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Restaurant-EBITDA-Rechner

Berechnen Sie die betriebliche Rentabilität Ihres Restaurants

Restaurant-EBITDA-Formeln
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EBITDA-Analyse

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Betriebskosten gesamt

So nutzen Sie diesen Restaurant-EBITDA-Rechner

  1. Tragen Sie den Gesamtumsatz (€) ein – Jahresumsatz aus Speisen, Getränken, Catering und sonstigen Nebenerlösen für den Auswertungszeitraum (Monat, Quartal oder Geschäftsjahr). Verwenden Sie für alle weiteren Eingaben denselben Zeitraum, sonst ist die Marge nicht aussagekräftig. Erlöse werden netto eingegeben – die Umsatzsteuer (19 % im Restaurant, 7 % bei Speisen außer Haus) ist ein durchlaufender Posten.
  2. Tragen Sie den Wareneinsatz (€) ein – Einkauf von Speisen und Getränken, der im Zeitraum verbraucht wurde, gemäß betriebswirtschaftlicher Auswertung (BWA) Ihres Steuerberaters. Personalkosten der Küche gehören nicht hierher, auch wenn die Buchhaltung sie kalkulatorisch dem Wareneinsatz zurechnet. Zielkorridor laut DEHOGA-Branchenkennzahlen: Wareneinsatzquote 30–35 % vom Nettoumsatz.
  3. Tragen Sie die Personalkosten (€) ein – Bruttolöhne, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, betriebliche Altersvorsorge und das Geschäftsführergehalt. In der deutschen Gastronomie sind Personalkosten typischerweise der größte beeinflussbare Kostenblock (DEHOGA-Personalquote 28–35 %), daher als eigene Zeile erfassen und nicht in die sonstigen Betriebskosten mischen.
  4. Tragen Sie die Miet- und Betriebskosten (€) ein – Kaltmiete, Nebenkosten gemäß Betriebskostenverordnung, Grundsteuer, Inhaltsversicherung, Strom, Gas und Wasser. Separieren Sie diesen Block konsequent, damit Sie zusätzlich das ROPBO (Operating Profit Before Occupancy) ablesen können – im Mehrhausbetrieb der Standardvergleichswert zwischen Standorten mit sehr unterschiedlichen Mietverträgen.
  5. Tragen Sie die sonstigen Betriebskosten (€) sowie Abschreibungen und Amortisation (€) ein – Marketing, GEMA, Verbrauchsmaterial, Reparaturen, Kartenzahlungsgebühren, Lieferplattform-Provisionen (Lieferando, Uber Eats, Wolt) unter sonstige Kosten. Abschreibungen auf Küchengeräte und Einbauten kommen aus dem Anlageverzeichnis, nicht aus der GuV. Anschließend EBITDA berechnen anklicken – Sie erhalten EBITDA, EBITDA-Marge, Bruttogewinn und Gesamtbetriebskosten, die Sie gegen die Benchmark-Tabelle für Ihre Konzeptklasse spiegeln können.

Beispiele

Inhabergeführtes Berliner Bistro im Benchmark-Korridor

Ein 90-Plätze-Bistro in Berlin-Mitte erzielt 2.000.000 € Nettoumsatz pro Jahr (Speisen und Getränke, USt 19 % bereinigt). Wareneinsatz 640.000 € (32 %), Personalkosten inkl. Arbeitgeberanteilen 640.000 € (32 %), Miete und Betriebskosten in Prenzlauer-Berg-Lage 160.000 € (8 %), sonstige Betriebskosten 260.000 €. Abschreibungen auf Küchengeräte 35.000 €, Amortisation auf Einbauten und Lüftung 15.000 €.

ErgebnisBruttogewinn = 2.000.000 € − 640.000 € = 1.360.000 €. EBITDA = 1.360.000 € − 640.000 € − 160.000 € − 260.000 € = 300.000 €. EBITDA-Marge = 300.000 € ÷ 2.000.000 € = 15,0 %.

Wichtig: Abschreibungen und Amortisation reduzieren das EBITDA nicht – sie stehen bewusst unter der Linie, weshalb die 50.000 € D&A separat ausgewiesen werden. Eine Marge von 15 % bei einem inhabergeführten Vollservice-Restaurant liegt am oberen Ende des DEHOGA-Korridors (10–15 %) und wäre für M&A-Interessenten relevant: Bei 3–5× EBITDA ergibt sich ein Unternehmenswert von rund 900 T€ bis 1,5 Mio. €, bevor das Geschäftsführergehalt der Inhaberin marktgerecht normalisiert wird.

