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Aktiengewinnrechner

Berechnen Sie Gewinn, Verlust und prozentuale Rendite Ihrer Aktieninvestition einschließlich Gebühren.

Formeln für Aktiengewinne

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Nettogewinn
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Kapitalrendite
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Aktiengewinne verstehen

Eine genaue Berechnung Ihres Aktiengewinns ist unerlässlich, um die Investitionsperformance zu verstehen und die Steuersituation zu planen. Unser Aktiengewinnrechner hilft Ihnen, Ihre tatsächlichen Gewinne oder Verluste nach Handelskosten und Gebühren zu ermitteln.

Ob Sie aktiv handeln oder langfristig investieren – wer seinen wahren Gewinn kennt, trifft bessere Entscheidungen über den richtigen Verkaufszeitpunkt und die Portfoliooptimierung.

📈

Gewinn-/Verlustberechnung

Sehen Sie genau, wie viel Sie bei einem Handel gewonnen oder verloren haben.

💰

Gebührenberücksichtigung

Provisionen einrechnen, die Ihren tatsächlichen Gewinn mindern.

📊

ROI in Prozent

Ihre prozentuale Rendite auf die Investition verstehen.

🎯

Gewinnschwellenanalyse

Den Mindestverkaufspreis kennen, um Verluste zu vermeiden.

Wie Aktiengewinne entstehen

Der Aktiengewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis Ihrer Aktien, abzüglich der Transaktionskosten. Das Verständnis aller Komponenten hilft Ihnen, Ihre tatsächliche Rendite zu berechnen.

🛒

Einstandspreis

Ihre Gesamtinvestition einschließlich Kaufpreis und kaufseitiger Gebühren. Das ist, was das Finanzamt als Anschaffungskosten für steuerliche Zwecke ansieht.

💵

Bruttogewinn

Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis multipliziert mit der Aktienanzahl. Das ist Ihr Gewinn vor Gebühren und Steuern.

📋

Nettogewinn

Ihr tatsächlicher Gewinn nach Abzug aller Provisionen und Gebühren. Das ist das, was Sie vor Steuern behalten.

📉

Gewinnschwellenpreis

Der Mindestpreis, zu dem Sie verkaufen müssen, um Ihre Kosten zu decken. Berücksichtigt sowohl Kauf- als auch Verkaufsgebühren.

Kapitalertragsteuer

Aktiengewinne unterliegen der Kapitalertragsteuer. Der Satz hängt von der Haltedauer und Ihrem Einkommensniveau ab.

HaltedauerSteuersatzEinkommensniveauStrategie
< 1 Jahr (kurzfristig) 10–37 % Normale Einkommensteuersätze Wenn möglich länger halten
> 1 Jahr (langfristig) 0 % < 44.625 $ (Einzelperson) Niedrigste Einkommensklassen
> 1 Jahr (langfristig) 15 % 44.625 $ – 492.300 $ Die meisten Steuerzahler
> 1 Jahr (langfristig) 20 % > 492.300 $ (Einzelperson) Hohe Einkommen
Netto-Kapitalertrag +3,8 % > 200.000 $/250.000 $ Zusätzlicher Zuschlag

Aktiengewinne maximieren

Strategische Entscheidungen können Ihre Nachsteuerrendite erheblich beeinflussen. Hier sind wichtige Strategien zur Gewinnmaximierung.

📅

Für langfristige Steuersätze halten

Wenn Sie kurz vor der Einjahresgrenze sind, sollten Sie warten, um für langfristige Kapitalertragssätze zu qualifizieren. Der Steuerunterschied zwischen kurzfristig (bis zu 37 %) und langfristig (0–20 %) kann erheblich sein.

💸

Handelskosten minimieren

Nutzen Sie nach Möglichkeit provisionsfreie Broker. Selbst kleine Gebühren summieren sich bei häufigem Handel. Berücksichtigen Sie den Einfluss der Geld-Brief-Spanne auf Ihre Gewinne.

📊

Steuerliche Verlustverrechnung

Verlustpositionen verkaufen, um Gewinne aus Gewinnern auszugleichen. Bis zu 3.000 $ Nettoverluste können jährlich gegen normale Einkünfte verrechnet werden; überschüssige Verluste werden vorgetragen.

