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Stundenlohn-Gehalt-Rechner

Stundenlohn und Jahresgehalt ineinander umrechnen. Erfahren Sie genau, was Ihre Zeit in allen Lohnzeiträumen wert ist.

Umrechnungsformeln

Stundenlohn zu Jahresgehalt
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Jahresgehalt zu Stundenlohn
Formel wird geladen...
Gängige Arbeitszeitmodelle:

Stundenlohn und Gehalt im Vergleich

Der Vergleich von Stundenlohn und Jahresgehalt ist unerlässlich, wenn Sie Stellenangebote bewerten, über Vergütung verhandeln oder Ihr Budget planen. Unser Stundenlohn-Gehalt-Rechner rechnet zwischen diesen Formaten um und zeigt die Aufschlüsselung über alle gängigen Lohnzeiträume.

Ob Sie einen Berufswechsel erwägen, Stellenangebote vergleichen oder einfach wissen möchten, was Ihre Zeit wert ist – dieser Rechner gibt Ihnen ein vollständiges Bild Ihrer Vergütung.

💰

Sofortige Umrechnung

Stundenlohn in Gehalt oder Gehalt in Stundenlohn in Sekunden umrechnen.

📊

Alle Lohnzeiträume

Wöchentliche, zweiwöchentliche, monatliche und jährliche Beträge anzeigen.

Flexible Arbeitszeiten

Für jedes Arbeitszeitmodell berechnen, nicht nur für 40 Stunden.

🏖️

Urlaubsbereinigt

Ihren effektiven Stundensatz unter Berücksichtigung von Urlaubstagen anzeigen.

Die Standardberechnung

Die gängigste Berechnung geht von Vollzeitarbeit aus: 40 Stunden pro Woche bei 52 Wochen im Jahr ergibt 2.080 Arbeitsstunden jährlich. Dieser Standard wird von den meisten Arbeitgebern und Personalabteilungen verwendet.

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Die 2.080-Stunden-Regel

40 Stunden × 52 Wochen = 2.080 Stunden. Zur Umrechnung von Stundenlohn in Jahresgehalt multiplizieren Sie mit 2.080. Zur Umrechnung von Gehalt in Stundenlohn teilen Sie durch 2.080.

💡

Schnelle Schätzung im Kopf

Verdoppeln Sie Ihren Stundenlohn und fügen Sie drei Nullen hinzu, um das Jahresgehalt grob zu schätzen. 25 €/Std. ≈ 50.000 €/Jahr. Funktioniert erstaunlich gut bei 40-Stunden-Wochen.

📅

Arbeitstage

52 Wochen × 5 Tage = 260 Arbeitstage pro Jahr vor Feiertagen und Urlaub. Die meisten Menschen arbeiten tatsächlich 230–250 Tage, wenn man die Abwesenheiten berücksichtigt.

⚙️

Variationen

Nicht jeder arbeitet 40 Stunden. Teilzeit, Überstunden und alternative Arbeitszeitmodelle beeinflussen die Jahresberechnung erheblich.

Aufschlüsselung nach Lohnzeiträumen

Verschiedene Arbeitgeber zahlen in unterschiedlichen Abständen. Das Verständnis der Lohnaufschlüsselung hilft bei der Budgetplanung und dem Vergleich von Angeboten.

LohnzeitraumHäufigkeitZahlungen/Jahr% des Jahresgehalts
Wöchentlich Jede Woche 52 1,92 %
Zweiwöchentlich Alle 2 Wochen 26 3,85 %
Halbmonatlich Zweimal im Monat 24 4,17 %
Monatlich Einmal im Monat 12 8,33 %
Vierteljährlich Alle 3 Monate 4 25 %
Jährlich Einmal im Jahr 1 100 %

Stundenlohn vs. Gehalt: Vor- und Nachteile

Sowohl Stunden- als auch Gehaltsanstellungen haben Vor- und Nachteile. Das Verständnis dieser Aspekte hilft Ihnen, die richtige Vergütungsstruktur für Ihre Situation zu wählen.

⏱️

Stundenlohn: Überstundenvergütung

Stundenarbeiter erhalten in vielen Ländern eine Überstundenvergütung für Stunden über 40 pro Woche. Angestellte in bestimmten Beschäftigungsverhältnissen erhalten unabhängig von der Stundenzahl keine Überstundenzuschläge.

📈

Gehalt: Vorhersehbares Einkommen

Gehaltsanstellungen bieten gleichbleibende Auszahlungen unabhängig von den geleisteten Arbeitsstunden. Das erleichtert die Budgetplanung und sorgt in ruhigeren Phasen für Stabilität.

