 Stunden sind nur 23,08 €/h. Wenn das Angebot ein außertarifliches AT-Gehalt ist, gibt es für Mehrarbeit in der Regel keinen Überstundenausgleich, sodass der effektive Stundensatz entscheidet.

Was mache ich bei unbezahltem Urlaub oder Sabbatical?

Reduzieren Sie Wochen pro Jahr um die Anzahl der unbezahlten Wochen. Zwei unbezahlte Wochen bedeuten 50, nicht 52: 25 €/h × 40 × 50 = 50.000 € statt 52.000 €. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen (BUrlG, § 3) ist immer bezahlt; bei tariflich oder vertraglich gewährtem zusätzlichem Urlaub gilt dasselbe. Eine Reduktion der Jahreswochen ist nur bei unbezahltem Sonderurlaub oder Sabbatical nötig.

Wie unterscheidet sich zweiwöchentliche von monatlicher Auszahlung?

Zweiwöchentliche Zahlung ergibt 26 Auszahlungen pro Jahr (Jahresbrutto ÷ 26), monatliche Zahlung 12 (Jahresbrutto ÷ 12). Bei 52.000 €/Jahr sind das 2.000 € alle zwei Wochen versus rund 4.333 € pro Monat. In Deutschland ist die monatliche Lohnzahlung am Monatsende oder zum 15. des Folgemonats der gesetzliche und tarifliche Standard nach § 614 BGB; zweiwöchentliche Auszahlungen sind selten und meist auf wenige Branchen wie Bau oder Gastronomie mit Wochenlohn beschränkt.

Warum weicht mein berechneter Stundenlohn vom Wert im Arbeitsvertrag ab?

Häufige Gründe: Der Vertrag bezieht sich auf eine andere Wochenarbeitszeit (zum Beispiel 38,5 oder 39,5 Stunden statt 40), Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind im Jahresbrutto eingerechnet (13. oder 13,5. Monatsgehalt), Schichtzulagen, Zuschläge nach § 3b EStG oder Sonderzahlungen sind im quotierten Wert enthalten. Fragen Sie die Personalabteilung, mit welcher Wochenstundenzahl und welchen Bestandteilen das angegebene Bruttogehalt berechnet wurde.

Sollte ich meinen Honorarsatz als Freiberufler genauso berechnen wie ein Angestelltengehalt?

Nein. Selbstständige tragen die volle Sozialversicherung selbst (freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung, freiwillige Rentenversicherung oder Versorgungswerk), zahlen Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer, und müssen unbezahlte Stunden für Akquise, Buchhaltung und Weiterbildung einkalkulieren. Eine gängige Faustregel: Addieren Sie 50-100 % auf einen vergleichbaren Angestellten-Stundensatz — 65 €/h Honorar entsprechen grob einer Angestelltenstelle mit 35-40 €/h Brutto plus voller Sozialleistungen.

Welche Rolle spielen die Beitragsbemessungsgrenzen für mein Bruttogehalt?

Auf das im Rechner ausgegebene Bruttogehalt haben sie keinen Einfluss — es bleibt unverändert. Sie wirken aber auf das Netto: Über der Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung (90.600 € im Jahr 2024 in den alten Bundesländern, 89.400 € in den neuen) und der Krankenversicherung (62.100 € im Jahr 2024) fallen für den darüber liegenden Anteil keine weiteren Beiträge an, sodass Spitzenverdiener nominell mehr Netto pro zusätzlichem Euro Brutto erhalten. Lohnsteuer und Soli kennen diese Obergrenzen nicht.

Quellen

Methodik

Dieser Rechner wandelt einen Stundenlohn in ein Jahresbruttogehalt um, nach der Formel Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × Wochen pro Jahr. Die Standardwerte 40 Stunden und 52 Wochen ergeben das übliche 2.080-Stunden-Arbeitsjahr für Vollzeitbeschäftigte in Deutschland ohne tarifliche Verkürzung; tarifgebundene Stellen (z. B. 35 h IG Metall, 39 h TVöD) erfordern eine entsprechende Anpassung. Abgeleitete Zeiträume folgen aus dem Jahresbetrag: Wochenlohn = Stundenlohn × Wochenstunden, Zweiwochenlohn = Wochenlohn × 2, Monatslohn = Jahresbrutto ÷ 12. Die Ergebnisse sind Bruttowerte vor Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und dem Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung; Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Schichtzulagen und Zuschläge nach § 3b EStG sowie Honorar-Nebenkosten Selbstständiger sind nicht enthalten und müssen bei Bedarf separat addiert werden.

Profi-Tipps

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