🏦

Steuerlich begünstigte Konten nutzen

Der Handel in IRA- oder 401(k)-Konten eliminiert Kapitalertragsteuern vollständig. Erwägen Sie, wachstumsstarke Aktien in Roth-Konten zu halten, um steuerfreie Gewinne zu erzielen.

📈

Einstandspreis dokumentieren

Führen Sie Aufzeichnungen über alle Käufe, reinvestierte Dividenden und Aktiensplits. Ein genauer Einstandspreis stellt sicher, dass Sie keine Steuern auf Renditen zahlen, die Sie nicht tatsächlich erzielt haben.

🎯

Gewinnziele setzen

Legen Sie vor dem Kauf fest, wann Sie verkaufen möchten. Emotionale Entscheidungen führen oft dazu, Gewinner zu früh zu verkaufen oder Verlierer zu lange zu halten.

Häufige Fehler bei der Gewinnberechnung

Eine genaue Aktiengewinnberechnung erfordert die Beachtung von Details, die viele Anleger übersehen.

Reinvestierte Dividenden vergessen

Wenn Sie Dividenden reinvestiert haben, haben diese Aktien einen separaten Einstandspreis. Wer sie vergisst, zahlt zu viel Steuern, weil der Einstandspreis zu niedrig angesetzt wird.

🔄

Aktiensplits ignorieren

Nach einem Aktiensplit sinkt der Einstandspreis pro Aktie, aber der gesamte Einstandspreis bleibt gleich. Passen Sie die Berechnungen pro Aktie unbedingt an.

💳

Transaktionsgebühren übersehen

Provisionsfreier Handel hat dennoch Kosten wie Geld-Brief-Spannen und mögliche Zahlungen für die Orderausführung. Alle Kosten für genaue Gewinnberechnungen berücksichtigen.

📅

Falsche Steuerklassifizierung

Die Einjahresfrist beginnt am Tag nach dem Kauf. Ein Verkauf exakt 365 Tage später gilt noch als kurzfristig. Sicherheitshalber einen zusätzlichen Tag warten.

🔍

Spezifische Identifizierung nicht nutzen

Wenn Sie Aktien zu verschiedenen Preisen gekauft haben, können Sie wählen, welche Aktien Sie verkaufen (spezifische Identifizierung). Teuerste Aktien zuerst verkaufen minimiert die Steuerlast.

🌍

Währungsgewinne vergessen

Bei internationalen Aktien umfasst Ihr Gewinn sowohl Aktiengewinne als auch Währungsgewinne/-verluste. Beide sind steuerpflichtige Ereignisse.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich meinen Aktiengewinn?

Aktiengewinn = (Verkaufspreis – Kaufpreis) × Anzahl der Aktien – Gesamtgebühren. Beispiel: 100 Aktien für 50 $ gekauft, für 75 $ verkauft, 10 $ Gesamtgebühren: (75 $ – 50 $) × 100 – 10 $ = 2.490 $ Gewinn.

Muss ich Steuern auf Aktiengewinne zahlen?

Ja, Aktiengewinne unterliegen der Kapitalertragsteuer. Kurzfristige Gewinne (Haltedauer < 1 Jahr) werden wie normales Einkommen besteuert (10–37 %). Langfristige Gewinne (Haltedauer > 1 Jahr) werden zu bevorzugten Sätzen besteuert (0 %, 15 % oder 20 %, je nach Einkommen).

Was passiert, wenn ich mit Verlust verkauft habe?

Verluste können Gewinne Euro für Euro ausgleichen. Übersteigen Verluste die Gewinne, können bis zu 3.000 $ pro Jahr gegen normale Einkünfte abgezogen werden. Verbleibende Verluste werden auf künftige Jahre vorgetragen.

Wie wirken sich Provisionen auf meinen Gewinn aus?

Provisionen mindern Ihren Nettogewinn direkt. Eine Provision von 10 $ beim Kauf und 10 $ beim Verkauf reduziert Ihren Gewinn um 20 $. Bei provisionsfreien Brokern ist das weniger relevant, aber Spreads spielen weiterhin eine Rolle.

Was ist der Einstandspreis?

Der Einstandspreis ist Ihre Gesamtinvestition in eine Aktie, einschließlich Kaufpreis, Provisionen und reinvestierter Dividenden. Er wird vom Verkaufserlös abgezogen, um den steuerlich relevanten Gewinn zu berechnen.