🎯

Stundenlohn: Bezahlung für Zeit

Sie werden für jede geleistete Stunde bezahlt. Benötigt das Unternehmen zusätzliche Hilfe, verdienen Sie mehr. Werden Stunden gekürzt, verdienen Sie weniger – kein garantiertes Minimum.

🏆

Gehalt: Leistungspaket

Gehaltsanstellungen umfassen oft bessere Leistungen: Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Urlaub und Boni. Berücksichtigen Sie diese bei Ihrem Gesamtvergütungsvergleich.

🔓

Stundenlohn: Flexibilität

Viele Stundenjobs bieten Planungsflexibilität, die Möglichkeit zusätzliche Schichten zu übernehmen oder gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber tätig zu sein.

📊

Gehalt: Karriereentwicklung

Gehaltsanstellungen gelten oft als professioneller und bieten häufig klarere Wege in Führungs- und Leitungspositionen.

Tatsächliche Beschäftigungskosten

Beim Vergleich von Stellenangeboten sollten Sie über das Grundgehalt hinausschauen. Der tatsächliche Stundensatz hängt von den tatsächlich geleisteten Stunden, den erhaltenen Leistungen und versteckten Kosten ab.

🏥

Krankenversicherungswert

Eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Krankenversicherung kann jährlich erheblichen Wert haben. Ein Angebot mit etwas niedrigerem Gehalt, das aber die Familienversicherung abdeckt, kann am Ende besser sein.

💼

Betriebliche Altersvorsorge

Ein Arbeitgeberzuschuss zur Altersvorsorge ist kostenloses Geld. Bei einem Zuschuss von 4 % auf ein Gehalt von 60.000 € sind das 2.400 € pro Jahr extra.

🚗

Pendelkosten

Berücksichtigen Sie Kraftstoff, Fahrzeugverschleiß, Parkgebühren oder Fahrtkosten. Ein langer Arbeitsweg verursacht erhebliche Jahreskosten. Homeoffice hat einen echten wirtschaftlichen Wert.

Tatsächlich geleistete Stunden

Wenn Ihr Gehaltsposten regelmäßig 50+ Stunden erfordert, sinkt Ihr effektiver Stundenlohn erheblich. 60.000 € bei 50 Std./Woche entsprechen etwa 23 €/Std., nicht 29 €/Std.

🏖️

Urlaubswert

Drei Wochen Urlaub bei einem Gehalt von 60.000 € sind erheblich wert. Vergleichen Sie die Urlaubsregelungen bei der Bewertung von Angeboten – der Unterschied kann beachtlich sein.

📚

Berufliche Weiterbildung

Manche Arbeitgeber bezahlen Zertifizierungen, Tagungen oder Weiterbildungen. Diese Leistung kann viel wert sein und Ihre Karriere voranbringen.

Überlegungen zum Existenzminimum

Zu verstehen, was verschiedene Stundenlöhne für das Jahreseinkommen bedeuten, hilft dabei zu beurteilen, ob eine Stelle Ihren finanziellen Bedürfnissen gerecht wird.

StundenlohnWöchentlich (40 Std.)MonatlichJährlich
7,25 $ (Bundesminimum USA) 290 $ 1.257 $ 15.080 $
10,00 $ 400 $ 1.733 $ 20.800 $
15,00 $ 600 $ 2.600 $ 31.200 $
20,00 $ 800 $ 3.467 $ 41.600 $
25,00 $ 1.000 $ 4.333 $ 52.000 $
30,00 $ 1.200 $ 5.200 $ 62.400 $
40,00 $ 1.600 $ 6.933 $ 83.200 $
50,00 $ 2.000 $ 8.667 $ 104.000 $

Verhandlungstipps

Ob Sie über Stundenlohn oder Gehalt verhandeln – das Verständnis der Umrechnung hilft Ihnen, für eine faire Vergütung einzutreten.

🎯

Kennen Sie Ihre Zahl

Berechnen Sie Ihren Mindestakzeptanzsatz sowohl als Stunden- als auch als Jahresbetrag. Wenn Sie mindestens 50.000 € pro Jahr benötigen, sollten Sie keinen Stundenlohn unter 24 € akzeptieren.

📊

Marktübliche Vergütung recherchieren

Nutzen Sie Portale wie Gehalt.de, Glassdoor oder die Bundesagentur für Arbeit, um typische Vergütungen für Ihre Stelle und Region zu ermitteln.