Münchner Brauhaus im Fast-Casual-Hochmargenbereich

Ein Münchner Brauhaus mit Selbstbedienungs-Konzept im Werksviertel erwirtschaftet 1.400.000 € Nettoumsatz. Wareneinsatz für Speisen und das eigene Bier 420.000 € (30 %), Personalkosten 364.000 € (26 % – schlanker, da Schank- und Selbstbedienung ohne tarifgebundenes Servicepersonal), Miete und Nebenkosten 98.000 € (7 %), sonstige Betriebskosten 238.000 € (inkl. höherer GEMA wegen Live-Musik). Abschreibungen 40.000 €, Amortisation 0 €.

ErgebnisBruttogewinn = 980.000 €. EBITDA = 980.000 € − 364.000 € − 98.000 € − 238.000 € = 280.000 €. EBITDA-Marge = 280.000 € ÷ 1.400.000 € = 20,0 %.

Eine Marge von 20 % entspricht genau dem Spitzenbereich für gut geführte Fast-Casual-Brauhauskonzepte. Die Primärkosten (Wareneinsatz + Personal) liegen bei 56 % – komfortabel unter der DEHOGA-Warnschwelle von 65 %. Markenketten mit diesem Margenprofil werden im deutschen M&A-Markt typischerweise mit 6–10× EBITDA gehandelt; ein Single-Unit dieser Größenordnung eher 4–6×, da das Cluster-Risiko und die Inhaberabhängigkeit höher bewertet werden.

Hamburger Fine-Dining-Betrieb mit negativem EBITDA

Ein 150-Plätze-Fine-Dining-Restaurant an der Außenalster in Hamburg setzt 1.800.000 € netto um, schreibt jedoch rote Zahlen. Wareneinsatz 612.000 € (34 % – hochwertige Produkte), Personalkosten auf 702.000 € geklettert (39 % – Kündigungswelle in der Küche, Wochenendzuschläge), Miete in 1A-Lage 216.000 € (12 % – Vertrag aus dem Hochpreisjahr 2022), sonstige Betriebskosten 324.000 €. Abschreibungen 30.000 €, Amortisation 15.000 €.

ErgebnisBruttogewinn = 1.188.000 €. EBITDA = 1.188.000 € − 702.000 € − 216.000 € − 324.000 € = −54.000 €. EBITDA-Marge = −3,0 %.

Die Primärkosten liegen bei 73 % – deutlich oberhalb der 65-%-Schwelle, die DEHOGA und IHK als rote Linie kommunizieren – und die Mietquote bei 12 % zehrt den Rest auf. Ein negatives EBITDA bedeutet, dass der Betrieb nicht einmal seine beeinflussbaren Betriebskosten erwirtschaftet, bevor Zinsen oder nicht zahlungswirksame Aufwendungen anfallen. Standard-Sanierungsschritte sind: Personalkosten priorisiert senken (Schichtmix, Tronc-System bei Trinkgeld), Mietminderung oder Untervermietung verhandeln, Karten- und Portionsneuerung. Auf EBITDA-Multiple-Basis wäre der Betrieb in diesem Zustand unverkäuflich und würde im Zweifel an die Asset-Substanz (Inventar, Gestattungsverträge) bewertet.

So funktioniert die Berechnung

Der Rechner verwendet den direkten Aufbau auf Basis einer typischen deutschen Gastronomie-BWA: EBITDA=UmsatzWareneinsatzPersonalMiete & NebenkostenSonstige Betriebskosten\text{EBITDA} = \text{Umsatz} - \text{Wareneinsatz} - \text{Personal} - \text{Miete \& Nebenkosten} - \text{Sonstige Betriebskosten}. Er beginnt beim Nettoumsatz (USt 19 % bzw. 7 % für Speisen außer Haus sind bereits ausgeklammert) und zieht die vier Kostenblöcke ab, die jede Restaurantleitung operativ steuert, statt vom Jahresüberschuss aus Zinsen, Steuern und Abschreibungen aufzurechnen.

Personal- und Mietkosten getrennt auszuweisen macht diesen Rechner zu einem Restaurant-Tool – nicht zu einer generischen EBITDA-Anwendung. In der deutschen Gastronomie sind Personalkosten der dominante beeinflussbare Block (DEHOGA-Personalquote 28–35 %), die Miete dagegen weitgehend fix, sobald der Vertrag steht. Die Trennung ermöglicht das direkte Ablesen von Primärkostenquote (Wareneinsatz + Personal) und ROPBO (Restaurant Operating Profit Before Occupancy) aus den Eingabezeilen.