Wie verfolge ich Gewinne bei häufigem Handel?

Verwenden Sie die Handelsbestätigungen Ihres Brokers und das Jahresabschlussformular. Aktive Händler sollten Portfolio-Tracking-Software in Betracht ziehen. Das Finanzamt verlangt die Meldung jedes Handels – gute Aufzeichnungen sind daher unerlässlich.

So nutzen Sie diesen Aktiengewinnrechner

  1. Geben Sie den Kaufpreis pro Aktie (in Euro) ein – Ihre ursprünglichen Anschaffungskosten je Stück vor Order- und Maklergebühren.
  2. Tragen Sie den Verkaufspreis pro Aktie ein – den realisierten Kurs oder den Zielkurs, den Sie modellieren möchten.
  3. Geben Sie die Anzahl der Aktien an, die Sie gekauft und verkauft haben; der Rechner geht von derselben Position bei Kauf und Verkauf aus.
  4. Optional: Erfassen Sie Kaufprovision und Verkaufsprovision (Orderentgelt, Börsenplatzgebühr, Fremdspesen) sowie ggf. den Spread, den Sie tatsächlich getragen haben.
  5. Optional: Tragen Sie als Kapitalertragsteuer 26,375 % ein – das entspricht 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag (ohne Kirchensteuer). Mit Kirchensteuer liegt der effektive Satz je nach Bundesland bei rund 27,8–27,99 %.
  6. Klicken Sie auf „Gewinn berechnen“, um Bruttogewinn, Nettogewinn nach Gebühren, Rendite (ROI), geschätzte Abgeltungsteuer, Gewinn nach Steuern und Ihren Gewinnschwellenpreis zu sehen.

Beispiele

Beispiel 1: DAX-Aktie kurzfristig mit Abgeltungsteuer

Sie kaufen im Februar 2026 100 Aktien eines DAX-Unternehmens zu 50,00 € pro Stück über einen Neobroker (Orderentgelt 1,00 € je Seite). Im August 2026 verkaufen Sie zu 75,00 €. Ihr Sparer-Pauschbetrag (1.000 €) ist im Depot bereits ausgeschöpft, daher fällt die Abgeltungsteuer voll an: 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag = 26,375 %.

ErgebnisBruttogewinn 2.500,00 €. Gesamtgebühren 2,00 €. Nettogewinn 2.498,00 €. ROI rund 49,88 %. Geschätzte Abgeltungsteuer 658,72 €. Gewinn nach Steuern 1.839,28 €.

Der Bruttogewinn beträgt (75 € − 50 €) × 100 = 2.500 €. Abzüglich 2 € Orderentgelt ergibt sich ein Nettogewinn von 2.498 €. Weil die deutsche Steuer keinen Unterschied zwischen kurz- und langfristig macht (anders als in den USA), greift die Abgeltungsteuer von 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag = 26,375 % unmittelbar bei Verkauf: 2.498 € × 26,375 % ≈ 658,72 €. Die depotführende Bank behält die Steuer direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab; netto verbleiben 1.839,28 €. Sind Sie kirchensteuerpflichtig, kommen 8 % oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer hinzu (effektiv ca. 27,8–27,99 %).

Beispiel 2: Aktien-ETF langfristig mit Sparer-Pauschbetrag und 30 % Teilfreistellung

Ein Anleger kauft im Januar 2020 200 Anteile eines weltweit anlegenden Aktien-ETF (z. B. MSCI World) zu 80,00 € und verkauft im Februar 2026 zu 95,00 €. Orderentgelt jeweils 5,00 €. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (Einzelperson) ist im Verkaufsjahr noch unverbraucht. Aktien-ETFs profitieren nach § 20 InvStG von einer Teilfreistellung von 30 % der Erträge.

ErgebnisBruttogewinn 3.000,00 €. Gesamtgebühren 10,00 €. Nettogewinn 2.990,00 €. ROI ca. 18,68 %. Steuerbarer Anteil nach 30 % Teilfreistellung: 2.093,00 €. Nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags (1.000 €): 1.093,00 €. Abgeltungsteuer 26,375 % × 1.093 € ≈ 288,28 €. Gewinn nach Steuern ca. 2.701,72 €.