💼

Gesamtvergütung im Blick behalten

Wenn ein Angebot niedrig erscheint, fragen Sie nach dem Gesamtpaket: Leistungen, Boni, Kapitalbeteiligungen, Urlaubstage. Ein niedrigeres Grundgehalt mit guten Zusatzleistungen kann vorteilhafter sein.

📈

Jahres- vs. Stundenbetrachtung

Zwei Euro mehr pro Stunde klingen nach wenig, sind aber über 4.000 € im Jahr. Bei Stundenverhandlungen sollten Sie in Jahresbeträgen denken. Bei Gehaltsverhandlungen rechnen Sie auf den Stundenlohn herunter.

🔄

Strategisch gegenhalten

Wenn Ihnen 22 €/Std. angeboten wird und Sie 25 €/Std. fordern, entspricht das einem Jahresunterschied von über 6.000 €. Wissen Sie, was jeder Euro über das Jahr bedeutet.

Erwartete Arbeitszeiten berücksichtigen

Fragen Sie nach den typischen Arbeitszeiten bei Gehaltsstellen. Ein Jahresgehalt von 70.000 € bei 60 Std./Woche (ca. 22 €/Std.) kann schlechter sein als 60.000 € bei 40 Std. (ca. 29 €/Std.).

Teilzeit- und Freiberuflerüberlegungen

Teilzeitarbeit und freiberufliche Tätigkeiten erfordern andere Berechnungen und Überlegungen als eine reguläre Vollzeitanstellung.

📅

Teilzeit-Rechnung

20 Std./Woche bei 20 €/Std. = 20.800 €/Jahr (die Hälfte der Vollzeit). Viele Teilzeitkräfte erhalten jedoch keine Sozialleistungen, was den effektiven Vergleich noch ungünstiger macht.

💼

Freiberuflicher Aufschlag

Freiberufler berechnen in der Regel 25–50 % mehr als vergleichbare Angestellte, um Selbstständigenabgaben, fehlende Sozialleistungen und Betriebsausgaben zu decken.

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Selbstständigenabgaben

Freiberufler zahlen sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung. Ein Stundensatz von 50 € als Freiberufler entspricht grob 38–42 € als Angestellter.

🏥

Fehlende Sozialleistungen

Ohne Arbeitgeberleistungen sollten Sie Krankenversicherung, Altersvorsorge und weitere Absicherungen einkalkulieren. Das wirkt sich erheblich auf Ihren effektiven Stundensatz aus.

Häufig gestellte Fragen

Wie rechne ich Stundenlohn in Jahresgehalt um?

Multiplizieren Sie Ihren Stundenlohn mit der Anzahl der Wochenstunden, dann mit 52 Wochen. Bei Vollzeit: Stundenlohn × 40 × 52 = Jahresgehalt. Beispiel: 25 €/Std. × 40 × 52 = 52.000 €/Jahr.

Wie rechne ich Jahresgehalt in Stundenlohn um?

Teilen Sie Ihr Jahresgehalt durch die Anzahl der Jahresarbeitsstunden. Bei Vollzeit (2.080 Stunden): Gehalt ÷ 2.080 = Stundenlohn. Beispiel: 60.000 € ÷ 2.080 = ca. 28,85 €/Std.

Warum weicht mein tatsächliches Nettoeinkommen ab?

Ihr Bruttogehalt (hier berechnet) ist vor Steuern und Abzügen. Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Abzüge reduzieren Ihr Nettoeinkommen in der Regel um 30–45 %.

Sollte ich Stundenlohn oder Festgehalt wählen?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Stundenlohnarbeit bietet Überstundenvergütung und manchmal mehr Flexibilität. Festgehalt bietet vorhersehbares Einkommen und oft bessere Zusatzleistungen. Berücksichtigen Sie Ihre finanziellen Bedürfnisse, Ihre Work-Life-Balance-Präferenzen und Ihre Karriereziele.

Was ist, wenn ich mehr als 40 Stunden arbeite?

Für Stundenarbeiter werden Stunden über 40 in vielen Ländern mit Zuschlag vergütet. Unser Rechner verwendet Ihre angegebenen Stunden, aber bedenken Sie, dass Überstunden das Jahreseinkommen erheblich steigern. 50 Std./Woche bei 20 €/Std. ergibt 62.400 €/Jahr, nicht 52.000 €.

Wie berücksichtige ich unbezahlten Urlaub?

Wenn Sie stundenweise ohne bezahlten Urlaub arbeiten, rechnen Sie mit weniger als 52 Wochen. Bei 2 Wochen unbezahltem Urlaub kalkulieren Sie mit 50 Wochen: 25 €/Std. × 40 Stunden × 50 Wochen = 50.000 € (nicht 52.000 €). Unser Rechner kann dies berücksichtigen.

