DAX-Konzern: Berechnung des Ergebnisses je Aktie (EpA)
Ein im DAX notierter Industriekonzern weist für das Geschäftsjahr einen auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Konzernjahresüberschuss von 1.200 Mio. € aus. Auf nicht beherrschende Anteile (Minderheiten) entfallen weitere 150 Mio. €, die im EpA nach IAS 33 nicht enthalten sind. Es bestehen keine kumulativen Vorzugsdividenden. Die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien beträgt unter Berücksichtigung eines unterjährigen Aktienrückkaufprogramms 600 Mio. Stück. Aus aktienbasierten Vergütungsprogrammen (Stock Options, Performance Shares) und einer Wandelanleihe ergeben sich potenziell 15 Mio. zusätzliche verwässernde Aktien.
ErgebnisUnverwässertes EpA = 1.200 Mio. € / 600 Mio. = 2,00 € je Aktie · Verwässertes EpA = 1.200 Mio. € / 615 Mio. ≈ 1,95 € je Aktie
Nach IAS 33 ist im Zähler ausschließlich das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis anzusetzen – Minderheitenanteile bleiben außen vor. Der Nenner verwendet die zeitgewichtete Durchschnittszahl der ausstehenden Stammaktien (weighted average shares outstanding): Aktien aus dem unterjährigen Rückkaufprogramm werden nur für die Monate ihrer Zugehörigkeit zum Umlauf berücksichtigt. Für das verwässerte EpA werden potenzielle Stammaktien (Wandelanleihen nach der If-converted-Methode, Optionen nach der Treasury-Stock-Methode) hinzugerechnet, sofern sie einen verwässernden Effekt haben. Beide Werte sind nach IAS 33.66 in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gleichberechtigt anzugeben; DRS 25 enthält für nicht IFRS-bilanzierende Konzerne weitgehend kompatible Vorgaben.