Abschreibungen und Amortisation stehen bewusst unter der EBITDA-Linie und werden nur informatorisch ausgewiesen – sie reduzieren das EBITDA nicht. Genau das ist der Sinn der Kennzahl: Wer den unterschiedlich aktivierten Stand von Küchengeräten, Lüftung, Einbauten oder Franchise-Rechten herausrechnet, kann eine frisch gebaute Betriebsstätte und ein voll abgeschriebenes Lokal allein nach operativer Leistung vergleichen.

Die EBITDA-Marge ergibt sich als EBITDA/Umsatz×100\text{EBITDA} / \text{Umsatz} \times 100. Sie ist für Benchmarks aussagekräftiger als der absolute Euro-Wert, weil sie um die Umsatzgröße normiert: 300.000 € EBITDA bedeuten bei einem 1-Mio.-€-Betrieb etwas grundsätzlich anderes als bei einem 3-Mio.-€-Betrieb. Das EBITDA ist keine HGB-Kennzahl – DEHOGA und Branchenpanels publizieren deshalb stets die Aufwandsquoten (Wareneinsatz-, Personal-, Mietkostenquote) parallel, damit Vergleiche zwischen Betrieben sauber bleiben.

Wann ein Restaurant-EBITDA-Rechner sinnvoll ist

  • Bewertung eines Einzelbetriebs bei Verkauf oder Übernahme. Inhabergeführte Restaurants in Deutschland wechseln üblicherweise zu 3–5× nachhaltigem EBITDA den Besitzer, in Großstädten teils höher, in strukturschwachen Regionen auch darunter. Wer die Verkäufer-BWA durch den Rechner laufen lässt, erhält schnell den Nenner und sieht, ob der Kaufpreis ein Multiple impliziert, das die Segment-Benchmarks tatsächlich rechtfertigen.
  • Vergleich mehrerer Betriebsstätten oder Konzepte. Wer ein Schnellrestaurant mit einem Fine-Dining-Betrieb am Jahresüberschuss misst, vergleicht Äpfel mit Birnen – Mietverträge, Abschreibungen und Finanzierung unterscheiden sich zu stark. Die EBITDA-Marge normalisiert diese Unterschiede und zeigt, welches Konzept tatsächlich am meisten operativen Cashflow pro Umsatz-Euro generiert.
  • Verhandlungen mit Vermieter, Bank oder Bürgschaftsbank. Vermieter fordern bei umsatzabhängigen Mietverträgen oder Mietnachlässen zunehmend einen EBITDA-Nachweis. Die Hausbank prüft bei Investitionskrediten oder ERP-/KfW-geförderten Darlehen das Verhältnis Schuldendienst zu EBITDA. Wer seine Zahl kennt, geht in beide Gespräche vorbereitet.
  • Operative Steuerung Monat für Monat. Weil das EBITDA Einmaleffekte (Steuerersparnis, Sonderabschreibungen, Investitionszuschüsse) ausklammert, zeigt der Trend Monat für Monat, ob Speisekartenänderungen, Preisrunden oder Personalmaßnahmen das Kerngeschäft tatsächlich verbessert haben – oder ob ein scheinbar gutes Jahresergebnis von Sondereffekten getragen wurde.
  • Pitch gegenüber Investoren oder Beteiligungsgesellschaften. Family Offices und Private-Equity-Investoren im Gastronomie-Segment sprechen nahezu ausschließlich die Sprache von Unit-EBITDA und EBITDA-Marge je Standort. Ein Pitch-Deck ohne diese Zahlen – oder mit Werten, die sich nicht aus der Steuerberater-BWA ableiten lassen – führt selten zu einem zweiten Termin.