So nutzen Sie diesen Stundenlohn-Gehalt-Rechner

  1. Wählen Sie oben die Umrechnungsrichtung: Stundenlohn → Gehalt, wenn Sie Ihren Stundenlohn kennen, oder Gehalt → Stundenlohn, wenn Sie Ihr Jahresbruttogehalt kennen.
  2. Tragen Sie Stundenlohn (€) oder Jahresgehalt (€) im hervorgehobenen Feld ein. Verwenden Sie immer den Bruttobetrag laut Arbeitsvertrag oder Tarif, nicht das Netto nach Lohnsteuer und Sozialabgaben.
  3. Wählen Sie ein Preset unter Gängige Arbeitszeitmodelle oder tragen Sie eigene Werte in Stunden pro Woche und Wochen pro Jahr ein – setzen Sie 50 Wochen, wenn Sie zwei unbezahlte Wochen pro Jahr nehmen.
  4. Klicken Sie auf Berechnen, um den passenden Satz sowie die täglichen, wöchentlichen, zweiwöchentlichen, halbmonatlichen, monatlichen und vierteljährlichen Beträge zu sehen.
  5. Vergleichen Sie Angebote, indem Sie den Rechner mit den Stunden und Wochen jedes Szenarios neu durchlaufen – dasselbe Jahresgehalt von 60.000 € entspricht bei 40 vs. 50 Wochenstunden sehr unterschiedlichen Stundensätzen.

Beispiele

Mindestlohn 12,82 €/h bei Vollzeit

Eine Vollzeitkraft im Einzelhandel ohne Tarifbindung verdient 2026 den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde bei einer 40-Stunden-Woche und 52 Lohnwochen (bezahlter Urlaub inklusive). Sie möchte ihr Jahresbruttogehalt kennen.

ErgebnisJahresbruttogehalt 26.665,60 €. Wöchentlich 512,80 €. Monatlich rund 2.222 € brutto. Insgesamt 2.080 bezahlte Stunden pro Jahr.

Der Rechner multipliziert 12,82 € × 40 × 52 = 26.665,60 €. Das Monatsbrutto ist Jahresbrutto ÷ 12 = 2.222,13 €. Wichtig: Vom Bruttobetrag ziehen in Deutschland Lohnsteuer (Steuerklasse abhängig), Solidaritätszuschlag (nur bei höherem Einkommen relevant), gesetzliche Krankenversicherung (~14,6 % paritätisch, plus Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (3,4 % bzw. 4,0 % für Kinderlose), Rentenversicherung (18,6 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %) ab. Bei Steuerklasse I bleiben netto rund 1.620 €/Monat. Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2026 auf 12,82 €/h erhöht (Vorjahr 12,41 €).

Bruttogehalt einer Facharbeiterin in der Metallindustrie

Eine 35-jährige Facharbeiterin (IG-Metall-Tarif, Entgeltgruppe EG7) in Nordrhein-Westfalen verdient 3.900 € Monatsgrundgehalt bei 35 Wochenstunden und erhält ein 13. Monatsgehalt sowie Urlaubsgeld in tariflicher Höhe. Sie möchte den effektiven Stundensatz aus ihrem Jahresgehalt kennen.

ErgebnisEffektiver Stundenlohn 29,57 €. Wöchentlich 1.035 €. Monatlich 4.485 € brutto im Schnitt über alle Sonderzahlungen. Insgesamt 1.820 bezahlte Stunden pro Jahr.

Wechseln Sie auf Gehalt → Stundenlohn. Das Jahresbrutto setzt sich zusammen aus 12 × 3.900 € Grundgehalt + 3.900 € 13. Gehalt (Weihnachtsgeld) + 3.120 € Urlaubsgeld (ca. 80 % eines Monatsgehalts laut IG-Metall-Tarif NRW) = 53.820 €. Der Rechner teilt durch 35 × 52 = 1.820 Stunden und liefert 29,57 €/h. Ohne 13. Gehalt und Urlaubsgeld läge der Tarifstundensatz nur bei rund 25,71 €/h – Sonderzahlungen heben den effektiven Satz um etwa 15 %.

Selbstständiger IT-Berater mit Zielgehalt

Ein selbstständiger IT-Berater in Hamburg möchte 70.000 € Nettoeinkommen pro Jahr erzielen. Er rechnet mit 1.500 fakturierbaren Stunden pro Jahr (rund 30 Std./Woche × 50 Wochen) und kalkuliert seine Selbstständigenkosten (KV, Altersvorsorge, Steuern, unproduktive Zeit) auf etwa 75 % Aufschlag auf das Nettoziel.

