Gemeinkostenzuschlag Fertigung im Maschinenbau
Ein mittelständischer Maschinenbaubetrieb plant für das Geschäftsjahr Fertigungsgemeinkosten von 480.000 € (Hallenmiete, Energie, Hilfslöhne, Abschreibungen auf Maschinen). Die geplanten Fertigungslohnkosten als Bezugsgröße betragen 600.000 €. Der Controller soll im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) den Gemeinkostenzuschlagssatz für die Kostenstelle Fertigung ermitteln.
ErgebnisGemeinkostenzuschlagssatz = 480.000 € / 600.000 € = 80 %. Auf Stundenbasis: 480.000 € / 12.000 Std. = 40 €/Std. verrechnete Gemeinkosten. In der Zuschlagskalkulation werden auf jeden Euro Fertigungslohn 0,80 € Fertigungsgemeinkosten aufgeschlagen.
Ein Zuschlag von 80 % bedeutet, dass auf 1 € Fertigungslohn 0,80 € Fertigungsgemeinkosten entfallen. In der Angebotskalkulation wird der Fertigungslohn mit Faktor 1,80 multipliziert, bevor Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten sowie Gewinnzuschlag hinzukommen. Liegt der Ist-Beschäftigungsgrad unter Plan, entstehen unterverrechnete Gemeinkosten, die im BAB als Abweichung zu erfassen sind. Der Zuschlagssatz sollte jährlich überprüft werden, damit die Kostenstellenrechnung mit der tatsächlichen Beschäftigung übereinstimmt.