Der Bruttogewinn ist (95 € − 80 €) × 200 = 3.000 €, nach 10 € Gebühren bleiben 2.990 €. Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge nach § 20 Abs. 1 InvStG steuerfrei (Teilfreistellung): 2.990 € × 70 % = 2.093 €. Davon wird der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € abgezogen, sofern ein Freistellungsauftrag bei der Bank vorliegt; sonst können Sie ihn über die Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Auf die verbleibenden 1.093 € wird die Abgeltungsteuer 26,375 % erhoben: rund 288,28 €. Im Rechner können Sie näherungsweise einen kombinierten Effektivsatz von 18,4625 % (26,375 % × 70 %) eintragen, um die Teilfreistellung abzubilden; der Sparer-Pauschbetrag muss zusätzlich berücksichtigt werden. Beachten Sie: Während der Haltedauer fällt zudem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG an, die fiktive Erträge in negativen Wertentwicklungsphasen begrenzt und beim späteren Verkauf gegengerechnet wird.

Beispiel 3: Verlustverrechnung über die Bank (Verlustverrechnungstöpfe)

Sie verkaufen im November 2026 150 Aktien einer Einzelaktie zu 28,00 €, die Sie ursprünglich zu 40,00 € gekauft hatten (kein Orderentgelt – Aktion bei einem Neobroker). Zuvor haben Sie in demselben Jahr 1.200 € Gewinn aus einem anderen Aktienverkauf realisiert.

ErgebnisBruttoverlust −1.800,00 €. Nettoverlust −1.800,00 €. ROI −30,00 %. Aktuelle Steuerlast 0 €. Der Verlust wird im Aktien-Verlustverrechnungstopf der Bank gebucht und mit den 1.200 € Aktiengewinn verrechnet; die verbleibenden 600 € Verlust werden ins Folgejahr vorgetragen.

Der Verlust beträgt (28 € − 40 €) × 150 = −1.800 €. Bei Einzelaktien gilt § 20 Abs. 6 EStG: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden – das ist der sogenannte Aktien-Verlustverrechnungstopf, getrennt vom „Sonstigen“ Verlusttopf (für Anleihen, ETFs, Derivate). Die depotführende Bank führt diese Töpfe automatisch. Bestehen Konten bei mehreren Banken, müssen Sie bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen, um Verluste über die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung bankenübergreifend zu verrechnen. Der BFH hat mit Urteil VIII R 11/18 vom 17.11.2020 (veröffentlicht 28.06.2021) bestätigt, dass diese Topf-Trennung verfassungsrechtlich problematisch sein kann; das BVerfG-Verfahren 2 BvL 3/21 ist anhängig – daher sollten Verlustbescheinigungen verfahrenssicher vorgelegt werden.

Wie der Rechner funktioniert

Der Rechner startet mit dem Bruttogewinn (PVerkaufPKauf)×Aktien(P_{Verkauf} - P_{Kauf}) \times \text{Aktien}. Bei 100 Aktien, gekauft zu 50 € und verkauft zu 75 €, sind das 2.500 € vor Kosten. Diese Zahl spiegelt die reine Kursveränderung mal Positionsgröße wider und blendet Gebühren und Steuern aus.

Der Nettogewinn zieht Kauf- und Verkaufsgebühren ab: Netto=BruttoKaufgebu¨hrVerkaufsgebu¨hr\text{Netto} = \text{Brutto} - \text{Kaufgebühr} - \text{Verkaufsgebühr}. Auch bei Neobrokern mit Pauschalgebühr von 1 € oder „Free-Trades“ zahlen Sie indirekt über den Spread (Geld-Brief-Spanne) und Zuwendungen aus Payment for Order Flow – setzen Sie bei marktengen Titeln daher einen realistischen Posten je Trade an.

Die Kapitalrendite ergibt sich aus Nettogewinn geteilt durch Gesamtkosten NettogewinnGesamtkosten×100%\frac{\text{Nettogewinn}}{\text{Gesamtkosten}} \times 100\%, wobei die Gesamtkosten (PKauf×Aktien)+Kaufgebu¨hr(P_{Kauf} \times \text{Aktien}) + \text{Kaufgebühr} betragen. Der ROI erlaubt den Vergleich unterschiedlich großer Positionen – 500 € Gewinn auf 5.000 € Einsatz (10 %) und 500 € Gewinn auf 50.000 € Einsatz (1 %) sind grundverschiedene Ergebnisse.