ErgebnisZielstundensatz 81,67 €/h netto Honorar. Wöchentlich 2.450 €. Monatlich 10.208 € Bruttohonorar. Insgesamt 1.500 fakturierbare Stunden pro Jahr.

Setzen Sie das Modell auf Gehalt → Stundenlohn und tragen Sie das Bruttojahreshonorar (122.500 €) statt das Nettoziel ein, weil der Rechner ohne Steuer-/Beitragsmodul arbeitet. 122.500 € ÷ (30 × 50) = 81,67 €/h. Vom Honorar gehen ab: Einkommensteuer (Spitzensteuersatz 42 % ab rund 68.480 € zvE in 2026), Solidaritätszuschlag (5,5 % nur ab Freigrenze ~17.500 €/Jahr Steuer), private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (mind. 400–900 €/Monat), private Altersvorsorge (Rürup, ETF) sowie nicht fakturierbare Zeit für Akquise, Buchhaltung und Weiterbildung. Faustregel der Berufsverbände: Mindestens das 2,0- bis 2,5-fache des Angestelltenbruttos pro Stunde ansetzen – das deckt die Selbstständigenkosten und schafft Rücklage.

So rechnet der Rechner

Im Modus Stundenlohn → Gehalt multipliziert der Rechner Stundenlohn × Stunden pro Woche × Wochen pro Jahr. Der Default 40 Stunden × 52 Wochen ergibt die in vielen Branchen übliche 2.080-Stunden-Bezugsgröße. In Deutschland ist die tarifliche Wochenarbeitszeit oft niedriger – 38,5 Std. (IG-Metall-Tarife in einigen Bezirken), 35 Std. (IG-Metall-West Vollzeit) oder 39 Std. (TVöD Bund) sind typisch. Passen Sie Stunden pro Woche entsprechend an.

Im Modus Gehalt → Stundenlohn wird die Formel umgekehrt: Stundenlohn=Jahresgehalt/(Stunden/Woche×Wochen/Jahr)\text{Stundenlohn} = \text{Jahresgehalt} / (\text{Stunden/Woche} \times \text{Wochen/Jahr}). Das Ergebnis ist der Bruttostundensatz vor Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen – die richtige Größe für den Apfel-mit-Apfel-Vergleich von Angeboten, nicht der Nettostundensatz.

Alle abgeleiteten Zeiträume folgen aus dem Jahresgehalt: wöchentlich = Stundenlohn × Stunden pro Woche, zweiwöchentlich = wöchentlich × 2, halbmonatlich = Jahresgehalt ÷ 24, monatlich = Jahresgehalt ÷ 12, vierteljährlich = Jahresgehalt ÷ 4. In Deutschland überwiegt die monatliche Auszahlung. Wenn Ihr Tarif ein 13. Gehalt (Weihnachtsgeld) oder Urlaubsgeld vorsieht, addieren Sie diese Sonderzahlungen zum Jahresgehalt, bevor Sie umrechnen – sonst unterschätzt der Rechner den tatsächlichen Stundensatz.

Wochen pro Jahr ist der Hebel für unbezahlten Urlaub. Bezahlter Urlaub (in Deutschland gesetzlich mindestens 20 Werktage bei 5-Tage-Woche, tariflich oft 30) zählt zur Lohnzahlung dazu – belassen Sie den Wert bei 52. Nur unbezahlte Auszeiten (Sabbatical, Elternzeit ohne Lohnfortzahlung, Krankheit über sechs Wochen mit Krankengeld statt Lohn) senken den Wert. Dieser Rechner liefert ausschließlich Bruttobeträge. Vom Bruttogehalt gehen je nach Einkommen, Familienstand und Bundesland (Kirchensteuer 8–9 %) typischerweise 35–45 % als Lohnsteuer + Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ab. Verwenden Sie zur Nettoberechnung einen Brutto-Netto-Rechner.