Häufige Fehler

  • FehlerAbschreibungen und Amortisation vom EBITDA abziehen.
    LösungDer gesamte Sinn der Kennzahl ist, dass sie vor Abschreibungen steht. Tragen Sie Abschreibungen und Amortisation nur informatorisch ein – der Rechner weist sie separat aus, damit Sie bei Bedarf das EBIT errechnen können. Niemals in die Betriebskostenzeilen einbeziehen.
  • FehlerKüchenpersonal in den Wareneinsatz buchen, wie man es aus der Industriekalkulation kennt.
    LösungDEHOGA, IHK und Statistisches Bundesamt führen Personalkosten konsequent in der Personalkostenzeile und Speisen-/Getränkeeinkauf im Wareneinsatz. Eine Vermischung bläht die Wareneinsatzquote auf, verzerrt die Personalquote und macht jeden Vergleich mit Branchenkennzahlen unbrauchbar.
  • FehlerBei inhabergeführten Betrieben kein marktgerechtes Geschäftsführergehalt normalisieren.
    LösungZahlt sich der mitarbeitende Inhaber 30.000 € Geschäftsführergehalt aus, während ein angestellter Restaurantleiter laut DEHOGA-Tarif rund 65.000 € kosten würde, ist das EBITDA um die Differenz überzeichnet. Für Bewertungen wird das EBITDA daher normalisiert (bzw. SDE angesetzt) – andernfalls bewerten Käufer eine Ertragskraft, die mit dem Inhaberwechsel verschwindet.
  • FehlerZeiträume mischen – TTM-Umsatz mit den Betriebskosten eines einzelnen Monats kombinieren.
    LösungAlle Eingaben müssen aus demselben Zeitraum stammen. Wer ein rollierendes 12-Monats-EBITDA rechnet, muss auch alle vier Kostenblöcke und den Umsatz auf TTM-Basis ansetzen. Ein Mix verzerrt die Marge in einer Weise, die praktisch keinen Aussagewert hat.
  • FehlerEBITDA mit Cashflow gleichsetzen.
    LösungDas EBITDA ignoriert Working-Capital-Veränderungen, Investitionen in neue Küchengeräte, Tilgungsanteile bei Leasing und Kautionen. Bei einem Restaurant mit 2 Mio. € Umsatz und laufendem Küchenumbau kann der Free Cashflow nur ein Bruchteil des EBITDA betragen. Vor Ausschüttungen daher stets die Kapitalflussrechnung gegenrechnen.
  • FehlerDie eigene EBITDA-Marge mit einem Benchmark aus einem anderen Segment vergleichen.
    Lösung12 % EBITDA-Marge sind für ein Fast-Casual-Konzept unterdurchschnittlich, für ein Sterne-Restaurant aber sehr stark. Vergleichen Sie immer innerhalb desselben Segments (Schnellrestaurant, Fast Casual, Casual Dining, Fine Dining, Bar/Club) – die DEHOGA-Branchenkennzahlen sind genau dafür segmentiert.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich Restaurant-EBITDA von einem allgemeinen EBITDA?

Mechanisch ist die Formel identisch – Umsatz minus Betriebskosten, vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisation. Der Unterschied liegt im Kontenrahmen. Ein Restaurant-Rechner trennt die Betriebskosten in Wareneinsatz (Speisen + Getränke), Personal, Mietkosten und sonstige Kosten, weil genau diese vier Zeilen die operative Steuerungslogik der Gastronomie abbilden und in den DEHOGA-Branchenkennzahlen veröffentlicht werden. Ein generischer EBITDA-Rechner zeigt nur einen einzigen OpEx-Block, der für Benchmarks gegen die Wareneinsatz- oder Personalquote unbrauchbar ist.

Was ist eine gute EBITDA-Marge im Restaurant?

Die Benchmarks variieren stark nach Konzept. Vollservice-Einzelbetriebe liegen typischerweise bei 10–15 %, Casual-Dining-Konzepte bei 10–15 %, Fast Casual bei 15–22 %, Schnellrestaurants und Franchise-QSR-Betriebe bei 18–25 %, Bars und Clubs bei 15–25 %. Fine Dining liegt mit 8–12 % am unteren Rand wegen höherer Personalintensität. Eine Marge unter 5 % ist ein Warnsignal; ein dauerhaft negatives EBITDA deutet auf strukturelle Unwirtschaftlichkeit hin und erfordert Sanierung oder Schließung.

Soll das Geschäftsführergehalt zum EBITDA addiert werden?

Für die interne Steuerung nein – tragen Sie das tatsächlich gezahlte Geschäftsführergehalt aus und weisen Sie das EBITDA so aus, wie es aus der BWA fällt. Für Verkauf oder Bewertung häufig ja. In Deutschland ist bei Einzelbetrieben das Konstrukt der Seller's Discretionary Earnings (SDE) – EBITDA plus Inhabergehalt und private Anteile – üblich, sobald der Inhaber operativ mitarbeitet. EBITDA setzen Käufer und Banken eher dann an, wenn der Betrieb groß genug ist, dass ein angestellter Restaurantleiter den Inhaber faktisch ersetzen kann.

