Wie rechne ich den Stundenlohn in ein Jahresgehalt um?
Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit den Wochenstunden und dann mit den Lohnwochen pro Jahr. Bei Vollzeit ohne Tarif: Stundenlohn × 40 × 52. Beispiel: 18 €/Std. × 40 × 52 = 37.440 €/Jahr brutto. Im IG-Metall-Tarif (35 Wochenstunden) wäre der gleiche Stundenlohn 18 € × 35 × 52 = 32.760 € – die niedrigere Wochenstundenzahl senkt das Jahresbrutto, hebt aber relativ den Stundensatz im Vergleich zu 40 Std.
Wie rechne ich vom Monatsgehalt auf den Stundenlohn?
Multiplizieren Sie das Monatsbrutto mit 12, addieren Sie ggf. Weihnachts- und Urlaubsgeld, und teilen Sie durch (Wochenstunden × Lohnwochen). Beispiel: 3.500 €/Monat × 12 + 3.500 € Weihnachtsgeld = 45.500 €. Bei 40 Std./Woche: 45.500 € ÷ 2.080 = 21,88 €/h. Bei 38 Std./Woche: 45.500 € ÷ 1.976 = 23,03 €/h.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 2026?
12,82 € brutto pro Stunde, gültig seit 1. Januar 2026 nach Beschluss der Mindestlohnkommission. Bei einer 40-Stunden-Vollzeitstelle ergibt das rund 26.666 € Jahresbrutto bzw. 2.222 € Monatsbrutto. Bestimmte Branchen (Bau, Pflege, Gebäudereinigung, Elektrohandwerk, Zeitarbeit) haben höhere, allgemeinverbindliche Tarif-Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG).
Berücksichtigt der Rechner Lohnsteuer und Sozialabgaben?
Nein – das Ergebnis ist immer Brutto. Vom Bruttogehalt gehen in Deutschland Lohnsteuer (je nach Steuerklasse und Einkommen), Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer, ab Freigrenze ca. 17.500 €/Jahr Steuer), ggf. Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % im Rest), Krankenversicherung (~14,6 % paritätisch + Zusatzbeitrag rund 1,7 %), Pflegeversicherung (3,4 % bzw. 4,0 % für Kinderlose), Rentenversicherung (18,6 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %) ab. Der Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben liegt bei rund 20 %. Für die Nettorechnung nutzen Sie einen Brutto-Netto-Rechner.
Wie wirken sich 13. Gehalt und Urlaubsgeld auf den Stundenlohn aus?
Sie heben das Jahresbrutto und damit den effektiven Stundensatz an. Ein IG-Metall-Tarifvertrag sieht typisch 95–100 % eines Monatsgehalts als Weihnachtsgeld und 72 % als Urlaubsgeld vor – zusammen rund 1,7 Monatsgehälter Sonderzahlung pro Jahr. Bei 3.500 € Monatsgrundgehalt sind das knapp 6.000 € zusätzlich, was den effektiven Stundensatz um rund 13 % gegenüber dem reinen Monatsgehalt × 12 anhebt.
Was unterscheidet einen Vollzeitstundenlohn von einem Selbstständigen-Stundensatz?
Der Selbstständigen-Stundensatz muss neben dem Lohn auch Sozialabgaben (KV/PV in voller Höhe selbst, Altersvorsorge), Einkommensteuer ohne Arbeitgeberanteil, unfakturierbare Zeit (Akquise, Buchhaltung, Weiterbildung), Betriebsausgaben und Urlaubs-/Krankheitsrücklagen decken. Eine verbreitete Faustregel: Der Selbstständigen-Stundensatz beträgt das 2,0- bis 2,5-fache des vergleichbaren Angestellten-Bruttostundensatzes. 25 € Angestelltenlohn entsprechen also etwa 50–63 € Honorar.
Wie berücksichtige ich unbezahlte Auszeit im Rechner?