Wann dieser Rechner sinnvoll ist

  • Stundenlohn- vs. Gehaltsangebot vergleichen. Rechnen Sie beide Angebote auf dieselbe Größe – meist das Jahresbrutto – um, und nutzen Sie für jede Stelle die realistische Wochenstundenzahl, inklusive zu erwartender Mehrarbeit bei einer All-in-Vergütung.
  • Haushaltsbudget aus dem Stundenlohn ableiten. Lassen Sie sich die monatlichen und zweiwöchentlichen Beträge zeigen, um Ihr Budget passend zu Ihrem Lohnzahlungsrhythmus zu strukturieren – in Deutschland überwiegend monatlich.
  • Gehaltsverhandlung vorbereiten. Übersetzen Sie eine Forderung von 2 €/Std. in den jährlichen Gegenwert von rund 4.000 € – oder ein 5.000-€-Gehaltsplus in etwa 2,40 €/Std. – damit Ihre Zahl genauso wirkt, wie sie sich anfühlt.
  • Stundensatz als Selbstständige oder Freiberuflerin festlegen. Rechnen Sie vom Zieljahresgewinn rückwärts. Wer 80.000 € pro Jahr verdienen möchte und mit 1.500 fakturierbaren Stunden plant, braucht einen Stundensatz von rund 53 € – vor Aufschlägen für KV, Altersvorsorge und Steuern, die das Honorar in der Regel auf das 2,0- bis 2,5-fache eines vergleichbaren Angestelltenstundensatzes anheben.
  • Teilzeit oder reduzierte Stunden bewerten. Stellen Sie die Wochenstunden auf 20, 25 oder 32, um zu sehen, wie sich eine Reduzierung – etwa nach Elternzeit oder in der Pflegephase – auf das Bruttoeinkommen auswirkt, bevor Sie sich entscheiden.
  • Mindestlohn- und tarifliche Mindestschwellen prüfen. Rechnen Sie den gesetzlichen Mindestlohn (2026: 12,82 €/h) oder einen tariflichen Stundenlohn auf das Jahresbrutto hoch, um zu sehen, ob eine Vollzeitstelle den Lebensunterhalt in Ihrer Region trägt.

Häufige Fehler

  • FehlerBrutto und Netto verwechseln.
    LösungDer Rechner liefert ausschließlich Bruttobeträge. Vergleichen Sie immer Brutto mit Brutto, ziehen Sie Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer (8–9 %) und Sozialabgaben (rund 20 % Arbeitnehmeranteil bei KV, PV, RV, AV) erst anschließend ab. Typische Netto-Quote: 55–65 % vom Brutto.
  • Fehler13. Gehalt oder Urlaubsgeld vergessen.
    LösungWenn Ihr Tarif Weihnachts- und Urlaubsgeld vorsieht, addieren Sie diese Sonderzahlungen zum Jahresbrutto, bevor Sie auf den Stundensatz herunterrechnen. Ein IG-Metall-Tarifgehalt mit Sonderzahlungen liegt rund 12–15 % über dem reinen Monatsgehalt × 12.
  • FehlerTarifliche Wochenarbeitszeit mit 40 Stunden gleichsetzen.
    LösungViele Tarifverträge in Deutschland sehen weniger als 40 Std./Woche vor: IG Metall West 35 Std., Chemie 37,5 Std., öffentlicher Dienst 39 Std. (Bund) bzw. 39,4 Std. (Länder). Tragen Sie die echte Wochenarbeitszeit ein, sonst unterschätzt der Rechner Ihren Stundensatz.
  • FehlerWochen pro Jahr bei bezahltem Urlaub auf 50 setzen.
    LösungIn Deutschland ist der Urlaub bezahlt (gesetzlich mind. 20 Werktage, tariflich oft 30). Lassen Sie den Wert auf 52, weil Sie auch während des Urlaubs Lohn bekommen. Reduzieren Sie nur bei echter unbezahlter Auszeit (Sabbatical, unbezahlte Elternzeit, längere Krankheit mit Krankengeld).
  • FehlerMindestlohn als veralteten Wert ansetzen.
    LösungDer gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig angepasst. Stand 1. Januar 2026 sind es 12,82 €/h (2025: 12,41 €, 2024: 12,41 €). Branchenmindestlöhne (Bau, Pflege, Gebäudereinigung, Zeitarbeit) können höher liegen – prüfen Sie den einschlägigen Tarifvertrag oder die BMAS-Übersicht.
  • FehlerSelbstständigenhonorar 1:1 mit Angestelltenlohn vergleichen.
    LösungSelbstständige tragen KV-Beitrag in voller Höhe selbst (PKV 400–900 €/Monat oder freiwillig GKV ~750 €/Monat), zahlen Einkommensteuer ohne Lohnsteuerpauschale, kümmern sich selbst um Altersvorsorge und haben unfakturierbare Zeiten für Akquise und Buchhaltung. Faustregel: Mindestens das 2,0- bis 2,5-fache des Angestelltenbruttostundensatzes.