Warum ist das EBITDA für Restaurantbewertungen die Standardkennzahl?

Restaurants werden im deutschen M&A-Markt überwiegend als Multiple des EBITDA bewertet: 3–5× für inhabergeführte Einzelbetriebe, 5–7× für kleine Ketten ab drei Standorten und 6–10× oder mehr für etablierte System­gastronomie mit nachgewiesener Unit-Economics. Das EBITDA spiegelt die operative Cashflow-Erzeugung unabhängig von Leasingstruktur, Finanzierung und Abschreibungspolitik wider – genau deshalb ist es die akzeptierte Vergleichsgröße zwischen sehr unterschiedlich finanzierten Betrieben.

Was ist der Unterschied zwischen Restaurant-EBITDA und ROPBO?

ROPBO – Restaurant Operating Profit Before Occupancy – schließt Miete, Nebenkosten und Grundsteuer aus und ermöglicht den Vergleich von Standorten mit sehr unterschiedlichen Mietverträgen. Das EBITDA enthält die Mietkosten, schließt aber Zinsen, Steuern und Abschreibungen aus. Multi-Unit-Betreiber verwenden ROPBO typischerweise auf Filialebene, um die Leistung der Standortleitung zu beurteilen (sie hat keinen Einfluss auf den Mietvertrag), und das EBITDA auf konsolidierter Ebene für Bewertung und Bankgespräche.

Wie nutzen Vermieter und Banken das Restaurant-EBITDA?

Vermieter verlangen bei umsatzschwachen Phasen und in Verhandlungen über Staffelmieten zunehmend einen EBITDA-Nachweis statt nur einer Mietkostenquote. Ein in Deutschland üblicher Doppelmaßstab: Mietkosten nicht über 6–8 % vom Nettoumsatz und EBITDA mindestens das 2- bis 3-fache der Jahresmiete. Die Hausbank und Bürgschaftsbanken (z. B. KfW, Landesbürgschaftsbanken) prüfen Schuldendienst-zu-EBITDA-Verhältnisse bei Investitions- und Liquiditätskrediten.

Welches EBITDA-Multiple ist für ein deutsches Restaurant realistisch?

Auf Basis aktueller M&A-Marktdaten von DIHK, Wirtschaftsmediation und Brokerage-Panels: Einzelbetriebs-Restaurants werden zu 1,5–2,5× SDE bzw. 3–5× EBITDA gehandelt, Casual-Dining-Kleinstketten zu 4–6× EBITDA, etablierte Fast-Casual-Marken mit nachweisbarem Konzept zu 6–10× und nationale System­gastronomie-Plattformen (Franchise-Geber bzw. Master-Franchise-Nehmer) zu 10–14×. Die Multiples steigen mit Standortzahl, Markenstärke, Wachstum der Vergleichsumsätze und belastbarer Unit Economics und sinken bei rückläufigen Konzepten, Einzelbetrieben oder starker Inhaberabhängigkeit.

Wie verbessere ich die EBITDA-Marge kurzfristig?

Setzen Sie zuerst an den Primärkosten an (Wareneinsatz + Personal) – sie sind der größte beeinflussbare Block und kurzfristig am ehesten zu bewegen. Portionsgrößen gegen die Rezeptur prüfen, Lieferantenverträge der fünf umsatzstärksten Warengruppen neu verhandeln, Überstunden über bessere Dienstplanung abbauen, Menüpreise dort anpassen, wo seit über einem Jahr nicht erhöht wurde. Eine Verbesserung der Primärkostenquote um einen Prozentpunkt schlägt eins-zu-eins auf das EBITDA durch – bei einem 2-Mio.-€-Betrieb entspricht das 20.000 € pro Jahr.

Wie wirken die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze (19 % vs. 7 %) auf das EBITDA?

Die Umsatzsteuer beeinflusst das EBITDA nicht direkt, weil sie als durchlaufender Posten nicht zum Ertrag zählt – relevant ist immer der Nettoumsatz. Die unterschiedlichen Sätze (19 % im Restaurant für vor Ort verzehrte Speisen, 7 % bei Speisen außer Haus, 19 % auf Getränke) verändern aber den Bruttopreis, den der Gast zahlt, und damit indirekt die Preisstrategie. Ein Lieferantenanteil von 30 % am Umsatz mit niedrigerem Steuersatz schiebt mehr Brutto­einnahmen an den Betrieb, ohne die Margenkennzahlen zu verändern – sie betrifft nur das Working Capital aus der USt-Vorauszahlung.