Reduzieren Sie Wochen pro Jahr. Bei zwei Wochen unbezahltem Sonderurlaub: 50 statt 52 Wochen. Beispiel: 20 €/Std. × 40 × 50 = 40.000 € statt 41.600 €. Bezahlter Erholungsurlaub und gesetzliche Feiertage zählen NICHT als unbezahlte Auszeit – während dieser Zeiten erhalten Sie weiter Lohn. Lassen Sie den Wert daher in der Regel auf 52.
Was ist mit Überstunden, Schichtzuschlägen und Bereitschaftsdienst?
Der Rechner liefert nur die Grundlohnzeile. Überstunden werden in Deutschland uneinheitlich vergütet: Tariflich oft mit 25 % Zuschlag, manchmal als Freizeitausgleich, in All-in-Verträgen pauschal abgegolten. Nachtschichtzuschläge (typisch 25 %) und Sonn-/Feiertagszuschläge (50–100 %) sind nach § 3b EStG steuer- und sozialabgabenfrei innerhalb gesetzlicher Grenzen. Diese Zusatzvergütungen sollten Sie separat zum vom Rechner gelieferten Grundjahresbrutto addieren.
Wie vergleiche ich ein Angebot mit Tarifbindung gegen ein außertarifliches Angebot?
Wechseln Sie auf Gehalt → Stundenlohn und tragen Sie die tatsächliche Wochenarbeitszeit beider Stellen ein – nicht pauschal 40 Std. Ein AT-Angebot von 75.000 € bei 42 erwarteten Wochenstunden ergibt 75.000 ÷ (42 × 52) = 34,34 €/h. Ein IG-Metall-Tarif EG10 mit 65.000 € (inkl. Sonderzahlungen) bei 35 Std. ergibt 65.000 ÷ (35 × 52) = 35,71 €/h – pro Stunde besser, und mit besserer Absicherung bei Krankheit, Kündigungsschutz und Altersvorsorge.
Was ist der Unterschied zwischen 35-, 38- und 40-Stunden-Woche im Jahresgehalt?
Bei 25 €/h ergeben sich: 35 Std. × 52 = 45.500 €, 38 Std. × 52 = 49.400 €, 40 Std. × 52 = 52.000 €. Die 35-Std.-Woche kostet bei gleichem Stundenlohn rund 6.500 € pro Jahr Bruttoeinkommen, gibt Ihnen aber 260 Stunden Freizeit zurück – das sind sechseinhalb zusätzliche 40-Stunden-Arbeitswochen. Pro Freizeitstunde kostet die kürzere Woche also rund 25 €.
Soll ich das höher bezahlte Angebot mit längeren Arbeitszeiten annehmen?
Rechnen Sie beide auf den effektiven Stundensatz herunter. Ein 75.000-€-AT-Angebot bei 50 Std./Woche ergibt 75.000 ÷ 2.600 = 28,85 €/h. Ein 60.000-€-Tarifangebot bei 40 Std./Woche ergibt 60.000 ÷ 2.080 = 28,85 €/h – pro Stunde identisch. Das vermeintlich höhere Angebot zahlt nur die zusätzlichen 500 Stunden Mehrarbeit; pro Freizeitstunde gewinnen Sie nichts.
Funktioniert der Rechner auch für Teilzeit und Minijob?
Ja. Tragen Sie Ihre echten Wochenstunden ein. Beispiel Minijob: 13 €/h × 38 Std./Monat × 12 = 5.928 €/Jahr – das liegt unter der Minijob-Grenze von 556 €/Monat (Stand 2026, gekoppelt an Mindestlohn × 130 h). Beispiel Teilzeit 25 Std.: 18 €/h × 25 × 52 = 23.400 €/Jahr brutto. Sozialabgaben fallen bei Minijobs nur als Arbeitgeber-Pauschalabgabe an, regulär Teilzeit ist voll sozialversicherungspflichtig.