Häufig gestellte Fragen

Wie rechne ich den Stundenlohn in ein Jahresgehalt um?

Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit den Wochenstunden und dann mit den Lohnwochen pro Jahr. Bei Vollzeit ohne Tarif: Stundenlohn × 40 × 52. Beispiel: 18 €/Std. × 40 × 52 = 37.440 €/Jahr brutto. Im IG-Metall-Tarif (35 Wochenstunden) wäre der gleiche Stundenlohn 18 € × 35 × 52 = 32.760 € – die niedrigere Wochenstundenzahl senkt das Jahresbrutto, hebt aber relativ den Stundensatz im Vergleich zu 40 Std.

Wie rechne ich vom Monatsgehalt auf den Stundenlohn?

Multiplizieren Sie das Monatsbrutto mit 12, addieren Sie ggf. Weihnachts- und Urlaubsgeld, und teilen Sie durch (Wochenstunden × Lohnwochen). Beispiel: 3.500 €/Monat × 12 + 3.500 € Weihnachtsgeld = 45.500 €. Bei 40 Std./Woche: 45.500 € ÷ 2.080 = 21,88 €/h. Bei 38 Std./Woche: 45.500 € ÷ 1.976 = 23,03 €/h.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 2026?

12,82 € brutto pro Stunde, gültig seit 1. Januar 2026 nach Beschluss der Mindestlohnkommission. Bei einer 40-Stunden-Vollzeitstelle ergibt das rund 26.666 € Jahresbrutto bzw. 2.222 € Monatsbrutto. Bestimmte Branchen (Bau, Pflege, Gebäudereinigung, Elektrohandwerk, Zeitarbeit) haben höhere, allgemeinverbindliche Tarif-Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG).

Berücksichtigt der Rechner Lohnsteuer und Sozialabgaben?

Nein – das Ergebnis ist immer Brutto. Vom Bruttogehalt gehen in Deutschland Lohnsteuer (je nach Steuerklasse und Einkommen), Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer, ab Freigrenze ca. 17.500 €/Jahr Steuer), ggf. Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % im Rest), Krankenversicherung (~14,6 % paritätisch + Zusatzbeitrag rund 1,7 %), Pflegeversicherung (3,4 % bzw. 4,0 % für Kinderlose), Rentenversicherung (18,6 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %) ab. Der Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben liegt bei rund 20 %. Für die Nettorechnung nutzen Sie einen Brutto-Netto-Rechner.

Wie wirken sich 13. Gehalt und Urlaubsgeld auf den Stundenlohn aus?

Sie heben das Jahresbrutto und damit den effektiven Stundensatz an. Ein IG-Metall-Tarifvertrag sieht typisch 95–100 % eines Monatsgehalts als Weihnachtsgeld und 72 % als Urlaubsgeld vor – zusammen rund 1,7 Monatsgehälter Sonderzahlung pro Jahr. Bei 3.500 € Monatsgrundgehalt sind das knapp 6.000 € zusätzlich, was den effektiven Stundensatz um rund 13 % gegenüber dem reinen Monatsgehalt × 12 anhebt.

Was unterscheidet einen Vollzeitstundenlohn von einem Selbstständigen-Stundensatz?

Der Selbstständigen-Stundensatz muss neben dem Lohn auch Sozialabgaben (KV/PV in voller Höhe selbst, Altersvorsorge), Einkommensteuer ohne Arbeitgeberanteil, unfakturierbare Zeit (Akquise, Buchhaltung, Weiterbildung), Betriebsausgaben und Urlaubs-/Krankheitsrücklagen decken. Eine verbreitete Faustregel: Der Selbstständigen-Stundensatz beträgt das 2,0- bis 2,5-fache des vergleichbaren Angestellten-Bruttostundensatzes. 25 € Angestelltenlohn entsprechen also etwa 50–63 € Honorar.

Wie berücksichtige ich unbezahlte Auszeit im Rechner?

Reduzieren Sie Wochen pro Jahr. Bei zwei Wochen unbezahltem Sonderurlaub: 50 statt 52 Wochen. Beispiel: 20 €/Std. × 40 × 50 = 40.000 € statt 41.600 €. Bezahlter Erholungsurlaub und gesetzliche Feiertage zählen NICHT als unbezahlte Auszeit – während dieser Zeiten erhalten Sie weiter Lohn. Lassen Sie den Wert daher in der Regel auf 52.

Was ist mit Überstunden, Schichtzuschlägen und Bereitschaftsdienst?