Soll ich ein bereinigtes EBITDA verwenden?

Das bereinigte EBITDA eliminiert einmalige oder nicht wiederkehrende Posten – Inhabergehalt über Marktniveau, Anlaufverluste eines Neueröffnungsjahrs, Corona-Überbrückungshilfen, Energiepreisausgleich, Vergleichszahlungen oder außerordentliche Reparaturen –, damit Käufer oder Banken die nachhaltige Ertragskraft sehen. Für die interne Steuerung reicht das ungereinigte EBITDA. Bei Bewertung, Bankgespräch oder Investorenpräsentation ist das bereinigte EBITDA mit klar nachvollziehbarer Brückentabelle Standard. Jeder Add-back muss belegt werden – aggressive Bereinigungen sind der häufigste Deal-Killer in der Due Diligence.

Wie wirken sich Ghost Kitchens und Lieferkonzepte auf die EBITDA-Rechnung aus?

Mechanisch bleibt die Formel gleich, die Kostenstruktur verschiebt sich aber deutlich. Die Mietkostenquote ist niedriger (oft nur 10–15 % einer vollwertigen Gaststätte), die Personalquote ist schlanker (kein Service, kein Bar-, kein Bus-Personal), die sonstigen Betriebskosten steigen jedoch stark: Provisionen für Lieferplattformen wie Lieferando, Uber Eats oder Wolt liegen häufig bei 25–30 % des Bestellwerts. Gut geführte Ghost-Kitchen-Einheiten erreichen 20–25 % EBITDA-Marge; schlecht kalkulierte verlieren auf jeder Bestellung Geld, weil die Plattform-Provision allein die Bruttomarge übersteigt.

Wie sehen die DEHOGA-Benchmark-Quoten typischerweise aus?

Nach DEHOGA-Branchenkennzahlen und IHK-Gastronomie-Panels gelten als Orientierungswerte: Wareneinsatzquote 30–35 % (Speisen typischerweise 28–32 %, Getränke 18–22 %), Personalkostenquote 28–35 % (volle Service-Konzepte oberer Rand, Selbstbedienung unterer Rand), Mietkostenquote 8–12 %, sonstige Betriebskosten 12–18 %. Die DEHOGA-Primärkostenschwelle (Wareneinsatz + Personal) liegt bei 65 % – wer dauerhaft darüber operiert, kommt aus den Fixkosten nicht heraus. Die Statistiken werden jährlich im DEHOGA-Konjunkturbericht und in den IHK-Branchenreports veröffentlicht.

Quellen

Methodik

Das Restaurant-EBITDA wird im direkten Verfahren auf Basis eines gastronomie­spezifischen Kontenrahmens berechnet: EBITDA = Umsatz − Wareneinsatz − Personalkosten − Miet- und Betriebskosten − sonstige Betriebskosten. Die separate Ausweisung von Personal und Miete (statt eines Sammelblocks OpEx) entspricht der Branchengliederung von DEHOGA und IHK-Gastronomie und der Logik, mit der Betreiber ihre Primärkosten steuern. Abschreibungen und Amortisation werden als eigene Eingaben erfasst, aber nicht vom EBITDA abgezogen – das ist die definitorische Aussage der Kennzahl. Die EBITDA-Marge ergibt sich als EBITDA dividiert durch Umsatz in Prozent. Der Rechner nimmt keine Non-GAAP-Bereinigungen vor (Inhabergehalts-Normalisierung, Anlaufverlust-Add-back, Corona-Hilfen oder Energiepreis-Ausgleich) – diese sind bei Bedarf manuell für ein bereinigtes EBITDA oder Seller's Discretionary Earnings (SDE) zu ergänzen. Alle Umsatzangaben verstehen sich netto, da die Umsatzsteuer (Restaurant 19 %, Speisen außer Haus 7 % gemäß § 12 UStG) ein durchlaufender Posten ist. Die im Inhalt zitierten Benchmark-Korridore (Vollservice 10–15 %, Fast Casual 15–22 %, Schnellrestaurant 18–25 %) basieren auf DEHOGA-Branchenkennzahlen, IHK-Gastronomie-Reports und der Gastgewerbestatistik des Statistischen Bundesamts. EBITDA ist keine HGB-Kennzahl; eine Kommunikation in externen Berichten sollte auf den Charakter als Nicht-HGB-Größe hinweisen.

Profi-Tipps

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