Pastagericht mit 3,50 € Wareneinsatz und 28 % Food-Cost-Ziel
Ein inhabergeführtes italienisches Restaurant kalkuliert ein neues Pastagericht für die Speisekarte. Die Rezeptkarte weist 3,50 € Wareneinsatz aus (Nudeln, Sauce, Protein, Garnitur, plus 3 % theoretischer Schwund). Der Betrieb steuert seine Speisen auf einen Wareneinsatzaufschlag im DEHOGA-Korridor von 28–32 % und setzt diesmal das untere Ende mit 28 % an.
ErgebnisNettoverkaufspreis = 3,50 € / 0,28 = 12,50 €. Bruttoverkaufspreis auf der Speisekarte = 12,50 € × 1,19 = 14,88 €, gerundet auf den Charm-Preis 14,90 €. Rohgewinn netto pro Teller = 12,50 € − 3,50 € = 9,00 €.
Der Wareneinsatz geteilt durch die Ziel-Wareneinsatzquote ergibt den Nettopreis, der die Marge exakt trifft. Auf der Speisekarte steht jedoch immer der Bruttopreis inkl. Umsatzsteuer – im Restaurant 19 % USt für vor Ort verzehrte Speisen, 7 % bei Speisen außer Haus (§ 12 UStG). Aus 12,50 € netto werden also 14,90 € brutto. Nach dem Aufrunden gegenprüfen: 3,50 € / 12,52 € (zurückgerechnet aus 14,90 € / 1,19) = 27,9 % – weiterhin innerhalb des Zielkorridors. Bei einer USt-Senkung auf 7 % (z. B. To-go-Verkauf) würde der gleiche Nettopreis nur 13,38 € brutto ergeben.