Der Rechner liefert nur die Grundlohnzeile. Überstunden werden in Deutschland uneinheitlich vergütet: Tariflich oft mit 25 % Zuschlag, manchmal als Freizeitausgleich, in All-in-Verträgen pauschal abgegolten. Nachtschichtzuschläge (typisch 25 %) und Sonn-/Feiertagszuschläge (50–100 %) sind nach § 3b EStG steuer- und sozialabgabenfrei innerhalb gesetzlicher Grenzen. Diese Zusatzvergütungen sollten Sie separat zum vom Rechner gelieferten Grundjahresbrutto addieren.

Wie vergleiche ich ein Angebot mit Tarifbindung gegen ein außertarifliches Angebot?

Wechseln Sie auf Gehalt → Stundenlohn und tragen Sie die tatsächliche Wochenarbeitszeit beider Stellen ein – nicht pauschal 40 Std. Ein AT-Angebot von 75.000 € bei 42 erwarteten Wochenstunden ergibt 75.000 ÷ (42 × 52) = 34,34 €/h. Ein IG-Metall-Tarif EG10 mit 65.000 € (inkl. Sonderzahlungen) bei 35 Std. ergibt 65.000 ÷ (35 × 52) = 35,71 €/h – pro Stunde besser, und mit besserer Absicherung bei Krankheit, Kündigungsschutz und Altersvorsorge.

Was ist der Unterschied zwischen 35-, 38- und 40-Stunden-Woche im Jahresgehalt?

Bei 25 €/h ergeben sich: 35 Std. × 52 = 45.500 €, 38 Std. × 52 = 49.400 €, 40 Std. × 52 = 52.000 €. Die 35-Std.-Woche kostet bei gleichem Stundenlohn rund 6.500 € pro Jahr Bruttoeinkommen, gibt Ihnen aber 260 Stunden Freizeit zurück – das sind sechseinhalb zusätzliche 40-Stunden-Arbeitswochen. Pro Freizeitstunde kostet die kürzere Woche also rund 25 €.

Soll ich das höher bezahlte Angebot mit längeren Arbeitszeiten annehmen?

Rechnen Sie beide auf den effektiven Stundensatz herunter. Ein 75.000-€-AT-Angebot bei 50 Std./Woche ergibt 75.000 ÷ 2.600 = 28,85 €/h. Ein 60.000-€-Tarifangebot bei 40 Std./Woche ergibt 60.000 ÷ 2.080 = 28,85 €/h – pro Stunde identisch. Das vermeintlich höhere Angebot zahlt nur die zusätzlichen 500 Stunden Mehrarbeit; pro Freizeitstunde gewinnen Sie nichts.

Funktioniert der Rechner auch für Teilzeit und Minijob?

Ja. Tragen Sie Ihre echten Wochenstunden ein. Beispiel Minijob: 13 €/h × 38 Std./Monat × 12 = 5.928 €/Jahr – das liegt unter der Minijob-Grenze von 556 €/Monat (Stand 2026, gekoppelt an Mindestlohn × 130 h). Beispiel Teilzeit 25 Std.: 18 €/h × 25 × 52 = 23.400 €/Jahr brutto. Sozialabgaben fallen bei Minijobs nur als Arbeitgeber-Pauschalabgabe an, regulär Teilzeit ist voll sozialversicherungspflichtig.

Quellen

Methodik

Der Rechner rechnet zwischen Stundenlohn und Jahresgehalt um nach Jahresgehalt = Stundenlohn × Stunden/Woche × Wochen/Jahr sowie der Umkehrformel Stundenlohn = Jahresgehalt / (Stunden/Woche × Wochen/Jahr). Der Default 40 × 52 = 2.080 Stunden folgt der angloamerikanischen Vollzeit-Bezugsgröße; in Deutschland sind tarifliche 35–39 Wochenstunden üblich, sodass die echten Stunden pro Woche eingetragen werden sollten. Alle abgeleiteten Zeiträume folgen aus dem Jahresbrutto: wöchentlich = Stundenlohn × Stunden/Woche, zweiwöchentlich = wöchentlich × 2, halbmonatlich = Jahresgehalt ÷ 24, monatlich = Jahresgehalt ÷ 12, vierteljährlich = Jahresgehalt ÷ 4. Die Ergebnisse sind Bruttobeträge vor Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Sonderzahlungen wie 13. Gehalt und Urlaubsgeld sind nicht automatisch enthalten – sie sollten dem Jahresgehalt vor der Umrechnung zugeschlagen werden. Selbstständigenhonorare berücksichtigen weder die volle KV-Beitragslast noch Betriebsausgaben oder unfakturierbare Zeiten.

Profi-Tipps

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