Wenn Sie einen Steuersatz eintragen, wird er nur auf einen positiven Nettogewinn angewendet, weil Verluste in Deutschland nicht zu einer Auszahlung führen, sondern lediglich mit Gewinnen verrechnet werden. Geben Sie 26,375 % ein, um die deutsche Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag abzubilden (ohne Kirchensteuer). Der ausgewiesene Gewinn nach Steuern entspricht dem, was Ihre Bank Ihrem Verrechnungskonto gutschreibt. Zusätzlich zeigt der Rechner den Gewinnschwellenpreis – jenen Kurs, ab dem Einstandspreis plus Gebühren wieder eingespielt werden.

Wann sich dieser Rechner lohnt

  • Planung des Jahresabschlusses am 31. Dezember. Bis zum letzten Handelstag des Jahres können Verluste mit bereits realisierten Gewinnen im selben Kalenderjahr verrechnet werden. Modellieren Sie, ob ein Verkauf in diesem Jahr noch Steuerersparnis bringt oder ob ein Vortrag ins Folgejahr sinnvoller ist.
  • Zielkurs festlegen. Ermitteln Sie den Verkaufskurs, der nach Order- und Maklergebühren sowie 26,375 % Abgeltungsteuer noch eine bestimmte Nettorendite ergibt. So setzen Sie Limit-Orders, die brutto wie netto Ihren Erwartungen entsprechen.
  • Broker- und Gebührenvergleich. Spielen Sie denselben Trade mit unterschiedlichen Gebührenmodellen durch – z. B. Sparkasse mit Provision in Prozent gegen Neobroker mit 1 € Pauschale. Stiftung Warentest und Finanztip dokumentieren, dass aktive Trader hier oft 0,5–1,5 % Performance pro Jahr verlieren.
  • Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag prüfen. Sehen Sie, wie viel Gewinn Sie steuerfrei realisieren können (1.000 € für Einzelpersonen, 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare). Verteilen Sie den Pauschbetrag rechtzeitig per Freistellungsauftrag auf Ihre Banken.
  • Rückblick auf abgeschlossene Trades. Nach Verkaufsabrechnung können Sie die Werte mit der Erträgnisaufstellung Ihrer Bank abgleichen, Verlustverrechnungstöpfe nachvollziehen und prüfen, ob alle Daten für die Anlage KAP korrekt sind.

Häufige Fehler

  • FehlerAnnahme, dass nach einem Jahr Haltedauer keine Steuer mehr anfällt.
    LösungSeit der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gilt in Deutschland keine Spekulationsfrist mehr für Aktien und Fonds. Realisierte Kursgewinne sind unabhängig von der Haltedauer mit 26,375 % zu versteuern. Die alte einjährige Spekulationsfrist gilt nur noch für vor 2009 erworbene Bestände („Altbestände“).
  • FehlerDen Sparer-Pauschbetrag ungenutzt lassen.
    LösungReichen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag ein (1.000 € Einzelperson, 2.000 € Verheiratete bei Zusammenveranlagung, Stand 2026). Bei mehreren Depots können Sie den Pauschbetrag aufteilen; die Summe darf den Gesamtbetrag nicht überschreiten. Vergessene Pauschbeträge lassen sich nachträglich über die Anlage KAP zurückholen.
  • FehlerTeilfreistellung bei Aktien-ETFs übersehen.
    LösungBei Aktien-ETFs (Aktienquote mindestens 51 %) bleiben gemäß § 20 InvStG 30 % der Erträge steuerfrei. Mischfonds erhalten 15 %, Immobilienfonds 60 % bzw. 80 %. Vor der Reform 2018 gehaltene Anteile profitieren zusätzlich von einem Bestandsschutz bis 100.000 € Wertzuwachs.
  • FehlerAktien-Verlustverrechnungstopf mit Sonstigem Topf verwechseln.
    Lösung§ 20 Abs. 6 EStG trennt Verluste aus Aktien (Einzelaktien) strikt von Verlusten aus anderen Kapitalanlagen (ETFs, Anleihen, Zertifikate). Aktienverluste lassen sich nur gegen Aktiengewinne verrechnen. Bei mehreren Banken müssen Sie die Verlustbescheinigung bis 15.12. beantragen, sonst bleiben Verluste in den Einzeltöpfen gefangen.
  • FehlerVorabpauschale bei thesaurierenden Fonds vergessen.
    LösungSeit 2018 fällt jährlich eine Vorabpauschale nach § 18 InvStG auf thesaurierende und ausschüttungsschwache Investmentfonds an, sofern der Basiszins positiv und der Fonds im Plus ist. Die Bank zieht sie zum 2. Januar des Folgejahres ein – stellen Sie ausreichend Liquidität auf dem Verrechnungskonto bereit. Beim späteren Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale gegengerechnet.
  • FehlerKirchensteuer nicht eingerechnet.
    LösungSind Sie kirchensteuerpflichtig, zieht Ihre Bank automatisch 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer ab – der effektive Steuersatz steigt damit auf ca. 27,8 % bzw. 27,99 %. Wer den automatisierten Datenabruf beim BZSt sperren lässt (§ 51a Abs. 2c EStG), muss die Kirchensteuer manuell über die Anlage KAP nacherklären.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Steuer auf Aktiengewinne in Deutschland?

Privatanleger zahlen seit 2009 die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag, also einen kombinierten Satz von 26,375 %. Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer; der effektive Satz beträgt dann ca. 27,8 % bzw. 27,99 %. Die Bank behält die Steuer automatisch ein und führt sie an das Finanzamt ab.

Gibt es noch eine Spekulationsfrist von einem Jahr?

Nein, für Aktien und Fonds wurde die einjährige Spekulationsfrist mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 abgeschafft. Realisierte Kursgewinne sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Die einjährige Frist gilt nur noch für andere Wirtschaftsgüter (§ 23 EStG), z. B. Kryptowährungen oder Edelmetalle im Direktbesitz.

Wie funktioniert der Sparer-Pauschbetrag 2026?

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare (Stand 2026). Erteilen Sie Ihren Banken einen Freistellungsauftrag, damit Kapitalerträge bis zu diesem Betrag direkt steuerfrei bleiben. Sie können den Betrag auf mehrere Banken verteilen, die Summe darf den Höchstbetrag jedoch nicht überschreiten.

Was ist die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs?

Seit der Investmentsteuerreform 2018 sind bei Aktien-ETFs (mindestens 51 % Aktienquote) 30 % der laufenden Erträge und Veräußerungsgewinne steuerfrei (§ 20 InvStG). Bei Mischfonds (mindestens 25 % Aktienquote) beträgt die Teilfreistellung 15 %, bei offenen Immobilienfonds 60 % bzw. 80 % bei überwiegend ausländischen Immobilien. Effektiv sinkt der Steuersatz bei Aktien-ETFs damit auf rund 18,46 % (26,375 % × 70 %).

Wie werden Verluste mit Gewinnen verrechnet?

§ 20 Abs. 6 EStG sieht zwei getrennte Verlustverrechnungstöpfe vor: einen für Verluste aus Einzelaktien (verrechenbar nur mit Aktiengewinnen) und einen Sonstigen Topf für ETFs, Anleihen, Zertifikate, Dividenden und Zinsen. Die Bank führt diese Töpfe automatisch und überträgt nicht verrechnete Verluste ins Folgejahr. Bei mehreren Banken müssen Sie bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen, um die Verrechnung über die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung zu ermöglichen.

Was ist die Vorabpauschale und wann fällt sie an?

Die Vorabpauschale nach § 18 InvStG ist eine pauschale Mindestbesteuerung für thesaurierende und ausschüttungsschwache Investmentfonds. Sie wird einmal jährlich zum 2. Januar des Folgejahres erhoben, sofern der Basiszins (vom Bundesministerium der Finanzen festgelegt) positiv ist und der Fonds eine positive Wertentwicklung erzielt hat. Beim späteren Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale gegen den Veräußerungsgewinn gegengerechnet, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.

Was bedeutet das BFH-Urteil VIII R 11/18 für die Verlustverrechnung?

Mit Urteil VIII R 11/18 vom 17. November 2020 (veröffentlicht am 28. Juni 2021) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die getrennten Verlustverrechnungstöpfe für Aktien und sonstige Kapitalerträge verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen. Der BFH legte die Frage dem Bundesverfassungsgericht vor (Az. 2 BvL 3/21). Bis zur Entscheidung sollten Verlustbescheinigungen verfahrenssicher beantragt werden; Steuerbescheide ergehen in diesem Punkt vorläufig.

Wie deklariere ich Aktiengewinne bei einem ausländischen Broker?

Banken mit Sitz in Deutschland führen die Abgeltungsteuer automatisch ab. Bei ausländischen Brokern (z. B. Interactive Brokers, Trade Republic-Vorgänger Lang & Schwarz vor 2024, US-Plattformen) müssen Sie Ihre Kapitalerträge in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung selbst angeben. Reichen Sie eine Erträgnisaufstellung des Brokers ein und beachten Sie ggf. ausländische Quellensteuer (Anlage KAP-INV bzw. KAP-AUS für Fonds bzw. Auslandssachverhalte).

Wie wirken sich Währungsgewinne bei US-Aktien aus?

Bei in US-Dollar gehandelten Aktien werden Kauf- und Verkaufskurs zum Tageskurs in Euro umgerechnet (§ 256a HGB analog, Wechselkurs zum jeweiligen Handelstag). Steigt der US-Dollar zwischen Kauf und Verkauf, vergrößert sich Ihr Euro-Gewinn entsprechend; dieser Währungsbestandteil ist Teil des steuerpflichtigen Kapitalertrags. Bei deutschen Depotbanken erledigt das System die Umrechnung automatisch.

Kann ich Werbungskosten wie Depotgebühren absetzen?

Nein – mit der Abgeltungsteuer ist der Abzug tatsächlicher Werbungskosten ausgeschlossen (§ 20 Abs. 9 EStG). Stattdessen pauschaliert der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €/2.000 € sämtliche Aufwendungen wie Depotgebühren, Beratungskosten oder Fachliteratur. Eine Günstigerprüfung über die Anlage KAP kann sich lohnen, wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % liegt; tatsächliche Werbungskosten sind aber auch dann nicht abziehbar.

Was bedeutet die Günstigerprüfung in der Steuererklärung?

Mit der Günstigerprüfung (Anlage KAP, Zeile 4) prüft das Finanzamt, ob Ihr persönlicher Grenzsteuersatz niedriger als die Abgeltungsteuer von 25 % ist. Liegt er darunter (z. B. bei Rentnern oder Studierenden), erstattet das Finanzamt die zu viel einbehaltene Steuer. Die Prüfung erfolgt automatisch zu Ihren Gunsten – ein Antrag kann grundsätzlich nicht zu einer höheren Steuer führen.

Wo finde ich verlässliche Informationen zur Aktienbesteuerung in Deutschland?

Erste Anlaufstellen sind das Bundesministerium der Finanzen (Anwendungsschreiben zum InvStG und zur Abgeltungsteuer), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Anlegerschutzfragen, sowie Verbraucherportale wie Finanztip und Stiftung Warentest, die die Praxisanwendung verständlich aufbereiten. Komplexe Sachverhalte – z. B. Auslandsdepots, vermögensverwaltende Familiengesellschaften oder Optionsstrategien – sollten Sie mit einem Steuerberater besprechen.

Quellen

Methodik

Der Rechner ermittelt den Bruttogewinn als (Verkaufspreis − Kaufpreis) × Stückzahl, zieht Kauf- und Verkaufsgebühren ab und erhält so den Nettogewinn. Der ROI ergibt sich aus Nettogewinn geteilt durch Gesamtkosten (Kaufpreis × Stückzahl + Kaufgebühr). Der vom Nutzer eingegebene Steuersatz wird ausschließlich auf positive Nettogewinne angewendet, da Verluste in Deutschland nicht erstattet, sondern in den Verlustverrechnungstöpfen vorgetragen werden (§ 20 Abs. 6 EStG). Für deutsche Privatanleger entspricht der Standardsatz 26,375 % (25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag); mit Kirchensteuer ca. 27,8–27,99 %. Der Sparer-Pauschbetrag (1.000 €/2.000 €), die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs (30 % nach § 20 InvStG) und die Vorabpauschale (§ 18 InvStG) sind im Rechner nicht automatisch hinterlegt – passen Sie den eingegebenen Steuersatz an oder ziehen Sie freigestellte Beträge vor der Eingabe ab. Der Gewinnschwellenpreis löst nach dem Verkaufskurs auf, der Einstandspreis plus beide Gebühren genau abdeckt.

Profi-Tipps

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